Aktuelle Corona-News

Aktuelle Informationen zum Coronavirus vom Land Baden-Württemberg


19.02.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

gestern fand eine erneute Videokonferenz mit dem Sozial- und Innenministerium, dem Städte- und Gemeindetag sowie weiteren Vertretern der Referate statt.

Dabei konnten weitere erfreuliche Öffnungen für die anstehende Fastnacht beschlossen werden, die nun innerhalb der Warnstufe und weitestgehend unter 3G stattfinden kann.

Wie Ihr bereits aus der Presse erfahren konntet, wird es nun doch möglich sein, Klein- und Kleinstveranstaltungen oder auch kleine Umzüge durchzuführen.

 

Möglich ist dies, wenn ein bestimmter Bereich einer Straße/n oder eines Platzes als 3G-Gebiet ausgewiesen wird und eine Zugangskontrolle erfolgen kann. Das Sozialministerium ist sich bewußt, daß eine vollständige Kontrolle aller Teilnehmer nicht möglich ist. Es hat deshalb die Formulierung gewählt, daß „ordentlich“ kontrolliert werden soll. Alle Besucher müssen zumindest eine medizinische Masken tragen, ausgenommen davon sind die Hästräger, für die die Maske dann nicht gilt, wenn Sie ihre Fastnachtsmaske tragen. Eine FFP-2-Maske ist im Freien nicht mehr erforderlich.

 

Kinder bis zu einem Alter von 11 Jahren sind von der 3G-Regelung ausgenommen, da von der Stiko für diese Gruppe keine Impfempfehlung vorliegt. Das heißt, sie dürfen uneingeschränkt teilnehmen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren reicht während der Schulzeit das Vorzeigen des Schülerausweises. Während der Ferienzeit (was an Fastnacht ab Freitag der Fall ist) müssen sie einen negativen Schnelltest vorweisen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

 

Wie bereits in früheren Schreiben mitgeteilt, wird es nun wesentlich auf die örtlichen Gegebenheiten ankommen, um gemeinsam mit der/dem Bürgermeister*in, dem Ordnungsamt und den zuständigen Behörden die Möglichkeiten auszuloten, kleinere Umzüge und Veranstaltungen zu organisieren. Auf abgesperrten und kontrollierbaren Plätzen oder Straßenzügen können, was natürlich nicht möglich sein wird, bis zu 25.000 Zuschauer zugelassen werden. Wir empfehlen gemeinsame Kontroll-Teams (Landespolizei, Ortspolizei,  Ordner der Zünfte etc.) zusammenzustellen, da wir keine hoheitlichen Rechte wahrnehmen können. Zumindest sollten Polizeikräfte auf Abruf verfügbar sein.

 

Die neue Verordnung tritt nach der Kabinettsentscheidung am kommenden Dienstag dann voraussichtlich am Mittwoch, den 23.02.2022  in Kraft, so dass dies bereits für den Schmotzigen Donnerstag gilt.

 

Auch in Hallen, Kneipen und Gasthäusern hat sich insofern eine Verbesserung ergeben, als dass nun auch wieder Fastnachtspartys erlaubt sind, wenn die 2G-Plus-Regel eingehalten wird, was bedeutet, dass Gesangs- und Moritatengruppen mit Musik in den Gasthäusern auftreten können. Ebenso darf wieder getanzt werden, allerdings müssen dabei FFP2-Masken getragen werden. Es gilt hier die gleiche Regelung wie für Clubs und Diskotheken. Bei offiziellen Veranstaltungen einer Zunft in einem Gasthaus oder einer Halle darf nur während des Essens und Trinkens die Maske abgenommen werden.

 

Der Gemeinde- und Städtetag hat zugesagt, alle Kommunen in Baden-Württemberg über die neuen Vereinbarungen zu informieren und für eine wohlwollende Unterstützung unserer Zünfte zu werben. Das Schreiben ging bereits gestern per Email noch raus. Eine Kopie erhaltet Ihr im Anhang. Wir empfehlen Euch, das Schreiben bei Gesprächen mit den Ordnungsämtern mitzunehmen. Speziell die letzten Sätze in diesem Schreiben sind sehr wichtig. Weiterhin erhaltet Ihr im Anhang ein Kurzvideo von MP Kretschmann, das diese Regelungen nochmal unterstreicht.

 

In der Hoffnung, dass eine ganze Reihe fastnächtlicher Veranstaltungen durchgeführt werden, verbleibe ich mit den besten Wünschen für eine eingeschränkte, aber dennoch schöne Fasnet!

 

Euer Rainer

 


09.02.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

im Nachgang zu unserer Email vom letzten Samstag, 5. Februar 2022, erhaltet Ihr weitergehende Informationen aufgrund der neuen, ab heute gültigen Corona-Verordnung mit der Bitte um Beachtung:

 

Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16-02-2022 weitere Öffnungen beschließen, werden wir erneut an das Sozialministerium herantreten, mit der Bitte, Klein- und Kleinstveranstaltungen insgesamt ab dem 26-02-2022 (Fastnachtssamstag) zu ermöglichen.

 

Eine weitere Verbesserung für die Fastnacht tritt dadurch ein, dass ab sofort in der Gastronomie keine Kontaktdaten mehr hinterlegt werden müssen. Der Ausschank von Alkohol auf öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen ist nur in der Alarmstufe II untersagt. Dies bedeutet, dass in allen anderen Stufen der Ausschank von Alkohol möglich ist.

 

Mit herzlich-närrischen Grüßen

 

Euer Rainer

 


05.02.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in der Videokonferenz mit Vertretern der Sozial- und Innenministerien sowie des Städte- und Gemeindetags am Dienstag, den 1. Februar 2022 wurden gewisse Differenzierungen bezüglich der Interpretation: „Fastnacht im Freien und stationäre Veranstaltungen auf ausgewiesenen Plätzen bzw. Umzügen“ getroffen.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

  • Stationäre Veranstaltungen auf öffentlichen abgesperrten Plätzen (z.B. Narrenbaum Stellen, Rathausstürmung, Jahrmarkt etc.) können entweder unter der 2G-Regel bis 3.000 Teilnehmern oder unter der 2G-Plus-Regel (zusätzlich geboostert oder getestet) bis 6.000 Teilnehmern stattfinden. Die Corona-Verordnung ist zu beachten und die Kontrolle sollte gemeinsam mit der Orts- bzw. Landespolizei organisiert werden. Hierbei sind die Bürgermeister behilflich. Stichprobenkontrollen sind ausreichend. Falls der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Unter einer Fastnachtsmaske braucht keine FFP2-Maske getragen zu werden. Die Abstimmung und Genehmigung erfolgt durch die Bürgermeister*innen bzw. Ordnungsämter.
  • Ziel war auch, mehr Entscheidungsspielraum und Flexibilität zu bekommen. Daher wurde vereinbart, alle Genehmigungen auf die örtliche Ebene zu verlagern. Diesem Wunsch wurde zugestimmt und gilt ab sofort. Das heißt, wir bitten Euch, alle geplanten Aktivitäten direkt mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen
  • Klassische Umzüge sind nach der jetzigen, bis zum 26. Februar 2022 gültigen Corona-Verordnung nicht erlaubt.

 

Daher wurde das Thema „Fastnachtsumzüge“ noch einmal aufgegriffen und festgehalten, dass „Einzüge oder Aufmärsche“ zum Veranstaltungsort durch die Zunft dann möglich sind, wenn diese von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Zu beachten ist allerdings, dass diese nicht durch den ganzen Ort führen, sondern maximal 200-300 Meter lang sind. Diese Regelung gilt z.B. für Narrenbaumumzüge oder auch Hemdglonkerumzüge. Insofern empfehlen wir jedoch, bei diesen „Aufmärschen oder Einzügen“ nicht von Umzügen zu sprechen, da diese nach der gültigen Corona-Verordnung nicht möglich sind. Es bleibt also teilweise der Fantasie der einzelnen Zunft sowie der Ordnungsbehörde überlassen, wie diese definiert werden. Dankenswerterweise wird der Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg dies noch einmal an die entsprechenden Kommunen weitergeben. Das neue Schreiben des Städte- und Gemeindetags an die Kommunen sowie das letzte Schreiben vom 27. Januar erhaltet Ihr im Anhang.

 

Das Thema „Klein- und Kleinstveranstaltungen“ wurde ebenfalls diskutiert und darum gebeten, dies noch einmal zu überdenken und zusätzlich Möglichkeiten für Klein- und Kleinstveranstaltungen bzw. Kleinstumzüge ab dem 26. Februar 2022 zu schaffen. Dies wird davon abhängen, wie sich die Hospitalisierungsquote bis dorthin entwickelt. Sollten sich die Rahmenbedingungen entscheidend ändern (positiv oder negativ) wird vor der neuen Verordnung ab dem 26. Februar 2022 eine weitere Videokonferenz stattfinden.

 

Blasmusikkapellen dürfen ebenfalls spielen. Im Freien sowie in Innenräumen müssen Musiker dabei den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. In Gasthäusern müssen Raumgrößen und –höhen den derzeit gültigen Verordnungen entsprechen. Alternativ kann selbstverständlich auf andere Instrumente wie z.B. Akkordeon oder Gitarre ausgewichen werden.

 

Zusammenfassend können wir zu den einzelnen Veranstaltungen somit folgende Empfehlungen aussprechen:

Bunte Abende und Tanzveranstaltungen: Sollten abgesagt werden

Wecken früh morgens: Ist in kleineren Gruppen problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln.

Rathausstürmung: Im Freien problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln. Drinnen in Absprache mit dem Bürgermeister und unter Beachtung der Corona-Verordnung.

Schließen von Schulen und Kindergärten: Im Freien problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln. Drinnen in Absprache mit der Schulleitung und unter Beachtung der Corona-Verordnung.

Narrenbaum-Umzug: Problemlos möglich, jedoch nicht als Umzug bezeichnen sondern als geordneter „Aufzug“ zum Narrenbaumloch und nicht länger als 300 m. Es sind die o.g. Regeln zu beachten.

Narrenbaum-Stellen: Problemlos möglich als stationäre Veranstaltung wie oben beschrieben.

Hemdglonkerumzug: gleiche Regelung wie bei Narrenbaum-Umzug.

Jahrmarkt: Problemlos möglich als stationäre Veranstaltung wie oben beschrieben.

Kaffeestube in Hallen oder Foyers: Grundsätzlich möglich. Sofern man eine Schankerlaubnis hat, gilt die Gaststättenverordnung, d.h., wenn man am Tisch sitzt, dürfen Masken abgenommen werden. Abstände beachten. Ohne Schankerlaubnis dürfen die Masken nur zum Essen oder Trinken abgenommen werden.

Narrenzeitungsverkauf: Problemlos möglich. An Haustüren und in Häusern bitte Maske tragen.

Für andere Veranstaltungen, die oben nicht erwähnt wurden, gelten die oben genannten Regeln, die dieser Veranstaltung am nächsten kommen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, das Wort „Umzug“ nicht zu verwenden und die geplanten Veranstaltungen mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen bzw. den Ordnungsämtern abzustimmen

 

Um die Impfquote weiter zu verbessern, bittet uns das Sozialministerium um nochmalige Unterstützung. Eine entsprechende Information werden wir in Kürze erhalten. Wir haben vorgeschlagen, daß die Zünfte bei ihren Veranstaltungen auf die Notwendigkeit hinweisen.

 

In der Hoffnung, dass wir Euch einen weiteren Mosaikstein fastnächtlicher Bewegungsfreiheit geben konnten, verbleibe ich,

 

mit fastnächtlichen Grüssen,

 

Euer Rainer


26.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

am gestrigen Dienstag, 25. Januar 2022, fand eine weitere Videokonferenz mit dem Innen- und Sozialministerium sowie den beteiligten Fachreferenten statt. Entgegen der Absprache in dieser Videokonferenz müssen wir heute zur Kenntnis nehmen, dass alle uns dort vorgestellten Vereinbarungen Makulatur sind.

 

Zugesagt waren unter der 2G-Regelung mit FFP2-Maske im Freien, dass bis zu 3.000 Teilnehmer möglich sind. Optional wurde uns für die 2G-Plus-Regel angeboten, bis zu 5.000 Teilnehmer zuzulassen. Diese Regelung sollte sowohl für Umzüge als auch für andere Veranstaltungen auf der Strasse gelten.

 

Für die Innenräume wurde zugesagt bei der 2G-Regel: bis 1.500 Teilnehmer max. 50% der Kapazität. Bei der 2G-Plus-Regel 2.500 Teilnehmer ebenfalls bei einer Kapazität von 50% - allerdings bestünde Maskenpflicht, dies wolle das Sozialministerium aber noch einmal endgültig klären.

 

Heute Morgen erhielt mein Präsidentenkollege der VSAN, Roland Wehrle, nun einen Anruf vom Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Lahl, der die gestrige Sitzung leitete. Er teilte ihm mit, dass all dies was wir gestern Abend vereinbart haben, Makulatur sei. So habe man sich dafür entschieden, alle Umzüge zu verbieten.

 

Roland hat Herrn Prof. Lahl sein Entsetzen, seine Enttäuschung und seine Wut mitgeteilt und ihn dringend gebeten, noch einmal zu differenzieren und vor allem kleine Formate zuzulassen, insbesondere auf abgesperrten Plätzen, die kontrollierbar sind. Darüber hinaus hat er sich an das Staatsministerium gewandt und mit der Persönlichen Referentin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann gesprochen und dringend gebeten, diese Aussagen noch einmal zu differenzieren, um so Ventile für die Fastnacht zu schaffen, die besser kontrollierbar sind, weil wir sonst befürchten, dass sich Querdenker, Impfgegner und Narren mischen.

 

Sowohl das Sozialministerium, als auch das Staatsministerium haben uns zugesagt, die Sachlage noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu differenzieren. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werde ich diese an Euch weiterreichen.

 

Herzliche Grüße,

Rainer


09.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

bei einer virtuellen Präsidiumssitzung am letzten Freitag, 07. Januar 2022, hat das Präsidium unserer Narrenvereinigung beschlossen, sowohl die geplante Zunftmeistertagung am 05. Februar als auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt am 12. Februar 2022 abzusagen.

 

Wie bereits befürchtet erleben wir zur Zeit einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen durch die Omikron-Variante. Auch wenn die Zahlen beim Jahreswechsel aufgrund weniger Tests nicht ganz repräsentativ waren, erleben wir bundesweit eine Verdreifachung der Infektionszahlen innerhalb einer Woche. Auch die Inzidenz liegt bundesweit mittlerweile bei über 360, Tendenz weiter steigend. Für die kommenden Wochen ist keine Entspannung sondern eher ein weitere Anstieg in Sicht. Unter diesen Voraussetzungen wäre es aus unserer Sicht das falsche Signal, an solchen Saalveranstaltungen weiterhin festzuhalten. Wir wissen, daß der bisherige Impfschutz gegen die Omikron-Variante nicht ganz so gut wirkt wie gegen die Delta-Variante. Das heißt, selbst geimpfte und geboosterte Personen würden sich einer höheren Infektionsgefahr aussetzen.  Das wollen wir unseren Gästen und Akteuren einfach nicht antun. Die Gesundheit der Akteure und Gäste muß oberste Priorität haben. Deshalb bitten wir um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Als Empfehlung an Euch in Bezug auf Eure Veranstaltungen verweisen wir nach wie vor auf unser letztes Schreiben vom 20. Dezember 2021, in dem wir Euch geraten haben,  Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit hohem Organisationsaufwand verbunden sind, abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, auch weiterhin an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan auf jeden Fall noch festzuhalten. Wie bereits erwähnt, ist gerade zum Thema Strassenfastnacht Ende nächster Woche ein weiteres Treffen mit  Vertretern des Innen- und Sozialministeriums geplant, bei dem wir Möglichkeiten zur Durchführung erörtern möchten. Wir werden Euch nach dem Treffen selbstverständlich über die entsprechenden Ergebnisse informieren.

 

In der Hoffnung, daß wir trotz aller widriger Umstände unseren Mitbürgern, Kindern und auch älteren Närrinnen und Narren doch noch einige Veranstaltungen bieten, närrische Freude bereiten und dabei trotzdem die nötige Sicherheit gewähren können, verbleibe ich,

 

mit närrischen Grüssen,

Euer Rainer

20.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

nach einem Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl, Manuel Hagel und Staatssekretär Wilfried Klenk waren wir vergangenen Mittwoch noch optimistisch was die Fastnacht betrifft, weil die aktuellen Inzidenzen der Delta-Variante sinken. Vorgesehen war zunächst, dass wir uns diese Woche noch einmal in einer Videoschalte mit dem Innen- und Sozialministerium auf Bedingungen und Konzepte verständigen, die für die Warn- und Basisstufe gelten sollten. Zwar rechnete man seitens des Landes durch die engen Kontakte in der Weihnachts- und Silvesterzeit mit einem nochmaligen Anstieg der Delta-Variante, die jedoch bis Ende Januar mit Sicherheit wieder abflauen würde. Daher wurden die bekannten einschränkenden Maßnahmen über die Weihnachts- und Silvesterzeit beschlossen.

 

Große Sorgen bereitet nun aber allen die explosionsartige Verbreitung der Omikron -Variante, was sich bereits jetzt in den europäischen Nachbarländern deutlich zeigt. Derzeit rechnen die Virologen und Experten damit, dass uns diese Welle genau in der Fastnachtzeit erreicht, so dass es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, mit dem Land Baden-Württemberg Bedingungen auszuhandeln. Wir haben daher mit dem Innen- und Sozialministerium vereinbart, dass wir am 13. / 14. Januar 2022 eine erneute Bewertung der aktuellen Situation vornehmen, um dann für die Basis- und Warnstufe ein Veranstaltungs- bzw. Hygienekonzept für Straßen- und Saalveranstaltungen zu erarbeiten (sofern dies überhaupt aufgrund der genannten Umstände möglich ist).

 

So gerne wir alle eine entsprechende Planungssicherheit hätten, bleibt uns momentan aufgrund dieser unklaren Situation nur die Möglichkeit, auf Sicht zu fahren und von einer Woche zur anderen zu blicken.

Aus diesem Grund empfehlen wir aus heutiger Sicht, Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit nicht vertretbarem Organisationsaufwand verbunden sind, gegebenenfalls abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan noch festzuhalten. In der ersten Januarhälfte findet sowohl eine Präsidiumssitzung als auch das o.g. Treffen mit dem Innen- und Sozialministerium statt, bei dem wir die Situation neu bewerten wollen. Wir werden dann auch eine Entscheidung zu unseren Veranstaltungen, Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt als auch Zunftmeistertagung treffen und Euch selbstverständlich über die neuen Entwicklungen informieren.  

 

Trotz aller widriger Umstände wünsche ich Euch allen ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Mit weihnachtlichen Grüssen,

Euer Rainer   

07.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

wir möchten Euch heute ein weiteres Update zukommen lassen zu folgenden Themen:

 

1. Situation Corona und Veranstaltungen:

wir beziehen uns auf unsere Email vom 20. November 2021, in der wir Euch über den damaligen Zwischenstand zu den Gesprächen mit den diversen Ministerien informiert haben.

In dieser Email hatten wir Euch informiert, daß Anfang Dezember eine weitere Gesprächsrunde zwischen uns Verbänden und Vertretern der Landesregierung stattfinden wird, bei der wir die Erfahrungen des 11.11. in den rheinischen Karnevalshochburgen mit einfließen lassen und eventuell schon Empfehlungen und Hygienekonzepte ausarbeiten wollten. Hygienekonzepte, die sich auf die angesprochene Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe beziehen. Diese weitere Gesprächsrunde wurde nun auf kurz vor Weihnachten vertagt aus folgenden Gründen:

  1. Ende November und auch in der ersten Dezemberwoche wurden weitreichende Maßnahmen durch die Landesregierung erlassen. Die Wirkungen auf solche Maßnahmen zeigen sich in der Regel immer erst zwei Wochen später. Diese Auswirkungen wollen wir in die Gespräche mit einbeziehen.
  2. Anfang Dezember haben wir uns noch in der exponentiell ansteigenden Phase bzgl. der Inzidenz- und Hospitalisierungsrate befunden. In solch einer Phase lässt sich sehr schlecht über Möglichkeiten einer Straßenfastnacht diskutieren. Wir hoffen, daß die Basis für eine solche Diskussion kurz vor Weihnachten deutlich besser sein wird.

Selbstverständlich werden wir Euch sofort nach diesem Treffen mit Vertretern der diversen Ministerien über die Ergebnisse informieren.  

 

2. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Die Gestaltung, Organisation und Vorbereitung der Fastnacht 2022 gestaltet sich aufgrund der horrend gestiegenen Inzidenzen äußerst schwierig. Derzeit kann niemand ganz genau voraussagen, unter welchen Bedingungen Saal- und Straßenveranstaltungen stattfinden können. Eine erneute Bewertung erfolgt – wie oben bereits erwähnt - kurz vor Weihnachten.

Um das wirtschaftliche Risiko von Saal- und Strassenveranstaltungen zu minimieren, möchten wir heute auf den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hinweisen.

Dieser Sonderfonds wurde mit 2,5 Milliarden Euro ausgestattet und setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

-       Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmern

-       Eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden.

Dieser Fonds kann in Anspruch genommen werden, wenn seitens der Bundes- oder Landesregierung Einschränkungen in der Besucherzahl vorgenommen werden müssen bzw. die Veranstaltung ganz abgesagt wird.

Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass für die Veranstaltungen Eintritt bezahlt werden muss. Wir werden im nächsten Gespräch mit der Landesregierung klären, ob wir diesen Sonderfonds auch in Anspruch nehmen können, wenn beispielsweise Umzüge abgesagt werden müssen und dadurch ein wirtschaftliches Defizit besteht. In diesem Fall müssten wir die Umzugsbändel, Abzeichen etc. als Eintrittskarte ausweisen.

Für Saalveranstaltungen könnte dieser Fonds auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, sofern z.B. die Teilnehmerzahl auf 50% der Kapazität reduziert werden muss. Alles Weitere zu diesem Fonds bitte unter:

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Die Prüfung und Genehmigung möglicher Anträge für den Sonderfonds erfolgt für Baden-Württemberg durch die L-Bank. Möglicherweise können die Zünfte damit ihre Veranstaltungen planen, ohne durch vertragliche Verpflichtungen ein zu hohes Risiko einzugehen. Weitere Informationen zu Corona und Fastnacht 2022 erhaltet Ihr nach dem Gespräch mit der Landesregierung.

 

3. Verschiebung der Zunftmeistertagung auf Samstag. 05. Februar 2022

Wie Ihr wisst, war unsere Zunftmeistertagung in Gottmadingen ursprünglich auf den 29. Januar terminiert. Die Vereine in Gottmadingen haben nun, im Vorgriff auf einen Erlaß durch die Gemeinde, von sich aus alle Großveranstaltungen im Januar abgesagt. Aus diesem Grund haben wir mit der gastgebenden Gerstensackzunft vereinbart, daß wir die Zunftmeistertagung auf Samstag, den 05. Februar 2022 verschieben. Dies ist ein vorläufig geplanter Termin. Selbstverständlich sind wir uns der Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste bewußt. Niemand weiß, wie sich die Situation bis zu diesem Zeitpunkt darstellen wird. Selbstverständlich hoffen wir, daß sich die Inzidenz- und Hospitalisierungsrate bis dahin soweit zurückgebildet hat, daß wir uns wieder in der Basis- oder zumindest in der Warnstufe befinden. Sowohl Ministerpräsident Kretschmann als auch der neue Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach halten dies für möglich. Wir sind innerhalb von drei Wochen von der Basisstufe in die Alarmstufe II geschlittert und das letzte Frühjahr hat uns gelehrt, daß sich mit umfangreichen Maßnahmen, wie wir sie zur Zeit erleben, diese Zahlen in einer adäquaten Zeit auch wieder zurückführen lassen.  So viel können wir aber heute schon sagen: Eine Zunftmeistertagung unter 2G+ mit nur halber Auslastung werden wir nicht durchführen.  Auf den 07. Januar haben wir eine erneute Präsidiumssitzung einberufen, in der wir die Situation nochmals kritisch bewerten werden. Im Falle einer Absage werden wir Euch selbstverständlich rechtzeitig informieren.

 

4. Verschiebung der Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt auf Samstag, 12. Februar 2022

Aufgrund der schwierigen pandemischen Situation haben wir uns entschieden, auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt zu verschieben.  Und zwar um drei Wochen auf Samstag, den 12. Februar 2022. Auch hier hoffen wir, daß bis dahin die Inzidenzen sowie die Hospitalisierungsrate die Durchführung dieser Fahrten möglich macht. Auch für diese Veranstaltungen gilt, daß wir sie auf keinen Fall unter 2G+ mit nur halber Auslastung durchführen werden. Auch hier wird die Gesundheit unserer Akteure und Gäste an oberster Stelle stehen. Bis dahin sind es jedoch noch über zwei Monate und deshalb werden wir auch diese Veranstaltung bei unserer Präsidiumssitzung am 07. Januar auf den Prüfstand stellen und im Falle einer Absage Euch rechtzeitig informieren.  

 

Mit der abschließenden Bitte, zunächst möglichst an Euren Fastnachtsveranstaltungen festzuhalten und in der Hoffnung, daß wir gegen Ende Dezember eine abnehmende Hospitalisierungsrate sowie eine abnehmende Zahl von Inzidenzen haben, verbleibe ich,

 

mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit,

Euer Rainer   

20.11.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Euch eine Zwischeninfo zukommen lassen über den aktuellen Stand der Gespräche mit den entsprechenden Ministerien zum Thema Durchführbarkeit von Fastnachtsveranstaltungen im Januar und Februar 2022.

 

Letzte und vorletzte Woche fanden jeweils ein Runder Tisch im Innenministerium sowie eine Videokonferenz statt, an denen Vertreter des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Verkehrsministeriums, des Städte- und Gemeindetags, der Landespolizeidirektion, des Normenkontrollrats sowie der Landesbranddirektor teilgenommen haben. Die in der ersten Novemberwoche in Kraft getretene Corona-Warnstufe hat natürlich bei allen Beteiligten zu einer Verunsicherung geführt.

 

Trotzdem kann grundsätzlich festgehalten werden, daß nicht nur das Land Baden-Württemberg sondern auch alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Brauchveranstaltungen an Fastnacht zuzulassen. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres haben wir gelernt, daß dies nur funktionieren kann, wenn von Seiten übergeordneter Institutionen eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindeverwaltungen ausgesprochen wird. Deshalb hat der Städte- und Gemeindetag bereits am 5. November auf unseren Wunsch hin das beiliegende Empfehlungsschreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 1065 Mitgliedsgemeinden im Land versandt, das Ihr als Kopie erhaltet und auf das Ihr Euch im Gespräch mit Eurer Gemeindeverwaltung berufen könnt.

 

Gleichzeitig waren sich aber auch alle einig, daß zum heutigen Zeitpunkt keine verlässlichen Prognosen sowie Aussagen zur Zulässigkeit von Veranstaltungen im Januar und Februar getroffen werden können. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab.

 

Wir Narrenverbände waren uns einig, daß wir für Saalveranstaltungen unseren Zünften die 2G-Plus Regel empfehlen (Plus bedeutet inclusive einem negativen Schnelltest). Dies bedeutet Zutritt nur für Geimpfte, Genesene sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. Allerdings befreit hier lediglich die Basisstufe von der Maskenpflicht. Wir empfehlen diese Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen.  

 

Für die Brauchveranstaltungen im Freien, die von unseren Zünften organisiert werden, werden wir Verbände eine Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe der Veranstaltung erstellen. Dies vor allem auch deshalb, weil in unseren Städten und Kommunen die vielfältigsten Formen und Ausprägungen zu sehen sind, die sich nicht einheitlich regeln lassen. Die Teilnehmerzahlen reichen von wenigen Personen bei kleinen örtlichen Anlässen bis zu großen Treffen mit mehr als 30.000 Zuschauern. Daher haben wir uns darauf verständigt, daß bei der Bewertung der Zulässigkeit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Als Orientierungshilfe für verschiedene Hygienekonzepte und Möglichkeiten, die wir gemeinsam erarbeiten wollen, könnte folgende Aufteilung gelten:

bis 250 Teilnehmende

bis 500 Teilnehmende

bis 1000 Teilnehmende

bis 5000 Teilnehmende

über 5000 Teilnehmende

 

Aufgrund der derzeit noch unübersichtlichen Lage sowie der sich exponentiell verändernden pandemischen Lage haben wir uns darauf verständigt, Anfang Dezember die Situation erneut zu bewerten und eine entsprechende Empfehlung zu geben. Dabei sollen die Erfahrungen mit den Fastnachtsveranstaltungen am 11.11. in den großen rheinischen Städten mit berücksichtigt werden. Ob es uns gelingt, zu diesem Zeitpunkt bereits eine Empfehlung auszusprechen, hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab und bleibt fraglich.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

 

  1. Die einzelnen Narrenzünfte sollen auf Ihre Gemeinden und Städte zugehen, um mit diesen die örtliche Fastnacht zu besprechen sowie zu prüfen, welche Formate möglich sein können und welche Hygienevoraussetzungen dafür erforderlich sind. Das beiliegende Schreiben des Städte- und Gemeindetags sowie die zu erwartenden Empfehlungen der Landespolitik sollen hierbei helfen.
  2. Seitens der Narrenverbände wird vorgeschlagen, die genehmigten Veranstaltungen auf den entsprechenden Plätzen und Umzugsstrecken als 2G- oder 3G-Veranstaltungen zu organisieren (je nach Lage) und gegebenenfalls zu empfehlen, eine Maske zu tragen. Städte  und Kommunen werden gemeinsam mit den Narrenzünften dies kommunizieren und die Bevölkerung bitten, sich an diese Regeln zu halten.
  3. Allen Beteiligten war klar, daß es nicht Aufgabe der Narrenzünfte sein kann, die Kontrolle dafür zu übernehmen, da sie keinerlei hoheitlichen Rechte haben. Dies obliegt ausschliesslich den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Das Innenministerium wird zu dieser Frage noch eine Stellungnahme erarbeiten.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesen Zwischeninfos bei Eurer weiteren Planung ein wenig behilflich sein konnten. Weitere Informationen werden wir Euch nach dem nächsten Gespräch Anfang Dezember zukommen lassen.

 

Bis dahin verbleibe ich,

mit herzlichen und herbstlichen Grüssen,

 

Euer Rainer         

30.10.2021


Liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

 

der 11.11. steht vor der Tür und viele von Euch wollen diesen Tag nutzen, um ihren Mitgliedern einen Überblick über geplante Veranstaltungen an Fastnacht zu geben. Die Art und Weise, wie und ob diese durchgeführt werden können, hängt selbstverständlich auch von der Corona-Lage ab. Deshalb wollte ich Euch noch einen kurzen Überblick geben, der sich größtenteils deckt mit den Ausführungen, die ich bereits am Gesamtkonvent gemacht habe:

 

Der befürchtete Anstieg der Hospitalisierungsrate nach der Urlaubsaison ist zwar ausgeblieben, doch zur Zeit steigen Hospitalisierungsrate und auch Inzidenzwerte wieder an. Die kommende Fastnacht wird wohl zwar deutlich präsenter als die letzte aber noch nicht in der sonst üblichen und von uns so geliebten Form stattfinden können. Weihnachtsmärkte finden teilweise statt. Sie werden jedoch abgesperrt und mit klar definierten Ein- und Ausgängen versehen, die hinsichtlich der 3G oder 2G-Regeln eine Kontrolle ermöglichen. Dies funktioniert bei größeren Narrentreffen in unseren Gemeinden nicht. Aus diesem Grund und aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufs wurden bereits viele Narrentreffen im Südwesten abgesagt. Auch unser Narrentag in Denkingen gehört dazu und in der vergangenen Woche hat auch Kirchen-Hausen seinen Narrentag abgesagt. Als Verband müssen wir hierfür größtes Verständnis haben, denn die veranstaltenden Zünfte tragen schließlich das Risiko. Sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Am 29. September, also vor gut vier Wochen, fand ein Treffen der ARGE südwestdeutscher Narrenverbände statt. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnten wir uns noch nicht zu einer generellen Absage aller Narrentreffen im Südwesten durchringen, da etliche Veranstalter nach wie vor an ihrer Planung festhalten wollen und gewisse Chancen zur Durchführung sehen. Auch bei uns sind die kommenden Gastgeber Wangen und Liggeringen noch am Planen.

Bei unserem Treffen am 29. September haben wir vereinbart, daß wir noch im Oktober ein gemeinsames Treffen mit dem Sozialministerium anstreben, bei dem wir eine klarere Regelung für unsere Fastnacht durch das Land erreichen wollen. In Rheinland-Pfalz funktioniert dies ebenfalls. Die Rosenmontagsumzüge sind dort nach wie vor geplant und das Land hält die schützende Hand über die Veranstaltungen.

Diese Besprechung fand vor zweieinhalb Wochen statt. In einem Vorgespräch bat uns Sozialminister Lucha, Euch liebe Zünfte, sehr herzlich von ihm zu grüßen. Er hat sich mehr als überschwänglich dafür bedankt, daß die Zünfte des deutschen Südwestens und wir als Arbeitsgemeinschaft die Impfkampagne des Landes „dran bleiben“ und „Narren, lasst Euch impfen“ unterstützt haben. Sie hat offensichtlich doch einen deutlichen Erfolg gebracht, was er mehrfach unterstrich. Er hat uns gebeten, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen.

Ich durfte aus dem Gespräch den Eindruck mitnehmen, daß auch die Politik alles auf eine Öffnung und das Zurücknehmen von Einschränkungen setzt.

Bezüglich unserer Saalveranstaltungen gibt es mit der neuen Corona-Verordnung vom 15.10. neben der bisher geltenden 3G-Regel bei einer Teilbelegung einer Halle und mit permanentem Maskentragen nun eine zweite Option: Die 2G-Regel. Neben dem Nachteil, daß in diesem Fall der verbleibende Anteil an Nicht-Geimpften von der Veranstaltung ausgeschlossen ist, hat diese Regelung viele Vorteile: Es entfällt die Maskenpflicht und auch Abstände müssen nicht mehr eingehalten werden. Eine volle Auslastung der Halle ist somit möglich und Besucher kommen in den Genuß einer größeren Freiheit. Auch Kindern und Jugendli-chen bis 17 Jahren ist der Zutritt gestattet mit dem Schülerausweis oder – sofern sie keine Schüler mehr sind – mit einem negativen Antigen Schnelltest. Mit genau diesem Test können auch Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen können, an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem bietet diese Regelung mehr Sicherheit für die gastgebenden Zünfte, speziell wenn mit zunehmendem Alkoholgenuß die Disziplin zum Tragen der Maske und zum Einhalten der Sicherheitsabstände nachläßt. Dies ist aus haftungsrechtlichen Gründen ein wichtiger Punkt für die Zünfte: Wenn bei 3G die Maskendisziplin nicht eingehalten wird und sich Personen infizieren, kann die Zunft haftbar gemacht werden. Bei der 2G-Regelung ist man diesbezüglich sicher unterwegs. Wir können uns deshalb vorstellen, daß sich eine Mehrzahl unserer Zünfte für diese 2G-Regel entscheiden wird und aus diesen Gründen empfehlen wir auch die 2G-Regel. Trotzdem steht es uns Verbänden nicht zu, die vom Land eingeräumten gesetzlichen Entscheidungsspielräume für unsere Zünfte weiter einzuengen. Die finale Entscheidung ob 2G oder 3G muss auch weiterhin bei den Zünften bleiben.

Trotz allem können mit diesen beiden Regelungen – 3G oder 2G - unsere Saalveranstaltungen stattfinden.

Anders sieht es bei der Strassenfastnacht aus, zu der nicht nur die Narrentreffen sondern auch beispielsweise der Schmotzige Dunschtig zählt. Eine 2 oder 3G-Regelung lässt sich hier kaum kontrollieren, da Eingänge und Ausgänge nicht klar definiert sind. Auch Abstände lassen sich nicht permanent einhalten, speziell wenn die gewollte Fröhlichkeit ihren Lauf nimmt. Hierzu hat auch das Land noch kein Patentrezept. Deshalb haben wir hierzu folgendes vereinbart:

Das Land wird hierzu rechtliche Vorgaben erstellen. Unter der Leitung des Städte- und Gemeindetags und unter Mitwirkung von uns Verbänden wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, basierend auf diesen gesetzlichen Vorgaben entwickelt, unter denen eine Strassenfastnacht stattfinden kann. Weiteren Treffen sind bereits geplant und wir werden Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.       

In diesem Zusammenhang bitten wir Euch, zumindest an der Ortsfastnacht und an den geplanten Saalveranstaltungen festzuhalten. Speziell bei letzteren ist eine Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln problemlos möglich. Auch wir halten weiterhin an der am 22. Januar geplanten Fasnetküchlefahrt und an der Tanzkreuzfahrt sowie an unserer Zunftmeistertagung fest.

Wie unsere Fastnacht verlaufen wird, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Impfquote ab. Ich persönlich wünsche mir, daß sich bis Fastnacht die Impfquote weiterhin so positiv entwickelt, daß wir überhaupt nicht mehr über 2G oder 3G diskutieren müssen. Deshalb unterstützen wir als Narrenvereinigung auch die Impfaktion „Dran bleiben“ sowie „Narren, lasst Euch impfen“ des Landes Baden-Württemberg mit dem Einsatz mobiler Impfteams.

Wir werden die weitere Entwicklung der Gesamtsituation und die Auswirkungen auf unsere Fastnacht auch weiterhin kritisch begleiten und Euch mit verantwortungsvollen Empfehlungen zur Seite stehen.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesem Statement ein wenig weiterhelfen konnten und verbleiben,

 

mit vor-fastnächtlichen Grüssen,

Euer Rainer  


09.09.2021

 

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

Das Impfen ist weiterhin unser wichtigster Weg aus der Pandemie – und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur wenn wir einen Großteil der Impfberechtigten davon überzeugen und dafür gewinnen können, können wir auf einen sicheren Herbst und auf eine närrische Fastnacht 2022 hoffen. In den letzten Wochen haben wir leider einen starken Rückgang bei der Nachfrage nach Impfungen beobachtet. Dieser Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten. Denn klar ist: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das Virus macht keine Sommerpause. Das Impfen ist für den Spätsommer unsere wichtigste Aufgabe – in der gesamten Gesellschaft. Es ist wichtig, niederschwellige Angebote zu unterbreiten, breit für die Impfung zu werben und aufzuklären, und so viele gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie möglich dafür zu gewinnen, sich daran zu beteiligen. Hier bitten wir um Eure Mithilfe. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Eine Möglichkeit ist: informiert und werbt fürs Impfen. Ihr könnt über Eure Reichweite eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen erreichen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr Eure Mitglieder über Eure Kanäle auf die Informations- und Aktionskampagne des Landes Baden-Württemberg zum Impfen aufmerksam machen würdet.

 

Viele sind bereits aktiv, sehr viele Menschen haben etwa während der landesweiten Aktionswoche vom 21. bis 28. Juli online Beiträge mit dem Hashtag #dranbleibenBW geteilt und auf Impfangebote aufmerksam gemacht. Das ist großartig. Mit dem Engagement der unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure während der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto „Impfen vor den Sommerferien“ konnte der Abwärtstrend der Wochen davor gebrochen werden.

 

Doch die weiterhin niedrigen Impfzahlen zeigen: wir müssen noch viel mehr Menschen erreichen und überzeugen. Daher unsere Bitte: Nutzt Eure Netzwerke vor Ort, gewinnt Menschen, die sich für eine Impfung entschieden haben, dafür, über die Impfung zu sprechen und über das Impfen aufzuklären. Die Erfahrung zeigt, dass sich neben Werbung im Vorfeld von Impfaktionen mittels Pressemitteilung, Flyern und Plakaten insbesondere die persönliche Ansprache vor und während der Impf-Aktion positiv auswirken. Auch der Einsatz von Sprachmittlerinnen und -mittlern ist für viele Menschen hilfreich bei der Entscheidung pro Impfen.

 

Die Informations- und Aktionskampagne #dranbleibenBW bietet Euch einige Möglichkeiten, mit denen Ihr die Impfkampagne unterstützen könnt:

•             Auf der Seite www.dranbleiben-bw.de stellt das Land Euch und den Aktiven vor Ort Material zur Verfügung – Textbausteine für die Ansprache der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für deren Kommunikation, Shareables für die Sozialen Medien, Testimonial-Videos, in denen Geimpfte von ihrer Impfentscheidung berichten, einen Plakatgenerator, mit dem ganz einfach Plakate und Flyer für Impfaktionen generiert werden können, ein Sharepic mit Gründen für die Impfung und vieles mehr. Alle diese Materialien findet Ihr auf https://www.dranbleiben-bw.de/#downloads. Das Material wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem hat das Sozialministerium speziell für uns ein Plakat entworfen, das Ihr im Anhang findet und das Ihr natürlich ebenfalls verwenden könnt.

•             Auf www.dranbleiben-bw.de könnt Ihr von Euch organisierte Impfaktionen veröffentlichen. Die Aktionen sind nach Datum oder Ort sortierbar sowie nach Stichworten durchsuchbar.

•             Die Informationskampagne ist bei Facebook unter www.facebook.com/dranbleibenBW sowie auf Instagram unter www.instagram.com/dranbleibenbw/ vertreten. Nutzt die Posts gerne zum Teilen. Außerdem hat auch unsere Narrenvereinigung in Facebook und Instagram diese Aktion gepostet, die gerne geteilt werden kann.

 

Derzeit bereitet die vom Land Baden-Württemberg beauftragte Agentur die nächste Phase der Informationskampagne vor. Seit 16. August will das Land verstärkt mit erlebnisorientierten Sommerimpfaktionen – an Freilichtbühnen, am Baggersee, bei Festivals und anderen Sommerhighlights – vor Ort sein und damit möglichst viele Menschen für die Impfung gewinnen. Macht mit und stoßt selbst solche Aktionen an, tragt  diese auf der Webseite ein oder sprecht direkt das Sozialministerium unter servicestelle@dranbleiben-bw.de an, wenn Ihr gemeinsam mit dem Land ein solches Spätsommerhighlight organisieren wollt.

 

Ihr und Eure Mitglieder seid die Expertinnen und Experten: wo lohnt sich eine Vor-Ort-Impfaktion, weil dort viele Menschen vorbeikommen? Welches gut besuchte Spätsommerhighlight in den kommenden Wochen kann Anlass für eine Impfaktion sein? Geht in so einem Fall auf das Kreisimpfzentrum vor Ort zu. Diese sind mit ihren Mobilen Impfteams sehr gern bereit, Vor-Ort-Impfaktionen an den unterschiedlichsten Orten durchzuführen und werden – sofern die Teams nicht bereits für Einsätze verplant sind – solche Ideen gern aufgreifen und können Euch bei der Organisation vor Ort mit Tipps und Hinweisen unterstützen. Daneben sind auch viele niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereit, sich an Vor-Ort-Impfaktionen zu beteiligen.

 

Es wurden in Summe in Baden-Württemberg bereits mehr als 12 Millionen Impfungen verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Leider reicht uns für die Bekämpfung dieses gefährlichen Virus die jetzt erreichte Impfquote von rund 65 Prozent der Bevölkerung bezogen auf die Erstimpfungen noch nicht aus. Das Robert Koch-Institut hat eine Zielimpfquote von 85 Prozent und für die ab 60-Jährigen sogar von 90 Prozent definiert. Jede einzelne Impfung zählt. Jetzt heißt es: #dranbleiben, Baden-Württemberg!

 

Vielen Dank für Euer Engagement!

Liebe Grüsse,

 

Euer Rainer


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


09.02.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

im Nachgang zu unserer Email vom letzten Samstag, 5. Februar 2022, erhaltet Ihr weitergehende Informationen aufgrund der neuen, ab heute gültigen Corona-Verordnung mit der Bitte um Beachtung:

 

Sollte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16-02-2022 weitere Öffnungen beschließen, werden wir erneut an das Sozialministerium herantreten, mit der Bitte, Klein- und Kleinstveranstaltungen insgesamt ab dem 26-02-2022 (Fastnachtssamstag) zu ermöglichen.

 

Eine weitere Verbesserung für die Fastnacht tritt dadurch ein, dass ab sofort in der Gastronomie keine Kontaktdaten mehr hinterlegt werden müssen. Der Ausschank von Alkohol auf öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen ist nur in der Alarmstufe II untersagt. Dies bedeutet, dass in allen anderen Stufen der Ausschank von Alkohol möglich ist.

 

Mit herzlich-närrischen Grüßen

 

Euer Rainer

 


05.02.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in der Videokonferenz mit Vertretern der Sozial- und Innenministerien sowie des Städte- und Gemeindetags am Dienstag, den 1. Februar 2022 wurden gewisse Differenzierungen bezüglich der Interpretation: „Fastnacht im Freien und stationäre Veranstaltungen auf ausgewiesenen Plätzen bzw. Umzügen“ getroffen.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

  • Stationäre Veranstaltungen auf öffentlichen abgesperrten Plätzen (z.B. Narrenbaum Stellen, Rathausstürmung, Jahrmarkt etc.) können entweder unter der 2G-Regel bis 3.000 Teilnehmern oder unter der 2G-Plus-Regel (zusätzlich geboostert oder getestet) bis 6.000 Teilnehmern stattfinden. Die Corona-Verordnung ist zu beachten und die Kontrolle sollte gemeinsam mit der Orts- bzw. Landespolizei organisiert werden. Hierbei sind die Bürgermeister behilflich. Stichprobenkontrollen sind ausreichend. Falls der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Unter einer Fastnachtsmaske braucht keine FFP2-Maske getragen zu werden. Die Abstimmung und Genehmigung erfolgt durch die Bürgermeister*innen bzw. Ordnungsämter.
  • Ziel war auch, mehr Entscheidungsspielraum und Flexibilität zu bekommen. Daher wurde vereinbart, alle Genehmigungen auf die örtliche Ebene zu verlagern. Diesem Wunsch wurde zugestimmt und gilt ab sofort. Das heißt, wir bitten Euch, alle geplanten Aktivitäten direkt mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen
  • Klassische Umzüge sind nach der jetzigen, bis zum 26. Februar 2022 gültigen Corona-Verordnung nicht erlaubt.

 

Daher wurde das Thema „Fastnachtsumzüge“ noch einmal aufgegriffen und festgehalten, dass „Einzüge oder Aufmärsche“ zum Veranstaltungsort durch die Zunft dann möglich sind, wenn diese von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Zu beachten ist allerdings, dass diese nicht durch den ganzen Ort führen, sondern maximal 200-300 Meter lang sind. Diese Regelung gilt z.B. für Narrenbaumumzüge oder auch Hemdglonkerumzüge. Insofern empfehlen wir jedoch, bei diesen „Aufmärschen oder Einzügen“ nicht von Umzügen zu sprechen, da diese nach der gültigen Corona-Verordnung nicht möglich sind. Es bleibt also teilweise der Fantasie der einzelnen Zunft sowie der Ordnungsbehörde überlassen, wie diese definiert werden. Dankenswerterweise wird der Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg dies noch einmal an die entsprechenden Kommunen weitergeben. Das neue Schreiben des Städte- und Gemeindetags an die Kommunen sowie das letzte Schreiben vom 27. Januar erhaltet Ihr im Anhang.

 

Das Thema „Klein- und Kleinstveranstaltungen“ wurde ebenfalls diskutiert und darum gebeten, dies noch einmal zu überdenken und zusätzlich Möglichkeiten für Klein- und Kleinstveranstaltungen bzw. Kleinstumzüge ab dem 26. Februar 2022 zu schaffen. Dies wird davon abhängen, wie sich die Hospitalisierungsquote bis dorthin entwickelt. Sollten sich die Rahmenbedingungen entscheidend ändern (positiv oder negativ) wird vor der neuen Verordnung ab dem 26. Februar 2022 eine weitere Videokonferenz stattfinden.

 

Blasmusikkapellen dürfen ebenfalls spielen. Im Freien sowie in Innenräumen müssen Musiker dabei den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. In Gasthäusern müssen Raumgrößen und –höhen den derzeit gültigen Verordnungen entsprechen. Alternativ kann selbstverständlich auf andere Instrumente wie z.B. Akkordeon oder Gitarre ausgewichen werden.

 

Zusammenfassend können wir zu den einzelnen Veranstaltungen somit folgende Empfehlungen aussprechen:

Bunte Abende und Tanzveranstaltungen: Sollten abgesagt werden

Wecken früh morgens: Ist in kleineren Gruppen problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln.

Rathausstürmung: Im Freien problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln. Drinnen in Absprache mit dem Bürgermeister und unter Beachtung der Corona-Verordnung.

Schließen von Schulen und Kindergärten: Im Freien problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln. Drinnen in Absprache mit der Schulleitung und unter Beachtung der Corona-Verordnung.

Narrenbaum-Umzug: Problemlos möglich, jedoch nicht als Umzug bezeichnen sondern als geordneter „Aufzug“ zum Narrenbaumloch und nicht länger als 300 m. Es sind die o.g. Regeln zu beachten.

Narrenbaum-Stellen: Problemlos möglich als stationäre Veranstaltung wie oben beschrieben.

Hemdglonkerumzug: gleiche Regelung wie bei Narrenbaum-Umzug.

Jahrmarkt: Problemlos möglich als stationäre Veranstaltung wie oben beschrieben.

Kaffeestube in Hallen oder Foyers: Grundsätzlich möglich. Sofern man eine Schankerlaubnis hat, gilt die Gaststättenverordnung, d.h., wenn man am Tisch sitzt, dürfen Masken abgenommen werden. Abstände beachten. Ohne Schankerlaubnis dürfen die Masken nur zum Essen oder Trinken abgenommen werden.

Narrenzeitungsverkauf: Problemlos möglich. An Haustüren und in Häusern bitte Maske tragen.

Für andere Veranstaltungen, die oben nicht erwähnt wurden, gelten die oben genannten Regeln, die dieser Veranstaltung am nächsten kommen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, das Wort „Umzug“ nicht zu verwenden und die geplanten Veranstaltungen mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen bzw. den Ordnungsämtern abzustimmen

 

Um die Impfquote weiter zu verbessern, bittet uns das Sozialministerium um nochmalige Unterstützung. Eine entsprechende Information werden wir in Kürze erhalten. Wir haben vorgeschlagen, daß die Zünfte bei ihren Veranstaltungen auf die Notwendigkeit hinweisen.

 

In der Hoffnung, dass wir Euch einen weiteren Mosaikstein fastnächtlicher Bewegungsfreiheit geben konnten, verbleibe ich,

 

mit fastnächtlichen Grüssen,

 

Euer Rainer


26.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

am gestrigen Dienstag, 25. Januar 2022, fand eine weitere Videokonferenz mit dem Innen- und Sozialministerium sowie den beteiligten Fachreferenten statt. Entgegen der Absprache in dieser Videokonferenz müssen wir heute zur Kenntnis nehmen, dass alle uns dort vorgestellten Vereinbarungen Makulatur sind.

 

Zugesagt waren unter der 2G-Regelung mit FFP2-Maske im Freien, dass bis zu 3.000 Teilnehmer möglich sind. Optional wurde uns für die 2G-Plus-Regel angeboten, bis zu 5.000 Teilnehmer zuzulassen. Diese Regelung sollte sowohl für Umzüge als auch für andere Veranstaltungen auf der Strasse gelten.

 

Für die Innenräume wurde zugesagt bei der 2G-Regel: bis 1.500 Teilnehmer max. 50% der Kapazität. Bei der 2G-Plus-Regel 2.500 Teilnehmer ebenfalls bei einer Kapazität von 50% - allerdings bestünde Maskenpflicht, dies wolle das Sozialministerium aber noch einmal endgültig klären.

 

Heute Morgen erhielt mein Präsidentenkollege der VSAN, Roland Wehrle, nun einen Anruf vom Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Lahl, der die gestrige Sitzung leitete. Er teilte ihm mit, dass all dies was wir gestern Abend vereinbart haben, Makulatur sei. So habe man sich dafür entschieden, alle Umzüge zu verbieten.

 

Roland hat Herrn Prof. Lahl sein Entsetzen, seine Enttäuschung und seine Wut mitgeteilt und ihn dringend gebeten, noch einmal zu differenzieren und vor allem kleine Formate zuzulassen, insbesondere auf abgesperrten Plätzen, die kontrollierbar sind. Darüber hinaus hat er sich an das Staatsministerium gewandt und mit der Persönlichen Referentin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann gesprochen und dringend gebeten, diese Aussagen noch einmal zu differenzieren, um so Ventile für die Fastnacht zu schaffen, die besser kontrollierbar sind, weil wir sonst befürchten, dass sich Querdenker, Impfgegner und Narren mischen.

 

Sowohl das Sozialministerium, als auch das Staatsministerium haben uns zugesagt, die Sachlage noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu differenzieren. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werde ich diese an Euch weiterreichen.

 

Herzliche Grüße,

Rainer


09.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

bei einer virtuellen Präsidiumssitzung am letzten Freitag, 07. Januar 2022, hat das Präsidium unserer Narrenvereinigung beschlossen, sowohl die geplante Zunftmeistertagung am 05. Februar als auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt am 12. Februar 2022 abzusagen.

 

Wie bereits befürchtet erleben wir zur Zeit einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen durch die Omikron-Variante. Auch wenn die Zahlen beim Jahreswechsel aufgrund weniger Tests nicht ganz repräsentativ waren, erleben wir bundesweit eine Verdreifachung der Infektionszahlen innerhalb einer Woche. Auch die Inzidenz liegt bundesweit mittlerweile bei über 360, Tendenz weiter steigend. Für die kommenden Wochen ist keine Entspannung sondern eher ein weitere Anstieg in Sicht. Unter diesen Voraussetzungen wäre es aus unserer Sicht das falsche Signal, an solchen Saalveranstaltungen weiterhin festzuhalten. Wir wissen, daß der bisherige Impfschutz gegen die Omikron-Variante nicht ganz so gut wirkt wie gegen die Delta-Variante. Das heißt, selbst geimpfte und geboosterte Personen würden sich einer höheren Infektionsgefahr aussetzen.  Das wollen wir unseren Gästen und Akteuren einfach nicht antun. Die Gesundheit der Akteure und Gäste muß oberste Priorität haben. Deshalb bitten wir um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Als Empfehlung an Euch in Bezug auf Eure Veranstaltungen verweisen wir nach wie vor auf unser letztes Schreiben vom 20. Dezember 2021, in dem wir Euch geraten haben,  Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit hohem Organisationsaufwand verbunden sind, abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, auch weiterhin an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan auf jeden Fall noch festzuhalten. Wie bereits erwähnt, ist gerade zum Thema Strassenfastnacht Ende nächster Woche ein weiteres Treffen mit  Vertretern des Innen- und Sozialministeriums geplant, bei dem wir Möglichkeiten zur Durchführung erörtern möchten. Wir werden Euch nach dem Treffen selbstverständlich über die entsprechenden Ergebnisse informieren.

 

In der Hoffnung, daß wir trotz aller widriger Umstände unseren Mitbürgern, Kindern und auch älteren Närrinnen und Narren doch noch einige Veranstaltungen bieten, närrische Freude bereiten und dabei trotzdem die nötige Sicherheit gewähren können, verbleibe ich,

 

mit närrischen Grüssen,

Euer Rainer

20.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

nach einem Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl, Manuel Hagel und Staatssekretär Wilfried Klenk waren wir vergangenen Mittwoch noch optimistisch was die Fastnacht betrifft, weil die aktuellen Inzidenzen der Delta-Variante sinken. Vorgesehen war zunächst, dass wir uns diese Woche noch einmal in einer Videoschalte mit dem Innen- und Sozialministerium auf Bedingungen und Konzepte verständigen, die für die Warn- und Basisstufe gelten sollten. Zwar rechnete man seitens des Landes durch die engen Kontakte in der Weihnachts- und Silvesterzeit mit einem nochmaligen Anstieg der Delta-Variante, die jedoch bis Ende Januar mit Sicherheit wieder abflauen würde. Daher wurden die bekannten einschränkenden Maßnahmen über die Weihnachts- und Silvesterzeit beschlossen.

 

Große Sorgen bereitet nun aber allen die explosionsartige Verbreitung der Omikron -Variante, was sich bereits jetzt in den europäischen Nachbarländern deutlich zeigt. Derzeit rechnen die Virologen und Experten damit, dass uns diese Welle genau in der Fastnachtzeit erreicht, so dass es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, mit dem Land Baden-Württemberg Bedingungen auszuhandeln. Wir haben daher mit dem Innen- und Sozialministerium vereinbart, dass wir am 13. / 14. Januar 2022 eine erneute Bewertung der aktuellen Situation vornehmen, um dann für die Basis- und Warnstufe ein Veranstaltungs- bzw. Hygienekonzept für Straßen- und Saalveranstaltungen zu erarbeiten (sofern dies überhaupt aufgrund der genannten Umstände möglich ist).

 

So gerne wir alle eine entsprechende Planungssicherheit hätten, bleibt uns momentan aufgrund dieser unklaren Situation nur die Möglichkeit, auf Sicht zu fahren und von einer Woche zur anderen zu blicken.

Aus diesem Grund empfehlen wir aus heutiger Sicht, Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit nicht vertretbarem Organisationsaufwand verbunden sind, gegebenenfalls abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan noch festzuhalten. In der ersten Januarhälfte findet sowohl eine Präsidiumssitzung als auch das o.g. Treffen mit dem Innen- und Sozialministerium statt, bei dem wir die Situation neu bewerten wollen. Wir werden dann auch eine Entscheidung zu unseren Veranstaltungen, Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt als auch Zunftmeistertagung treffen und Euch selbstverständlich über die neuen Entwicklungen informieren.  

 

Trotz aller widriger Umstände wünsche ich Euch allen ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Mit weihnachtlichen Grüssen,

Euer Rainer   

07.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

wir möchten Euch heute ein weiteres Update zukommen lassen zu folgenden Themen:

 

1. Situation Corona und Veranstaltungen:

wir beziehen uns auf unsere Email vom 20. November 2021, in der wir Euch über den damaligen Zwischenstand zu den Gesprächen mit den diversen Ministerien informiert haben.

In dieser Email hatten wir Euch informiert, daß Anfang Dezember eine weitere Gesprächsrunde zwischen uns Verbänden und Vertretern der Landesregierung stattfinden wird, bei der wir die Erfahrungen des 11.11. in den rheinischen Karnevalshochburgen mit einfließen lassen und eventuell schon Empfehlungen und Hygienekonzepte ausarbeiten wollten. Hygienekonzepte, die sich auf die angesprochene Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe beziehen. Diese weitere Gesprächsrunde wurde nun auf kurz vor Weihnachten vertagt aus folgenden Gründen:

  1. Ende November und auch in der ersten Dezemberwoche wurden weitreichende Maßnahmen durch die Landesregierung erlassen. Die Wirkungen auf solche Maßnahmen zeigen sich in der Regel immer erst zwei Wochen später. Diese Auswirkungen wollen wir in die Gespräche mit einbeziehen.
  2. Anfang Dezember haben wir uns noch in der exponentiell ansteigenden Phase bzgl. der Inzidenz- und Hospitalisierungsrate befunden. In solch einer Phase lässt sich sehr schlecht über Möglichkeiten einer Straßenfastnacht diskutieren. Wir hoffen, daß die Basis für eine solche Diskussion kurz vor Weihnachten deutlich besser sein wird.

Selbstverständlich werden wir Euch sofort nach diesem Treffen mit Vertretern der diversen Ministerien über die Ergebnisse informieren.  

 

2. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Die Gestaltung, Organisation und Vorbereitung der Fastnacht 2022 gestaltet sich aufgrund der horrend gestiegenen Inzidenzen äußerst schwierig. Derzeit kann niemand ganz genau voraussagen, unter welchen Bedingungen Saal- und Straßenveranstaltungen stattfinden können. Eine erneute Bewertung erfolgt – wie oben bereits erwähnt - kurz vor Weihnachten.

Um das wirtschaftliche Risiko von Saal- und Strassenveranstaltungen zu minimieren, möchten wir heute auf den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hinweisen.

Dieser Sonderfonds wurde mit 2,5 Milliarden Euro ausgestattet und setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

-       Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmern

-       Eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden.

Dieser Fonds kann in Anspruch genommen werden, wenn seitens der Bundes- oder Landesregierung Einschränkungen in der Besucherzahl vorgenommen werden müssen bzw. die Veranstaltung ganz abgesagt wird.

Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass für die Veranstaltungen Eintritt bezahlt werden muss. Wir werden im nächsten Gespräch mit der Landesregierung klären, ob wir diesen Sonderfonds auch in Anspruch nehmen können, wenn beispielsweise Umzüge abgesagt werden müssen und dadurch ein wirtschaftliches Defizit besteht. In diesem Fall müssten wir die Umzugsbändel, Abzeichen etc. als Eintrittskarte ausweisen.

Für Saalveranstaltungen könnte dieser Fonds auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, sofern z.B. die Teilnehmerzahl auf 50% der Kapazität reduziert werden muss. Alles Weitere zu diesem Fonds bitte unter:

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Die Prüfung und Genehmigung möglicher Anträge für den Sonderfonds erfolgt für Baden-Württemberg durch die L-Bank. Möglicherweise können die Zünfte damit ihre Veranstaltungen planen, ohne durch vertragliche Verpflichtungen ein zu hohes Risiko einzugehen. Weitere Informationen zu Corona und Fastnacht 2022 erhaltet Ihr nach dem Gespräch mit der Landesregierung.

 

3. Verschiebung der Zunftmeistertagung auf Samstag. 05. Februar 2022

Wie Ihr wisst, war unsere Zunftmeistertagung in Gottmadingen ursprünglich auf den 29. Januar terminiert. Die Vereine in Gottmadingen haben nun, im Vorgriff auf einen Erlaß durch die Gemeinde, von sich aus alle Großveranstaltungen im Januar abgesagt. Aus diesem Grund haben wir mit der gastgebenden Gerstensackzunft vereinbart, daß wir die Zunftmeistertagung auf Samstag, den 05. Februar 2022 verschieben. Dies ist ein vorläufig geplanter Termin. Selbstverständlich sind wir uns der Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste bewußt. Niemand weiß, wie sich die Situation bis zu diesem Zeitpunkt darstellen wird. Selbstverständlich hoffen wir, daß sich die Inzidenz- und Hospitalisierungsrate bis dahin soweit zurückgebildet hat, daß wir uns wieder in der Basis- oder zumindest in der Warnstufe befinden. Sowohl Ministerpräsident Kretschmann als auch der neue Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach halten dies für möglich. Wir sind innerhalb von drei Wochen von der Basisstufe in die Alarmstufe II geschlittert und das letzte Frühjahr hat uns gelehrt, daß sich mit umfangreichen Maßnahmen, wie wir sie zur Zeit erleben, diese Zahlen in einer adäquaten Zeit auch wieder zurückführen lassen.  So viel können wir aber heute schon sagen: Eine Zunftmeistertagung unter 2G+ mit nur halber Auslastung werden wir nicht durchführen.  Auf den 07. Januar haben wir eine erneute Präsidiumssitzung einberufen, in der wir die Situation nochmals kritisch bewerten werden. Im Falle einer Absage werden wir Euch selbstverständlich rechtzeitig informieren.

 

4. Verschiebung der Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt auf Samstag, 12. Februar 2022

Aufgrund der schwierigen pandemischen Situation haben wir uns entschieden, auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt zu verschieben.  Und zwar um drei Wochen auf Samstag, den 12. Februar 2022. Auch hier hoffen wir, daß bis dahin die Inzidenzen sowie die Hospitalisierungsrate die Durchführung dieser Fahrten möglich macht. Auch für diese Veranstaltungen gilt, daß wir sie auf keinen Fall unter 2G+ mit nur halber Auslastung durchführen werden. Auch hier wird die Gesundheit unserer Akteure und Gäste an oberster Stelle stehen. Bis dahin sind es jedoch noch über zwei Monate und deshalb werden wir auch diese Veranstaltung bei unserer Präsidiumssitzung am 07. Januar auf den Prüfstand stellen und im Falle einer Absage Euch rechtzeitig informieren.  

 

Mit der abschließenden Bitte, zunächst möglichst an Euren Fastnachtsveranstaltungen festzuhalten und in der Hoffnung, daß wir gegen Ende Dezember eine abnehmende Hospitalisierungsrate sowie eine abnehmende Zahl von Inzidenzen haben, verbleibe ich,

 

mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit,

Euer Rainer   

20.11.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Euch eine Zwischeninfo zukommen lassen über den aktuellen Stand der Gespräche mit den entsprechenden Ministerien zum Thema Durchführbarkeit von Fastnachtsveranstaltungen im Januar und Februar 2022.

 

Letzte und vorletzte Woche fanden jeweils ein Runder Tisch im Innenministerium sowie eine Videokonferenz statt, an denen Vertreter des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Verkehrsministeriums, des Städte- und Gemeindetags, der Landespolizeidirektion, des Normenkontrollrats sowie der Landesbranddirektor teilgenommen haben. Die in der ersten Novemberwoche in Kraft getretene Corona-Warnstufe hat natürlich bei allen Beteiligten zu einer Verunsicherung geführt.

 

Trotzdem kann grundsätzlich festgehalten werden, daß nicht nur das Land Baden-Württemberg sondern auch alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Brauchveranstaltungen an Fastnacht zuzulassen. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres haben wir gelernt, daß dies nur funktionieren kann, wenn von Seiten übergeordneter Institutionen eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindeverwaltungen ausgesprochen wird. Deshalb hat der Städte- und Gemeindetag bereits am 5. November auf unseren Wunsch hin das beiliegende Empfehlungsschreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 1065 Mitgliedsgemeinden im Land versandt, das Ihr als Kopie erhaltet und auf das Ihr Euch im Gespräch mit Eurer Gemeindeverwaltung berufen könnt.

 

Gleichzeitig waren sich aber auch alle einig, daß zum heutigen Zeitpunkt keine verlässlichen Prognosen sowie Aussagen zur Zulässigkeit von Veranstaltungen im Januar und Februar getroffen werden können. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab.

 

Wir Narrenverbände waren uns einig, daß wir für Saalveranstaltungen unseren Zünften die 2G-Plus Regel empfehlen (Plus bedeutet inclusive einem negativen Schnelltest). Dies bedeutet Zutritt nur für Geimpfte, Genesene sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. Allerdings befreit hier lediglich die Basisstufe von der Maskenpflicht. Wir empfehlen diese Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen.  

 

Für die Brauchveranstaltungen im Freien, die von unseren Zünften organisiert werden, werden wir Verbände eine Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe der Veranstaltung erstellen. Dies vor allem auch deshalb, weil in unseren Städten und Kommunen die vielfältigsten Formen und Ausprägungen zu sehen sind, die sich nicht einheitlich regeln lassen. Die Teilnehmerzahlen reichen von wenigen Personen bei kleinen örtlichen Anlässen bis zu großen Treffen mit mehr als 30.000 Zuschauern. Daher haben wir uns darauf verständigt, daß bei der Bewertung der Zulässigkeit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Als Orientierungshilfe für verschiedene Hygienekonzepte und Möglichkeiten, die wir gemeinsam erarbeiten wollen, könnte folgende Aufteilung gelten:

bis 250 Teilnehmende

bis 500 Teilnehmende

bis 1000 Teilnehmende

bis 5000 Teilnehmende

über 5000 Teilnehmende

 

Aufgrund der derzeit noch unübersichtlichen Lage sowie der sich exponentiell verändernden pandemischen Lage haben wir uns darauf verständigt, Anfang Dezember die Situation erneut zu bewerten und eine entsprechende Empfehlung zu geben. Dabei sollen die Erfahrungen mit den Fastnachtsveranstaltungen am 11.11. in den großen rheinischen Städten mit berücksichtigt werden. Ob es uns gelingt, zu diesem Zeitpunkt bereits eine Empfehlung auszusprechen, hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab und bleibt fraglich.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

 

  1. Die einzelnen Narrenzünfte sollen auf Ihre Gemeinden und Städte zugehen, um mit diesen die örtliche Fastnacht zu besprechen sowie zu prüfen, welche Formate möglich sein können und welche Hygienevoraussetzungen dafür erforderlich sind. Das beiliegende Schreiben des Städte- und Gemeindetags sowie die zu erwartenden Empfehlungen der Landespolitik sollen hierbei helfen.
  2. Seitens der Narrenverbände wird vorgeschlagen, die genehmigten Veranstaltungen auf den entsprechenden Plätzen und Umzugsstrecken als 2G- oder 3G-Veranstaltungen zu organisieren (je nach Lage) und gegebenenfalls zu empfehlen, eine Maske zu tragen. Städte  und Kommunen werden gemeinsam mit den Narrenzünften dies kommunizieren und die Bevölkerung bitten, sich an diese Regeln zu halten.
  3. Allen Beteiligten war klar, daß es nicht Aufgabe der Narrenzünfte sein kann, die Kontrolle dafür zu übernehmen, da sie keinerlei hoheitlichen Rechte haben. Dies obliegt ausschliesslich den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Das Innenministerium wird zu dieser Frage noch eine Stellungnahme erarbeiten.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesen Zwischeninfos bei Eurer weiteren Planung ein wenig behilflich sein konnten. Weitere Informationen werden wir Euch nach dem nächsten Gespräch Anfang Dezember zukommen lassen.

 

Bis dahin verbleibe ich,

mit herzlichen und herbstlichen Grüssen,

 

Euer Rainer         

30.10.2021


Liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

 

der 11.11. steht vor der Tür und viele von Euch wollen diesen Tag nutzen, um ihren Mitgliedern einen Überblick über geplante Veranstaltungen an Fastnacht zu geben. Die Art und Weise, wie und ob diese durchgeführt werden können, hängt selbstverständlich auch von der Corona-Lage ab. Deshalb wollte ich Euch noch einen kurzen Überblick geben, der sich größtenteils deckt mit den Ausführungen, die ich bereits am Gesamtkonvent gemacht habe:

 

Der befürchtete Anstieg der Hospitalisierungsrate nach der Urlaubsaison ist zwar ausgeblieben, doch zur Zeit steigen Hospitalisierungsrate und auch Inzidenzwerte wieder an. Die kommende Fastnacht wird wohl zwar deutlich präsenter als die letzte aber noch nicht in der sonst üblichen und von uns so geliebten Form stattfinden können. Weihnachtsmärkte finden teilweise statt. Sie werden jedoch abgesperrt und mit klar definierten Ein- und Ausgängen versehen, die hinsichtlich der 3G oder 2G-Regeln eine Kontrolle ermöglichen. Dies funktioniert bei größeren Narrentreffen in unseren Gemeinden nicht. Aus diesem Grund und aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufs wurden bereits viele Narrentreffen im Südwesten abgesagt. Auch unser Narrentag in Denkingen gehört dazu und in der vergangenen Woche hat auch Kirchen-Hausen seinen Narrentag abgesagt. Als Verband müssen wir hierfür größtes Verständnis haben, denn die veranstaltenden Zünfte tragen schließlich das Risiko. Sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Am 29. September, also vor gut vier Wochen, fand ein Treffen der ARGE südwestdeutscher Narrenverbände statt. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnten wir uns noch nicht zu einer generellen Absage aller Narrentreffen im Südwesten durchringen, da etliche Veranstalter nach wie vor an ihrer Planung festhalten wollen und gewisse Chancen zur Durchführung sehen. Auch bei uns sind die kommenden Gastgeber Wangen und Liggeringen noch am Planen.

Bei unserem Treffen am 29. September haben wir vereinbart, daß wir noch im Oktober ein gemeinsames Treffen mit dem Sozialministerium anstreben, bei dem wir eine klarere Regelung für unsere Fastnacht durch das Land erreichen wollen. In Rheinland-Pfalz funktioniert dies ebenfalls. Die Rosenmontagsumzüge sind dort nach wie vor geplant und das Land hält die schützende Hand über die Veranstaltungen.

Diese Besprechung fand vor zweieinhalb Wochen statt. In einem Vorgespräch bat uns Sozialminister Lucha, Euch liebe Zünfte, sehr herzlich von ihm zu grüßen. Er hat sich mehr als überschwänglich dafür bedankt, daß die Zünfte des deutschen Südwestens und wir als Arbeitsgemeinschaft die Impfkampagne des Landes „dran bleiben“ und „Narren, lasst Euch impfen“ unterstützt haben. Sie hat offensichtlich doch einen deutlichen Erfolg gebracht, was er mehrfach unterstrich. Er hat uns gebeten, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen.

Ich durfte aus dem Gespräch den Eindruck mitnehmen, daß auch die Politik alles auf eine Öffnung und das Zurücknehmen von Einschränkungen setzt.

Bezüglich unserer Saalveranstaltungen gibt es mit der neuen Corona-Verordnung vom 15.10. neben der bisher geltenden 3G-Regel bei einer Teilbelegung einer Halle und mit permanentem Maskentragen nun eine zweite Option: Die 2G-Regel. Neben dem Nachteil, daß in diesem Fall der verbleibende Anteil an Nicht-Geimpften von der Veranstaltung ausgeschlossen ist, hat diese Regelung viele Vorteile: Es entfällt die Maskenpflicht und auch Abstände müssen nicht mehr eingehalten werden. Eine volle Auslastung der Halle ist somit möglich und Besucher kommen in den Genuß einer größeren Freiheit. Auch Kindern und Jugendli-chen bis 17 Jahren ist der Zutritt gestattet mit dem Schülerausweis oder – sofern sie keine Schüler mehr sind – mit einem negativen Antigen Schnelltest. Mit genau diesem Test können auch Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen können, an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem bietet diese Regelung mehr Sicherheit für die gastgebenden Zünfte, speziell wenn mit zunehmendem Alkoholgenuß die Disziplin zum Tragen der Maske und zum Einhalten der Sicherheitsabstände nachläßt. Dies ist aus haftungsrechtlichen Gründen ein wichtiger Punkt für die Zünfte: Wenn bei 3G die Maskendisziplin nicht eingehalten wird und sich Personen infizieren, kann die Zunft haftbar gemacht werden. Bei der 2G-Regelung ist man diesbezüglich sicher unterwegs. Wir können uns deshalb vorstellen, daß sich eine Mehrzahl unserer Zünfte für diese 2G-Regel entscheiden wird und aus diesen Gründen empfehlen wir auch die 2G-Regel. Trotzdem steht es uns Verbänden nicht zu, die vom Land eingeräumten gesetzlichen Entscheidungsspielräume für unsere Zünfte weiter einzuengen. Die finale Entscheidung ob 2G oder 3G muss auch weiterhin bei den Zünften bleiben.

Trotz allem können mit diesen beiden Regelungen – 3G oder 2G - unsere Saalveranstaltungen stattfinden.

Anders sieht es bei der Strassenfastnacht aus, zu der nicht nur die Narrentreffen sondern auch beispielsweise der Schmotzige Dunschtig zählt. Eine 2 oder 3G-Regelung lässt sich hier kaum kontrollieren, da Eingänge und Ausgänge nicht klar definiert sind. Auch Abstände lassen sich nicht permanent einhalten, speziell wenn die gewollte Fröhlichkeit ihren Lauf nimmt. Hierzu hat auch das Land noch kein Patentrezept. Deshalb haben wir hierzu folgendes vereinbart:

Das Land wird hierzu rechtliche Vorgaben erstellen. Unter der Leitung des Städte- und Gemeindetags und unter Mitwirkung von uns Verbänden wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, basierend auf diesen gesetzlichen Vorgaben entwickelt, unter denen eine Strassenfastnacht stattfinden kann. Weiteren Treffen sind bereits geplant und wir werden Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.       

In diesem Zusammenhang bitten wir Euch, zumindest an der Ortsfastnacht und an den geplanten Saalveranstaltungen festzuhalten. Speziell bei letzteren ist eine Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln problemlos möglich. Auch wir halten weiterhin an der am 22. Januar geplanten Fasnetküchlefahrt und an der Tanzkreuzfahrt sowie an unserer Zunftmeistertagung fest.

Wie unsere Fastnacht verlaufen wird, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Impfquote ab. Ich persönlich wünsche mir, daß sich bis Fastnacht die Impfquote weiterhin so positiv entwickelt, daß wir überhaupt nicht mehr über 2G oder 3G diskutieren müssen. Deshalb unterstützen wir als Narrenvereinigung auch die Impfaktion „Dran bleiben“ sowie „Narren, lasst Euch impfen“ des Landes Baden-Württemberg mit dem Einsatz mobiler Impfteams.

Wir werden die weitere Entwicklung der Gesamtsituation und die Auswirkungen auf unsere Fastnacht auch weiterhin kritisch begleiten und Euch mit verantwortungsvollen Empfehlungen zur Seite stehen.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesem Statement ein wenig weiterhelfen konnten und verbleiben,

 

mit vor-fastnächtlichen Grüssen,

Euer Rainer  


09.09.2021

 

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

Das Impfen ist weiterhin unser wichtigster Weg aus der Pandemie – und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur wenn wir einen Großteil der Impfberechtigten davon überzeugen und dafür gewinnen können, können wir auf einen sicheren Herbst und auf eine närrische Fastnacht 2022 hoffen. In den letzten Wochen haben wir leider einen starken Rückgang bei der Nachfrage nach Impfungen beobachtet. Dieser Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten. Denn klar ist: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das Virus macht keine Sommerpause. Das Impfen ist für den Spätsommer unsere wichtigste Aufgabe – in der gesamten Gesellschaft. Es ist wichtig, niederschwellige Angebote zu unterbreiten, breit für die Impfung zu werben und aufzuklären, und so viele gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie möglich dafür zu gewinnen, sich daran zu beteiligen. Hier bitten wir um Eure Mithilfe. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Eine Möglichkeit ist: informiert und werbt fürs Impfen. Ihr könnt über Eure Reichweite eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen erreichen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr Eure Mitglieder über Eure Kanäle auf die Informations- und Aktionskampagne des Landes Baden-Württemberg zum Impfen aufmerksam machen würdet.

 

Viele sind bereits aktiv, sehr viele Menschen haben etwa während der landesweiten Aktionswoche vom 21. bis 28. Juli online Beiträge mit dem Hashtag #dranbleibenBW geteilt und auf Impfangebote aufmerksam gemacht. Das ist großartig. Mit dem Engagement der unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure während der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto „Impfen vor den Sommerferien“ konnte der Abwärtstrend der Wochen davor gebrochen werden.

 

Doch die weiterhin niedrigen Impfzahlen zeigen: wir müssen noch viel mehr Menschen erreichen und überzeugen. Daher unsere Bitte: Nutzt Eure Netzwerke vor Ort, gewinnt Menschen, die sich für eine Impfung entschieden haben, dafür, über die Impfung zu sprechen und über das Impfen aufzuklären. Die Erfahrung zeigt, dass sich neben Werbung im Vorfeld von Impfaktionen mittels Pressemitteilung, Flyern und Plakaten insbesondere die persönliche Ansprache vor und während der Impf-Aktion positiv auswirken. Auch der Einsatz von Sprachmittlerinnen und -mittlern ist für viele Menschen hilfreich bei der Entscheidung pro Impfen.

 

Die Informations- und Aktionskampagne #dranbleibenBW bietet Euch einige Möglichkeiten, mit denen Ihr die Impfkampagne unterstützen könnt:

•             Auf der Seite www.dranbleiben-bw.de stellt das Land Euch und den Aktiven vor Ort Material zur Verfügung – Textbausteine für die Ansprache der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für deren Kommunikation, Shareables für die Sozialen Medien, Testimonial-Videos, in denen Geimpfte von ihrer Impfentscheidung berichten, einen Plakatgenerator, mit dem ganz einfach Plakate und Flyer für Impfaktionen generiert werden können, ein Sharepic mit Gründen für die Impfung und vieles mehr. Alle diese Materialien findet Ihr auf https://www.dranbleiben-bw.de/#downloads. Das Material wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem hat das Sozialministerium speziell für uns ein Plakat entworfen, das Ihr im Anhang findet und das Ihr natürlich ebenfalls verwenden könnt.

•             Auf www.dranbleiben-bw.de könnt Ihr von Euch organisierte Impfaktionen veröffentlichen. Die Aktionen sind nach Datum oder Ort sortierbar sowie nach Stichworten durchsuchbar.

•             Die Informationskampagne ist bei Facebook unter www.facebook.com/dranbleibenBW sowie auf Instagram unter www.instagram.com/dranbleibenbw/ vertreten. Nutzt die Posts gerne zum Teilen. Außerdem hat auch unsere Narrenvereinigung in Facebook und Instagram diese Aktion gepostet, die gerne geteilt werden kann.

 

Derzeit bereitet die vom Land Baden-Württemberg beauftragte Agentur die nächste Phase der Informationskampagne vor. Seit 16. August will das Land verstärkt mit erlebnisorientierten Sommerimpfaktionen – an Freilichtbühnen, am Baggersee, bei Festivals und anderen Sommerhighlights – vor Ort sein und damit möglichst viele Menschen für die Impfung gewinnen. Macht mit und stoßt selbst solche Aktionen an, tragt  diese auf der Webseite ein oder sprecht direkt das Sozialministerium unter servicestelle@dranbleiben-bw.de an, wenn Ihr gemeinsam mit dem Land ein solches Spätsommerhighlight organisieren wollt.

 

Ihr und Eure Mitglieder seid die Expertinnen und Experten: wo lohnt sich eine Vor-Ort-Impfaktion, weil dort viele Menschen vorbeikommen? Welches gut besuchte Spätsommerhighlight in den kommenden Wochen kann Anlass für eine Impfaktion sein? Geht in so einem Fall auf das Kreisimpfzentrum vor Ort zu. Diese sind mit ihren Mobilen Impfteams sehr gern bereit, Vor-Ort-Impfaktionen an den unterschiedlichsten Orten durchzuführen und werden – sofern die Teams nicht bereits für Einsätze verplant sind – solche Ideen gern aufgreifen und können Euch bei der Organisation vor Ort mit Tipps und Hinweisen unterstützen. Daneben sind auch viele niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereit, sich an Vor-Ort-Impfaktionen zu beteiligen.

 

Es wurden in Summe in Baden-Württemberg bereits mehr als 12 Millionen Impfungen verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Leider reicht uns für die Bekämpfung dieses gefährlichen Virus die jetzt erreichte Impfquote von rund 65 Prozent der Bevölkerung bezogen auf die Erstimpfungen noch nicht aus. Das Robert Koch-Institut hat eine Zielimpfquote von 85 Prozent und für die ab 60-Jährigen sogar von 90 Prozent definiert. Jede einzelne Impfung zählt. Jetzt heißt es: #dranbleiben, Baden-Württemberg!

 

Vielen Dank für Euer Engagement!

Liebe Grüsse,

 

Euer Rainer


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


05.02.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in der Videokonferenz mit Vertretern der Sozial- und Innenministerien sowie des Städte- und Gemeindetags am Dienstag, den 1. Februar 2022 wurden gewisse Differenzierungen bezüglich der Interpretation: „Fastnacht im Freien und stationäre Veranstaltungen auf ausgewiesenen Plätzen bzw. Umzügen“ getroffen.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

  • Stationäre Veranstaltungen auf öffentlichen abgesperrten Plätzen (z.B. Narrenbaum Stellen, Rathausstürmung, Jahrmarkt etc.) können entweder unter der 2G-Regel bis 3.000 Teilnehmern oder unter der 2G-Plus-Regel (zusätzlich geboostert oder getestet) bis 6.000 Teilnehmern stattfinden. Die Corona-Verordnung ist zu beachten und die Kontrolle sollte gemeinsam mit der Orts- bzw. Landespolizei organisiert werden. Hierbei sind die Bürgermeister behilflich. Stichprobenkontrollen sind ausreichend. Falls der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Unter einer Fastnachtsmaske braucht keine FFP2-Maske getragen zu werden. Die Abstimmung und Genehmigung erfolgt durch die Bürgermeister*innen bzw. Ordnungsämter.
  • Ziel war auch, mehr Entscheidungsspielraum und Flexibilität zu bekommen. Daher wurde vereinbart, alle Genehmigungen auf die örtliche Ebene zu verlagern. Diesem Wunsch wurde zugestimmt und gilt ab sofort. Das heißt, wir bitten Euch, alle geplanten Aktivitäten direkt mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen
  • Klassische Umzüge sind nach der jetzigen, bis zum 26. Februar 2022 gültigen Corona-Verordnung nicht erlaubt.

 

Daher wurde das Thema „Fastnachtsumzüge“ noch einmal aufgegriffen und festgehalten, dass „Einzüge oder Aufmärsche“ zum Veranstaltungsort durch die Zunft dann möglich sind, wenn diese von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Zu beachten ist allerdings, dass diese nicht durch den ganzen Ort führen, sondern maximal 200-300 Meter lang sind. Diese Regelung gilt z.B. für Narrenbaumumzüge oder auch Hemdglonkerumzüge. Insofern empfehlen wir jedoch, bei diesen „Aufmärschen oder Einzügen“ nicht von Umzügen zu sprechen, da diese nach der gültigen Corona-Verordnung nicht möglich sind. Es bleibt also teilweise der Fantasie der einzelnen Zunft sowie der Ordnungsbehörde überlassen, wie diese definiert werden. Dankenswerterweise wird der Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg dies noch einmal an die entsprechenden Kommunen weitergeben. Das neue Schreiben des Städte- und Gemeindetags an die Kommunen sowie das letzte Schreiben vom 27. Januar erhaltet Ihr im Anhang.

 

Das Thema „Klein- und Kleinstveranstaltungen“ wurde ebenfalls diskutiert und darum gebeten, dies noch einmal zu überdenken und zusätzlich Möglichkeiten für Klein- und Kleinstveranstaltungen bzw. Kleinstumzüge ab dem 26. Februar 2022 zu schaffen. Dies wird davon abhängen, wie sich die Hospitalisierungsquote bis dorthin entwickelt. Sollten sich die Rahmenbedingungen entscheidend ändern (positiv oder negativ) wird vor der neuen Verordnung ab dem 26. Februar 2022 eine weitere Videokonferenz stattfinden.

 

Blasmusikkapellen dürfen ebenfalls spielen. Im Freien sowie in Innenräumen müssen Musiker dabei den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. In Gasthäusern müssen Raumgrößen und –höhen den derzeit gültigen Verordnungen entsprechen. Alternativ kann selbstverständlich auf andere Instrumente wie z.B. Akkordeon oder Gitarre ausgewichen werden.

 

Zusammenfassend können wir zu den einzelnen Veranstaltungen somit folgende Empfehlungen aussprechen:

Bunte Abende und Tanzveranstaltungen: Sollten abgesagt werden

Wecken früh morgens: Ist in kleineren Gruppen problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln.

Rathausstürmung: Im Freien problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln. Drinnen in Absprache mit dem Bürgermeister und unter Beachtung der Corona-Verordnung.

Schließen von Schulen und Kindergärten: Im Freien problemlos möglich unter Beachtung der o.g. Regeln. Drinnen in Absprache mit der Schulleitung und unter Beachtung der Corona-Verordnung.

Narrenbaum-Umzug: Problemlos möglich, jedoch nicht als Umzug bezeichnen sondern als geordneter „Aufzug“ zum Narrenbaumloch und nicht länger als 300 m. Es sind die o.g. Regeln zu beachten.

Narrenbaum-Stellen: Problemlos möglich als stationäre Veranstaltung wie oben beschrieben.

Hemdglonkerumzug: gleiche Regelung wie bei Narrenbaum-Umzug.

Jahrmarkt: Problemlos möglich als stationäre Veranstaltung wie oben beschrieben.

Kaffeestube in Hallen oder Foyers: Grundsätzlich möglich. Sofern man eine Schankerlaubnis hat, gilt die Gaststättenverordnung, d.h., wenn man am Tisch sitzt, dürfen Masken abgenommen werden. Abstände beachten. Ohne Schankerlaubnis dürfen die Masken nur zum Essen oder Trinken abgenommen werden.

Narrenzeitungsverkauf: Problemlos möglich. An Haustüren und in Häusern bitte Maske tragen.

Für andere Veranstaltungen, die oben nicht erwähnt wurden, gelten die oben genannten Regeln, die dieser Veranstaltung am nächsten kommen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, das Wort „Umzug“ nicht zu verwenden und die geplanten Veranstaltungen mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen bzw. den Ordnungsämtern abzustimmen

 

Um die Impfquote weiter zu verbessern, bittet uns das Sozialministerium um nochmalige Unterstützung. Eine entsprechende Information werden wir in Kürze erhalten. Wir haben vorgeschlagen, daß die Zünfte bei ihren Veranstaltungen auf die Notwendigkeit hinweisen.

 

In der Hoffnung, dass wir Euch einen weiteren Mosaikstein fastnächtlicher Bewegungsfreiheit geben konnten, verbleibe ich,

 

mit fastnächtlichen Grüssen,

 

Euer Rainer


26.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

am gestrigen Dienstag, 25. Januar 2022, fand eine weitere Videokonferenz mit dem Innen- und Sozialministerium sowie den beteiligten Fachreferenten statt. Entgegen der Absprache in dieser Videokonferenz müssen wir heute zur Kenntnis nehmen, dass alle uns dort vorgestellten Vereinbarungen Makulatur sind.

 

Zugesagt waren unter der 2G-Regelung mit FFP2-Maske im Freien, dass bis zu 3.000 Teilnehmer möglich sind. Optional wurde uns für die 2G-Plus-Regel angeboten, bis zu 5.000 Teilnehmer zuzulassen. Diese Regelung sollte sowohl für Umzüge als auch für andere Veranstaltungen auf der Strasse gelten.

 

Für die Innenräume wurde zugesagt bei der 2G-Regel: bis 1.500 Teilnehmer max. 50% der Kapazität. Bei der 2G-Plus-Regel 2.500 Teilnehmer ebenfalls bei einer Kapazität von 50% - allerdings bestünde Maskenpflicht, dies wolle das Sozialministerium aber noch einmal endgültig klären.

 

Heute Morgen erhielt mein Präsidentenkollege der VSAN, Roland Wehrle, nun einen Anruf vom Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Lahl, der die gestrige Sitzung leitete. Er teilte ihm mit, dass all dies was wir gestern Abend vereinbart haben, Makulatur sei. So habe man sich dafür entschieden, alle Umzüge zu verbieten.

 

Roland hat Herrn Prof. Lahl sein Entsetzen, seine Enttäuschung und seine Wut mitgeteilt und ihn dringend gebeten, noch einmal zu differenzieren und vor allem kleine Formate zuzulassen, insbesondere auf abgesperrten Plätzen, die kontrollierbar sind. Darüber hinaus hat er sich an das Staatsministerium gewandt und mit der Persönlichen Referentin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann gesprochen und dringend gebeten, diese Aussagen noch einmal zu differenzieren, um so Ventile für die Fastnacht zu schaffen, die besser kontrollierbar sind, weil wir sonst befürchten, dass sich Querdenker, Impfgegner und Narren mischen.

 

Sowohl das Sozialministerium, als auch das Staatsministerium haben uns zugesagt, die Sachlage noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu differenzieren. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werde ich diese an Euch weiterreichen.

 

Herzliche Grüße,

Rainer


09.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

bei einer virtuellen Präsidiumssitzung am letzten Freitag, 07. Januar 2022, hat das Präsidium unserer Narrenvereinigung beschlossen, sowohl die geplante Zunftmeistertagung am 05. Februar als auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt am 12. Februar 2022 abzusagen.

 

Wie bereits befürchtet erleben wir zur Zeit einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen durch die Omikron-Variante. Auch wenn die Zahlen beim Jahreswechsel aufgrund weniger Tests nicht ganz repräsentativ waren, erleben wir bundesweit eine Verdreifachung der Infektionszahlen innerhalb einer Woche. Auch die Inzidenz liegt bundesweit mittlerweile bei über 360, Tendenz weiter steigend. Für die kommenden Wochen ist keine Entspannung sondern eher ein weitere Anstieg in Sicht. Unter diesen Voraussetzungen wäre es aus unserer Sicht das falsche Signal, an solchen Saalveranstaltungen weiterhin festzuhalten. Wir wissen, daß der bisherige Impfschutz gegen die Omikron-Variante nicht ganz so gut wirkt wie gegen die Delta-Variante. Das heißt, selbst geimpfte und geboosterte Personen würden sich einer höheren Infektionsgefahr aussetzen.  Das wollen wir unseren Gästen und Akteuren einfach nicht antun. Die Gesundheit der Akteure und Gäste muß oberste Priorität haben. Deshalb bitten wir um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Als Empfehlung an Euch in Bezug auf Eure Veranstaltungen verweisen wir nach wie vor auf unser letztes Schreiben vom 20. Dezember 2021, in dem wir Euch geraten haben,  Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit hohem Organisationsaufwand verbunden sind, abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, auch weiterhin an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan auf jeden Fall noch festzuhalten. Wie bereits erwähnt, ist gerade zum Thema Strassenfastnacht Ende nächster Woche ein weiteres Treffen mit  Vertretern des Innen- und Sozialministeriums geplant, bei dem wir Möglichkeiten zur Durchführung erörtern möchten. Wir werden Euch nach dem Treffen selbstverständlich über die entsprechenden Ergebnisse informieren.

 

In der Hoffnung, daß wir trotz aller widriger Umstände unseren Mitbürgern, Kindern und auch älteren Närrinnen und Narren doch noch einige Veranstaltungen bieten, närrische Freude bereiten und dabei trotzdem die nötige Sicherheit gewähren können, verbleibe ich,

 

mit närrischen Grüssen,

Euer Rainer

20.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

nach einem Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl, Manuel Hagel und Staatssekretär Wilfried Klenk waren wir vergangenen Mittwoch noch optimistisch was die Fastnacht betrifft, weil die aktuellen Inzidenzen der Delta-Variante sinken. Vorgesehen war zunächst, dass wir uns diese Woche noch einmal in einer Videoschalte mit dem Innen- und Sozialministerium auf Bedingungen und Konzepte verständigen, die für die Warn- und Basisstufe gelten sollten. Zwar rechnete man seitens des Landes durch die engen Kontakte in der Weihnachts- und Silvesterzeit mit einem nochmaligen Anstieg der Delta-Variante, die jedoch bis Ende Januar mit Sicherheit wieder abflauen würde. Daher wurden die bekannten einschränkenden Maßnahmen über die Weihnachts- und Silvesterzeit beschlossen.

 

Große Sorgen bereitet nun aber allen die explosionsartige Verbreitung der Omikron -Variante, was sich bereits jetzt in den europäischen Nachbarländern deutlich zeigt. Derzeit rechnen die Virologen und Experten damit, dass uns diese Welle genau in der Fastnachtzeit erreicht, so dass es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, mit dem Land Baden-Württemberg Bedingungen auszuhandeln. Wir haben daher mit dem Innen- und Sozialministerium vereinbart, dass wir am 13. / 14. Januar 2022 eine erneute Bewertung der aktuellen Situation vornehmen, um dann für die Basis- und Warnstufe ein Veranstaltungs- bzw. Hygienekonzept für Straßen- und Saalveranstaltungen zu erarbeiten (sofern dies überhaupt aufgrund der genannten Umstände möglich ist).

 

So gerne wir alle eine entsprechende Planungssicherheit hätten, bleibt uns momentan aufgrund dieser unklaren Situation nur die Möglichkeit, auf Sicht zu fahren und von einer Woche zur anderen zu blicken.

Aus diesem Grund empfehlen wir aus heutiger Sicht, Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit nicht vertretbarem Organisationsaufwand verbunden sind, gegebenenfalls abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan noch festzuhalten. In der ersten Januarhälfte findet sowohl eine Präsidiumssitzung als auch das o.g. Treffen mit dem Innen- und Sozialministerium statt, bei dem wir die Situation neu bewerten wollen. Wir werden dann auch eine Entscheidung zu unseren Veranstaltungen, Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt als auch Zunftmeistertagung treffen und Euch selbstverständlich über die neuen Entwicklungen informieren.  

 

Trotz aller widriger Umstände wünsche ich Euch allen ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Mit weihnachtlichen Grüssen,

Euer Rainer   

07.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

wir möchten Euch heute ein weiteres Update zukommen lassen zu folgenden Themen:

 

1. Situation Corona und Veranstaltungen:

wir beziehen uns auf unsere Email vom 20. November 2021, in der wir Euch über den damaligen Zwischenstand zu den Gesprächen mit den diversen Ministerien informiert haben.

In dieser Email hatten wir Euch informiert, daß Anfang Dezember eine weitere Gesprächsrunde zwischen uns Verbänden und Vertretern der Landesregierung stattfinden wird, bei der wir die Erfahrungen des 11.11. in den rheinischen Karnevalshochburgen mit einfließen lassen und eventuell schon Empfehlungen und Hygienekonzepte ausarbeiten wollten. Hygienekonzepte, die sich auf die angesprochene Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe beziehen. Diese weitere Gesprächsrunde wurde nun auf kurz vor Weihnachten vertagt aus folgenden Gründen:

  1. Ende November und auch in der ersten Dezemberwoche wurden weitreichende Maßnahmen durch die Landesregierung erlassen. Die Wirkungen auf solche Maßnahmen zeigen sich in der Regel immer erst zwei Wochen später. Diese Auswirkungen wollen wir in die Gespräche mit einbeziehen.
  2. Anfang Dezember haben wir uns noch in der exponentiell ansteigenden Phase bzgl. der Inzidenz- und Hospitalisierungsrate befunden. In solch einer Phase lässt sich sehr schlecht über Möglichkeiten einer Straßenfastnacht diskutieren. Wir hoffen, daß die Basis für eine solche Diskussion kurz vor Weihnachten deutlich besser sein wird.

Selbstverständlich werden wir Euch sofort nach diesem Treffen mit Vertretern der diversen Ministerien über die Ergebnisse informieren.  

 

2. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Die Gestaltung, Organisation und Vorbereitung der Fastnacht 2022 gestaltet sich aufgrund der horrend gestiegenen Inzidenzen äußerst schwierig. Derzeit kann niemand ganz genau voraussagen, unter welchen Bedingungen Saal- und Straßenveranstaltungen stattfinden können. Eine erneute Bewertung erfolgt – wie oben bereits erwähnt - kurz vor Weihnachten.

Um das wirtschaftliche Risiko von Saal- und Strassenveranstaltungen zu minimieren, möchten wir heute auf den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hinweisen.

Dieser Sonderfonds wurde mit 2,5 Milliarden Euro ausgestattet und setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

-       Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmern

-       Eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden.

Dieser Fonds kann in Anspruch genommen werden, wenn seitens der Bundes- oder Landesregierung Einschränkungen in der Besucherzahl vorgenommen werden müssen bzw. die Veranstaltung ganz abgesagt wird.

Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass für die Veranstaltungen Eintritt bezahlt werden muss. Wir werden im nächsten Gespräch mit der Landesregierung klären, ob wir diesen Sonderfonds auch in Anspruch nehmen können, wenn beispielsweise Umzüge abgesagt werden müssen und dadurch ein wirtschaftliches Defizit besteht. In diesem Fall müssten wir die Umzugsbändel, Abzeichen etc. als Eintrittskarte ausweisen.

Für Saalveranstaltungen könnte dieser Fonds auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, sofern z.B. die Teilnehmerzahl auf 50% der Kapazität reduziert werden muss. Alles Weitere zu diesem Fonds bitte unter:

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Die Prüfung und Genehmigung möglicher Anträge für den Sonderfonds erfolgt für Baden-Württemberg durch die L-Bank. Möglicherweise können die Zünfte damit ihre Veranstaltungen planen, ohne durch vertragliche Verpflichtungen ein zu hohes Risiko einzugehen. Weitere Informationen zu Corona und Fastnacht 2022 erhaltet Ihr nach dem Gespräch mit der Landesregierung.

 

3. Verschiebung der Zunftmeistertagung auf Samstag. 05. Februar 2022

Wie Ihr wisst, war unsere Zunftmeistertagung in Gottmadingen ursprünglich auf den 29. Januar terminiert. Die Vereine in Gottmadingen haben nun, im Vorgriff auf einen Erlaß durch die Gemeinde, von sich aus alle Großveranstaltungen im Januar abgesagt. Aus diesem Grund haben wir mit der gastgebenden Gerstensackzunft vereinbart, daß wir die Zunftmeistertagung auf Samstag, den 05. Februar 2022 verschieben. Dies ist ein vorläufig geplanter Termin. Selbstverständlich sind wir uns der Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste bewußt. Niemand weiß, wie sich die Situation bis zu diesem Zeitpunkt darstellen wird. Selbstverständlich hoffen wir, daß sich die Inzidenz- und Hospitalisierungsrate bis dahin soweit zurückgebildet hat, daß wir uns wieder in der Basis- oder zumindest in der Warnstufe befinden. Sowohl Ministerpräsident Kretschmann als auch der neue Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach halten dies für möglich. Wir sind innerhalb von drei Wochen von der Basisstufe in die Alarmstufe II geschlittert und das letzte Frühjahr hat uns gelehrt, daß sich mit umfangreichen Maßnahmen, wie wir sie zur Zeit erleben, diese Zahlen in einer adäquaten Zeit auch wieder zurückführen lassen.  So viel können wir aber heute schon sagen: Eine Zunftmeistertagung unter 2G+ mit nur halber Auslastung werden wir nicht durchführen.  Auf den 07. Januar haben wir eine erneute Präsidiumssitzung einberufen, in der wir die Situation nochmals kritisch bewerten werden. Im Falle einer Absage werden wir Euch selbstverständlich rechtzeitig informieren.

 

4. Verschiebung der Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt auf Samstag, 12. Februar 2022

Aufgrund der schwierigen pandemischen Situation haben wir uns entschieden, auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt zu verschieben.  Und zwar um drei Wochen auf Samstag, den 12. Februar 2022. Auch hier hoffen wir, daß bis dahin die Inzidenzen sowie die Hospitalisierungsrate die Durchführung dieser Fahrten möglich macht. Auch für diese Veranstaltungen gilt, daß wir sie auf keinen Fall unter 2G+ mit nur halber Auslastung durchführen werden. Auch hier wird die Gesundheit unserer Akteure und Gäste an oberster Stelle stehen. Bis dahin sind es jedoch noch über zwei Monate und deshalb werden wir auch diese Veranstaltung bei unserer Präsidiumssitzung am 07. Januar auf den Prüfstand stellen und im Falle einer Absage Euch rechtzeitig informieren.  

 

Mit der abschließenden Bitte, zunächst möglichst an Euren Fastnachtsveranstaltungen festzuhalten und in der Hoffnung, daß wir gegen Ende Dezember eine abnehmende Hospitalisierungsrate sowie eine abnehmende Zahl von Inzidenzen haben, verbleibe ich,

 

mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit,

Euer Rainer   

20.11.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Euch eine Zwischeninfo zukommen lassen über den aktuellen Stand der Gespräche mit den entsprechenden Ministerien zum Thema Durchführbarkeit von Fastnachtsveranstaltungen im Januar und Februar 2022.

 

Letzte und vorletzte Woche fanden jeweils ein Runder Tisch im Innenministerium sowie eine Videokonferenz statt, an denen Vertreter des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Verkehrsministeriums, des Städte- und Gemeindetags, der Landespolizeidirektion, des Normenkontrollrats sowie der Landesbranddirektor teilgenommen haben. Die in der ersten Novemberwoche in Kraft getretene Corona-Warnstufe hat natürlich bei allen Beteiligten zu einer Verunsicherung geführt.

 

Trotzdem kann grundsätzlich festgehalten werden, daß nicht nur das Land Baden-Württemberg sondern auch alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Brauchveranstaltungen an Fastnacht zuzulassen. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres haben wir gelernt, daß dies nur funktionieren kann, wenn von Seiten übergeordneter Institutionen eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindeverwaltungen ausgesprochen wird. Deshalb hat der Städte- und Gemeindetag bereits am 5. November auf unseren Wunsch hin das beiliegende Empfehlungsschreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 1065 Mitgliedsgemeinden im Land versandt, das Ihr als Kopie erhaltet und auf das Ihr Euch im Gespräch mit Eurer Gemeindeverwaltung berufen könnt.

 

Gleichzeitig waren sich aber auch alle einig, daß zum heutigen Zeitpunkt keine verlässlichen Prognosen sowie Aussagen zur Zulässigkeit von Veranstaltungen im Januar und Februar getroffen werden können. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab.

 

Wir Narrenverbände waren uns einig, daß wir für Saalveranstaltungen unseren Zünften die 2G-Plus Regel empfehlen (Plus bedeutet inclusive einem negativen Schnelltest). Dies bedeutet Zutritt nur für Geimpfte, Genesene sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. Allerdings befreit hier lediglich die Basisstufe von der Maskenpflicht. Wir empfehlen diese Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen.  

 

Für die Brauchveranstaltungen im Freien, die von unseren Zünften organisiert werden, werden wir Verbände eine Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe der Veranstaltung erstellen. Dies vor allem auch deshalb, weil in unseren Städten und Kommunen die vielfältigsten Formen und Ausprägungen zu sehen sind, die sich nicht einheitlich regeln lassen. Die Teilnehmerzahlen reichen von wenigen Personen bei kleinen örtlichen Anlässen bis zu großen Treffen mit mehr als 30.000 Zuschauern. Daher haben wir uns darauf verständigt, daß bei der Bewertung der Zulässigkeit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Als Orientierungshilfe für verschiedene Hygienekonzepte und Möglichkeiten, die wir gemeinsam erarbeiten wollen, könnte folgende Aufteilung gelten:

bis 250 Teilnehmende

bis 500 Teilnehmende

bis 1000 Teilnehmende

bis 5000 Teilnehmende

über 5000 Teilnehmende

 

Aufgrund der derzeit noch unübersichtlichen Lage sowie der sich exponentiell verändernden pandemischen Lage haben wir uns darauf verständigt, Anfang Dezember die Situation erneut zu bewerten und eine entsprechende Empfehlung zu geben. Dabei sollen die Erfahrungen mit den Fastnachtsveranstaltungen am 11.11. in den großen rheinischen Städten mit berücksichtigt werden. Ob es uns gelingt, zu diesem Zeitpunkt bereits eine Empfehlung auszusprechen, hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab und bleibt fraglich.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

 

  1. Die einzelnen Narrenzünfte sollen auf Ihre Gemeinden und Städte zugehen, um mit diesen die örtliche Fastnacht zu besprechen sowie zu prüfen, welche Formate möglich sein können und welche Hygienevoraussetzungen dafür erforderlich sind. Das beiliegende Schreiben des Städte- und Gemeindetags sowie die zu erwartenden Empfehlungen der Landespolitik sollen hierbei helfen.
  2. Seitens der Narrenverbände wird vorgeschlagen, die genehmigten Veranstaltungen auf den entsprechenden Plätzen und Umzugsstrecken als 2G- oder 3G-Veranstaltungen zu organisieren (je nach Lage) und gegebenenfalls zu empfehlen, eine Maske zu tragen. Städte  und Kommunen werden gemeinsam mit den Narrenzünften dies kommunizieren und die Bevölkerung bitten, sich an diese Regeln zu halten.
  3. Allen Beteiligten war klar, daß es nicht Aufgabe der Narrenzünfte sein kann, die Kontrolle dafür zu übernehmen, da sie keinerlei hoheitlichen Rechte haben. Dies obliegt ausschliesslich den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Das Innenministerium wird zu dieser Frage noch eine Stellungnahme erarbeiten.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesen Zwischeninfos bei Eurer weiteren Planung ein wenig behilflich sein konnten. Weitere Informationen werden wir Euch nach dem nächsten Gespräch Anfang Dezember zukommen lassen.

 

Bis dahin verbleibe ich,

mit herzlichen und herbstlichen Grüssen,

 

Euer Rainer         

30.10.2021


Liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

 

der 11.11. steht vor der Tür und viele von Euch wollen diesen Tag nutzen, um ihren Mitgliedern einen Überblick über geplante Veranstaltungen an Fastnacht zu geben. Die Art und Weise, wie und ob diese durchgeführt werden können, hängt selbstverständlich auch von der Corona-Lage ab. Deshalb wollte ich Euch noch einen kurzen Überblick geben, der sich größtenteils deckt mit den Ausführungen, die ich bereits am Gesamtkonvent gemacht habe:

 

Der befürchtete Anstieg der Hospitalisierungsrate nach der Urlaubsaison ist zwar ausgeblieben, doch zur Zeit steigen Hospitalisierungsrate und auch Inzidenzwerte wieder an. Die kommende Fastnacht wird wohl zwar deutlich präsenter als die letzte aber noch nicht in der sonst üblichen und von uns so geliebten Form stattfinden können. Weihnachtsmärkte finden teilweise statt. Sie werden jedoch abgesperrt und mit klar definierten Ein- und Ausgängen versehen, die hinsichtlich der 3G oder 2G-Regeln eine Kontrolle ermöglichen. Dies funktioniert bei größeren Narrentreffen in unseren Gemeinden nicht. Aus diesem Grund und aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufs wurden bereits viele Narrentreffen im Südwesten abgesagt. Auch unser Narrentag in Denkingen gehört dazu und in der vergangenen Woche hat auch Kirchen-Hausen seinen Narrentag abgesagt. Als Verband müssen wir hierfür größtes Verständnis haben, denn die veranstaltenden Zünfte tragen schließlich das Risiko. Sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Am 29. September, also vor gut vier Wochen, fand ein Treffen der ARGE südwestdeutscher Narrenverbände statt. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnten wir uns noch nicht zu einer generellen Absage aller Narrentreffen im Südwesten durchringen, da etliche Veranstalter nach wie vor an ihrer Planung festhalten wollen und gewisse Chancen zur Durchführung sehen. Auch bei uns sind die kommenden Gastgeber Wangen und Liggeringen noch am Planen.

Bei unserem Treffen am 29. September haben wir vereinbart, daß wir noch im Oktober ein gemeinsames Treffen mit dem Sozialministerium anstreben, bei dem wir eine klarere Regelung für unsere Fastnacht durch das Land erreichen wollen. In Rheinland-Pfalz funktioniert dies ebenfalls. Die Rosenmontagsumzüge sind dort nach wie vor geplant und das Land hält die schützende Hand über die Veranstaltungen.

Diese Besprechung fand vor zweieinhalb Wochen statt. In einem Vorgespräch bat uns Sozialminister Lucha, Euch liebe Zünfte, sehr herzlich von ihm zu grüßen. Er hat sich mehr als überschwänglich dafür bedankt, daß die Zünfte des deutschen Südwestens und wir als Arbeitsgemeinschaft die Impfkampagne des Landes „dran bleiben“ und „Narren, lasst Euch impfen“ unterstützt haben. Sie hat offensichtlich doch einen deutlichen Erfolg gebracht, was er mehrfach unterstrich. Er hat uns gebeten, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen.

Ich durfte aus dem Gespräch den Eindruck mitnehmen, daß auch die Politik alles auf eine Öffnung und das Zurücknehmen von Einschränkungen setzt.

Bezüglich unserer Saalveranstaltungen gibt es mit der neuen Corona-Verordnung vom 15.10. neben der bisher geltenden 3G-Regel bei einer Teilbelegung einer Halle und mit permanentem Maskentragen nun eine zweite Option: Die 2G-Regel. Neben dem Nachteil, daß in diesem Fall der verbleibende Anteil an Nicht-Geimpften von der Veranstaltung ausgeschlossen ist, hat diese Regelung viele Vorteile: Es entfällt die Maskenpflicht und auch Abstände müssen nicht mehr eingehalten werden. Eine volle Auslastung der Halle ist somit möglich und Besucher kommen in den Genuß einer größeren Freiheit. Auch Kindern und Jugendli-chen bis 17 Jahren ist der Zutritt gestattet mit dem Schülerausweis oder – sofern sie keine Schüler mehr sind – mit einem negativen Antigen Schnelltest. Mit genau diesem Test können auch Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen können, an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem bietet diese Regelung mehr Sicherheit für die gastgebenden Zünfte, speziell wenn mit zunehmendem Alkoholgenuß die Disziplin zum Tragen der Maske und zum Einhalten der Sicherheitsabstände nachläßt. Dies ist aus haftungsrechtlichen Gründen ein wichtiger Punkt für die Zünfte: Wenn bei 3G die Maskendisziplin nicht eingehalten wird und sich Personen infizieren, kann die Zunft haftbar gemacht werden. Bei der 2G-Regelung ist man diesbezüglich sicher unterwegs. Wir können uns deshalb vorstellen, daß sich eine Mehrzahl unserer Zünfte für diese 2G-Regel entscheiden wird und aus diesen Gründen empfehlen wir auch die 2G-Regel. Trotzdem steht es uns Verbänden nicht zu, die vom Land eingeräumten gesetzlichen Entscheidungsspielräume für unsere Zünfte weiter einzuengen. Die finale Entscheidung ob 2G oder 3G muss auch weiterhin bei den Zünften bleiben.

Trotz allem können mit diesen beiden Regelungen – 3G oder 2G - unsere Saalveranstaltungen stattfinden.

Anders sieht es bei der Strassenfastnacht aus, zu der nicht nur die Narrentreffen sondern auch beispielsweise der Schmotzige Dunschtig zählt. Eine 2 oder 3G-Regelung lässt sich hier kaum kontrollieren, da Eingänge und Ausgänge nicht klar definiert sind. Auch Abstände lassen sich nicht permanent einhalten, speziell wenn die gewollte Fröhlichkeit ihren Lauf nimmt. Hierzu hat auch das Land noch kein Patentrezept. Deshalb haben wir hierzu folgendes vereinbart:

Das Land wird hierzu rechtliche Vorgaben erstellen. Unter der Leitung des Städte- und Gemeindetags und unter Mitwirkung von uns Verbänden wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, basierend auf diesen gesetzlichen Vorgaben entwickelt, unter denen eine Strassenfastnacht stattfinden kann. Weiteren Treffen sind bereits geplant und wir werden Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.       

In diesem Zusammenhang bitten wir Euch, zumindest an der Ortsfastnacht und an den geplanten Saalveranstaltungen festzuhalten. Speziell bei letzteren ist eine Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln problemlos möglich. Auch wir halten weiterhin an der am 22. Januar geplanten Fasnetküchlefahrt und an der Tanzkreuzfahrt sowie an unserer Zunftmeistertagung fest.

Wie unsere Fastnacht verlaufen wird, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Impfquote ab. Ich persönlich wünsche mir, daß sich bis Fastnacht die Impfquote weiterhin so positiv entwickelt, daß wir überhaupt nicht mehr über 2G oder 3G diskutieren müssen. Deshalb unterstützen wir als Narrenvereinigung auch die Impfaktion „Dran bleiben“ sowie „Narren, lasst Euch impfen“ des Landes Baden-Württemberg mit dem Einsatz mobiler Impfteams.

Wir werden die weitere Entwicklung der Gesamtsituation und die Auswirkungen auf unsere Fastnacht auch weiterhin kritisch begleiten und Euch mit verantwortungsvollen Empfehlungen zur Seite stehen.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesem Statement ein wenig weiterhelfen konnten und verbleiben,

 

mit vor-fastnächtlichen Grüssen,

Euer Rainer  


09.09.2021

 

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

Das Impfen ist weiterhin unser wichtigster Weg aus der Pandemie – und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur wenn wir einen Großteil der Impfberechtigten davon überzeugen und dafür gewinnen können, können wir auf einen sicheren Herbst und auf eine närrische Fastnacht 2022 hoffen. In den letzten Wochen haben wir leider einen starken Rückgang bei der Nachfrage nach Impfungen beobachtet. Dieser Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten. Denn klar ist: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das Virus macht keine Sommerpause. Das Impfen ist für den Spätsommer unsere wichtigste Aufgabe – in der gesamten Gesellschaft. Es ist wichtig, niederschwellige Angebote zu unterbreiten, breit für die Impfung zu werben und aufzuklären, und so viele gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie möglich dafür zu gewinnen, sich daran zu beteiligen. Hier bitten wir um Eure Mithilfe. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Eine Möglichkeit ist: informiert und werbt fürs Impfen. Ihr könnt über Eure Reichweite eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen erreichen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr Eure Mitglieder über Eure Kanäle auf die Informations- und Aktionskampagne des Landes Baden-Württemberg zum Impfen aufmerksam machen würdet.

 

Viele sind bereits aktiv, sehr viele Menschen haben etwa während der landesweiten Aktionswoche vom 21. bis 28. Juli online Beiträge mit dem Hashtag #dranbleibenBW geteilt und auf Impfangebote aufmerksam gemacht. Das ist großartig. Mit dem Engagement der unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure während der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto „Impfen vor den Sommerferien“ konnte der Abwärtstrend der Wochen davor gebrochen werden.

 

Doch die weiterhin niedrigen Impfzahlen zeigen: wir müssen noch viel mehr Menschen erreichen und überzeugen. Daher unsere Bitte: Nutzt Eure Netzwerke vor Ort, gewinnt Menschen, die sich für eine Impfung entschieden haben, dafür, über die Impfung zu sprechen und über das Impfen aufzuklären. Die Erfahrung zeigt, dass sich neben Werbung im Vorfeld von Impfaktionen mittels Pressemitteilung, Flyern und Plakaten insbesondere die persönliche Ansprache vor und während der Impf-Aktion positiv auswirken. Auch der Einsatz von Sprachmittlerinnen und -mittlern ist für viele Menschen hilfreich bei der Entscheidung pro Impfen.

 

Die Informations- und Aktionskampagne #dranbleibenBW bietet Euch einige Möglichkeiten, mit denen Ihr die Impfkampagne unterstützen könnt:

•             Auf der Seite www.dranbleiben-bw.de stellt das Land Euch und den Aktiven vor Ort Material zur Verfügung – Textbausteine für die Ansprache der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für deren Kommunikation, Shareables für die Sozialen Medien, Testimonial-Videos, in denen Geimpfte von ihrer Impfentscheidung berichten, einen Plakatgenerator, mit dem ganz einfach Plakate und Flyer für Impfaktionen generiert werden können, ein Sharepic mit Gründen für die Impfung und vieles mehr. Alle diese Materialien findet Ihr auf https://www.dranbleiben-bw.de/#downloads. Das Material wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem hat das Sozialministerium speziell für uns ein Plakat entworfen, das Ihr im Anhang findet und das Ihr natürlich ebenfalls verwenden könnt.

•             Auf www.dranbleiben-bw.de könnt Ihr von Euch organisierte Impfaktionen veröffentlichen. Die Aktionen sind nach Datum oder Ort sortierbar sowie nach Stichworten durchsuchbar.

•             Die Informationskampagne ist bei Facebook unter www.facebook.com/dranbleibenBW sowie auf Instagram unter www.instagram.com/dranbleibenbw/ vertreten. Nutzt die Posts gerne zum Teilen. Außerdem hat auch unsere Narrenvereinigung in Facebook und Instagram diese Aktion gepostet, die gerne geteilt werden kann.

 

Derzeit bereitet die vom Land Baden-Württemberg beauftragte Agentur die nächste Phase der Informationskampagne vor. Seit 16. August will das Land verstärkt mit erlebnisorientierten Sommerimpfaktionen – an Freilichtbühnen, am Baggersee, bei Festivals und anderen Sommerhighlights – vor Ort sein und damit möglichst viele Menschen für die Impfung gewinnen. Macht mit und stoßt selbst solche Aktionen an, tragt  diese auf der Webseite ein oder sprecht direkt das Sozialministerium unter servicestelle@dranbleiben-bw.de an, wenn Ihr gemeinsam mit dem Land ein solches Spätsommerhighlight organisieren wollt.

 

Ihr und Eure Mitglieder seid die Expertinnen und Experten: wo lohnt sich eine Vor-Ort-Impfaktion, weil dort viele Menschen vorbeikommen? Welches gut besuchte Spätsommerhighlight in den kommenden Wochen kann Anlass für eine Impfaktion sein? Geht in so einem Fall auf das Kreisimpfzentrum vor Ort zu. Diese sind mit ihren Mobilen Impfteams sehr gern bereit, Vor-Ort-Impfaktionen an den unterschiedlichsten Orten durchzuführen und werden – sofern die Teams nicht bereits für Einsätze verplant sind – solche Ideen gern aufgreifen und können Euch bei der Organisation vor Ort mit Tipps und Hinweisen unterstützen. Daneben sind auch viele niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereit, sich an Vor-Ort-Impfaktionen zu beteiligen.

 

Es wurden in Summe in Baden-Württemberg bereits mehr als 12 Millionen Impfungen verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Leider reicht uns für die Bekämpfung dieses gefährlichen Virus die jetzt erreichte Impfquote von rund 65 Prozent der Bevölkerung bezogen auf die Erstimpfungen noch nicht aus. Das Robert Koch-Institut hat eine Zielimpfquote von 85 Prozent und für die ab 60-Jährigen sogar von 90 Prozent definiert. Jede einzelne Impfung zählt. Jetzt heißt es: #dranbleiben, Baden-Württemberg!

 

Vielen Dank für Euer Engagement!

Liebe Grüsse,

 

Euer Rainer


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


26.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

am gestrigen Dienstag, 25. Januar 2022, fand eine weitere Videokonferenz mit dem Innen- und Sozialministerium sowie den beteiligten Fachreferenten statt. Entgegen der Absprache in dieser Videokonferenz müssen wir heute zur Kenntnis nehmen, dass alle uns dort vorgestellten Vereinbarungen Makulatur sind.

 

Zugesagt waren unter der 2G-Regelung mit FFP2-Maske im Freien, dass bis zu 3.000 Teilnehmer möglich sind. Optional wurde uns für die 2G-Plus-Regel angeboten, bis zu 5.000 Teilnehmer zuzulassen. Diese Regelung sollte sowohl für Umzüge als auch für andere Veranstaltungen auf der Strasse gelten.

 

Für die Innenräume wurde zugesagt bei der 2G-Regel: bis 1.500 Teilnehmer max. 50% der Kapazität. Bei der 2G-Plus-Regel 2.500 Teilnehmer ebenfalls bei einer Kapazität von 50% - allerdings bestünde Maskenpflicht, dies wolle das Sozialministerium aber noch einmal endgültig klären.

 

Heute Morgen erhielt mein Präsidentenkollege der VSAN, Roland Wehrle, nun einen Anruf vom Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Lahl, der die gestrige Sitzung leitete. Er teilte ihm mit, dass all dies was wir gestern Abend vereinbart haben, Makulatur sei. So habe man sich dafür entschieden, alle Umzüge zu verbieten.

 

Roland hat Herrn Prof. Lahl sein Entsetzen, seine Enttäuschung und seine Wut mitgeteilt und ihn dringend gebeten, noch einmal zu differenzieren und vor allem kleine Formate zuzulassen, insbesondere auf abgesperrten Plätzen, die kontrollierbar sind. Darüber hinaus hat er sich an das Staatsministerium gewandt und mit der Persönlichen Referentin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann gesprochen und dringend gebeten, diese Aussagen noch einmal zu differenzieren, um so Ventile für die Fastnacht zu schaffen, die besser kontrollierbar sind, weil wir sonst befürchten, dass sich Querdenker, Impfgegner und Narren mischen.

 

Sowohl das Sozialministerium, als auch das Staatsministerium haben uns zugesagt, die Sachlage noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu differenzieren. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werde ich diese an Euch weiterreichen.

 

Herzliche Grüße,

Rainer


09.01.2022

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

bei einer virtuellen Präsidiumssitzung am letzten Freitag, 07. Januar 2022, hat das Präsidium unserer Narrenvereinigung beschlossen, sowohl die geplante Zunftmeistertagung am 05. Februar als auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt am 12. Februar 2022 abzusagen.

 

Wie bereits befürchtet erleben wir zur Zeit einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen durch die Omikron-Variante. Auch wenn die Zahlen beim Jahreswechsel aufgrund weniger Tests nicht ganz repräsentativ waren, erleben wir bundesweit eine Verdreifachung der Infektionszahlen innerhalb einer Woche. Auch die Inzidenz liegt bundesweit mittlerweile bei über 360, Tendenz weiter steigend. Für die kommenden Wochen ist keine Entspannung sondern eher ein weitere Anstieg in Sicht. Unter diesen Voraussetzungen wäre es aus unserer Sicht das falsche Signal, an solchen Saalveranstaltungen weiterhin festzuhalten. Wir wissen, daß der bisherige Impfschutz gegen die Omikron-Variante nicht ganz so gut wirkt wie gegen die Delta-Variante. Das heißt, selbst geimpfte und geboosterte Personen würden sich einer höheren Infektionsgefahr aussetzen.  Das wollen wir unseren Gästen und Akteuren einfach nicht antun. Die Gesundheit der Akteure und Gäste muß oberste Priorität haben. Deshalb bitten wir um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Als Empfehlung an Euch in Bezug auf Eure Veranstaltungen verweisen wir nach wie vor auf unser letztes Schreiben vom 20. Dezember 2021, in dem wir Euch geraten haben,  Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit hohem Organisationsaufwand verbunden sind, abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, auch weiterhin an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan auf jeden Fall noch festzuhalten. Wie bereits erwähnt, ist gerade zum Thema Strassenfastnacht Ende nächster Woche ein weiteres Treffen mit  Vertretern des Innen- und Sozialministeriums geplant, bei dem wir Möglichkeiten zur Durchführung erörtern möchten. Wir werden Euch nach dem Treffen selbstverständlich über die entsprechenden Ergebnisse informieren.

 

In der Hoffnung, daß wir trotz aller widriger Umstände unseren Mitbürgern, Kindern und auch älteren Närrinnen und Narren doch noch einige Veranstaltungen bieten, närrische Freude bereiten und dabei trotzdem die nötige Sicherheit gewähren können, verbleibe ich,

 

mit närrischen Grüssen,

Euer Rainer

20.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

nach einem Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl, Manuel Hagel und Staatssekretär Wilfried Klenk waren wir vergangenen Mittwoch noch optimistisch was die Fastnacht betrifft, weil die aktuellen Inzidenzen der Delta-Variante sinken. Vorgesehen war zunächst, dass wir uns diese Woche noch einmal in einer Videoschalte mit dem Innen- und Sozialministerium auf Bedingungen und Konzepte verständigen, die für die Warn- und Basisstufe gelten sollten. Zwar rechnete man seitens des Landes durch die engen Kontakte in der Weihnachts- und Silvesterzeit mit einem nochmaligen Anstieg der Delta-Variante, die jedoch bis Ende Januar mit Sicherheit wieder abflauen würde. Daher wurden die bekannten einschränkenden Maßnahmen über die Weihnachts- und Silvesterzeit beschlossen.

 

Große Sorgen bereitet nun aber allen die explosionsartige Verbreitung der Omikron -Variante, was sich bereits jetzt in den europäischen Nachbarländern deutlich zeigt. Derzeit rechnen die Virologen und Experten damit, dass uns diese Welle genau in der Fastnachtzeit erreicht, so dass es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, mit dem Land Baden-Württemberg Bedingungen auszuhandeln. Wir haben daher mit dem Innen- und Sozialministerium vereinbart, dass wir am 13. / 14. Januar 2022 eine erneute Bewertung der aktuellen Situation vornehmen, um dann für die Basis- und Warnstufe ein Veranstaltungs- bzw. Hygienekonzept für Straßen- und Saalveranstaltungen zu erarbeiten (sofern dies überhaupt aufgrund der genannten Umstände möglich ist).

 

So gerne wir alle eine entsprechende Planungssicherheit hätten, bleibt uns momentan aufgrund dieser unklaren Situation nur die Möglichkeit, auf Sicht zu fahren und von einer Woche zur anderen zu blicken.

Aus diesem Grund empfehlen wir aus heutiger Sicht, Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit nicht vertretbarem Organisationsaufwand verbunden sind, gegebenenfalls abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan noch festzuhalten. In der ersten Januarhälfte findet sowohl eine Präsidiumssitzung als auch das o.g. Treffen mit dem Innen- und Sozialministerium statt, bei dem wir die Situation neu bewerten wollen. Wir werden dann auch eine Entscheidung zu unseren Veranstaltungen, Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt als auch Zunftmeistertagung treffen und Euch selbstverständlich über die neuen Entwicklungen informieren.  

 

Trotz aller widriger Umstände wünsche ich Euch allen ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Mit weihnachtlichen Grüssen,

Euer Rainer   

07.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

wir möchten Euch heute ein weiteres Update zukommen lassen zu folgenden Themen:

 

1. Situation Corona und Veranstaltungen:

wir beziehen uns auf unsere Email vom 20. November 2021, in der wir Euch über den damaligen Zwischenstand zu den Gesprächen mit den diversen Ministerien informiert haben.

In dieser Email hatten wir Euch informiert, daß Anfang Dezember eine weitere Gesprächsrunde zwischen uns Verbänden und Vertretern der Landesregierung stattfinden wird, bei der wir die Erfahrungen des 11.11. in den rheinischen Karnevalshochburgen mit einfließen lassen und eventuell schon Empfehlungen und Hygienekonzepte ausarbeiten wollten. Hygienekonzepte, die sich auf die angesprochene Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe beziehen. Diese weitere Gesprächsrunde wurde nun auf kurz vor Weihnachten vertagt aus folgenden Gründen:

  1. Ende November und auch in der ersten Dezemberwoche wurden weitreichende Maßnahmen durch die Landesregierung erlassen. Die Wirkungen auf solche Maßnahmen zeigen sich in der Regel immer erst zwei Wochen später. Diese Auswirkungen wollen wir in die Gespräche mit einbeziehen.
  2. Anfang Dezember haben wir uns noch in der exponentiell ansteigenden Phase bzgl. der Inzidenz- und Hospitalisierungsrate befunden. In solch einer Phase lässt sich sehr schlecht über Möglichkeiten einer Straßenfastnacht diskutieren. Wir hoffen, daß die Basis für eine solche Diskussion kurz vor Weihnachten deutlich besser sein wird.

Selbstverständlich werden wir Euch sofort nach diesem Treffen mit Vertretern der diversen Ministerien über die Ergebnisse informieren.  

 

2. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Die Gestaltung, Organisation und Vorbereitung der Fastnacht 2022 gestaltet sich aufgrund der horrend gestiegenen Inzidenzen äußerst schwierig. Derzeit kann niemand ganz genau voraussagen, unter welchen Bedingungen Saal- und Straßenveranstaltungen stattfinden können. Eine erneute Bewertung erfolgt – wie oben bereits erwähnt - kurz vor Weihnachten.

Um das wirtschaftliche Risiko von Saal- und Strassenveranstaltungen zu minimieren, möchten wir heute auf den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hinweisen.

Dieser Sonderfonds wurde mit 2,5 Milliarden Euro ausgestattet und setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

-       Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmern

-       Eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden.

Dieser Fonds kann in Anspruch genommen werden, wenn seitens der Bundes- oder Landesregierung Einschränkungen in der Besucherzahl vorgenommen werden müssen bzw. die Veranstaltung ganz abgesagt wird.

Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass für die Veranstaltungen Eintritt bezahlt werden muss. Wir werden im nächsten Gespräch mit der Landesregierung klären, ob wir diesen Sonderfonds auch in Anspruch nehmen können, wenn beispielsweise Umzüge abgesagt werden müssen und dadurch ein wirtschaftliches Defizit besteht. In diesem Fall müssten wir die Umzugsbändel, Abzeichen etc. als Eintrittskarte ausweisen.

Für Saalveranstaltungen könnte dieser Fonds auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, sofern z.B. die Teilnehmerzahl auf 50% der Kapazität reduziert werden muss. Alles Weitere zu diesem Fonds bitte unter:

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Die Prüfung und Genehmigung möglicher Anträge für den Sonderfonds erfolgt für Baden-Württemberg durch die L-Bank. Möglicherweise können die Zünfte damit ihre Veranstaltungen planen, ohne durch vertragliche Verpflichtungen ein zu hohes Risiko einzugehen. Weitere Informationen zu Corona und Fastnacht 2022 erhaltet Ihr nach dem Gespräch mit der Landesregierung.

 

3. Verschiebung der Zunftmeistertagung auf Samstag. 05. Februar 2022

Wie Ihr wisst, war unsere Zunftmeistertagung in Gottmadingen ursprünglich auf den 29. Januar terminiert. Die Vereine in Gottmadingen haben nun, im Vorgriff auf einen Erlaß durch die Gemeinde, von sich aus alle Großveranstaltungen im Januar abgesagt. Aus diesem Grund haben wir mit der gastgebenden Gerstensackzunft vereinbart, daß wir die Zunftmeistertagung auf Samstag, den 05. Februar 2022 verschieben. Dies ist ein vorläufig geplanter Termin. Selbstverständlich sind wir uns der Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste bewußt. Niemand weiß, wie sich die Situation bis zu diesem Zeitpunkt darstellen wird. Selbstverständlich hoffen wir, daß sich die Inzidenz- und Hospitalisierungsrate bis dahin soweit zurückgebildet hat, daß wir uns wieder in der Basis- oder zumindest in der Warnstufe befinden. Sowohl Ministerpräsident Kretschmann als auch der neue Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach halten dies für möglich. Wir sind innerhalb von drei Wochen von der Basisstufe in die Alarmstufe II geschlittert und das letzte Frühjahr hat uns gelehrt, daß sich mit umfangreichen Maßnahmen, wie wir sie zur Zeit erleben, diese Zahlen in einer adäquaten Zeit auch wieder zurückführen lassen.  So viel können wir aber heute schon sagen: Eine Zunftmeistertagung unter 2G+ mit nur halber Auslastung werden wir nicht durchführen.  Auf den 07. Januar haben wir eine erneute Präsidiumssitzung einberufen, in der wir die Situation nochmals kritisch bewerten werden. Im Falle einer Absage werden wir Euch selbstverständlich rechtzeitig informieren.

 

4. Verschiebung der Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt auf Samstag, 12. Februar 2022

Aufgrund der schwierigen pandemischen Situation haben wir uns entschieden, auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt zu verschieben.  Und zwar um drei Wochen auf Samstag, den 12. Februar 2022. Auch hier hoffen wir, daß bis dahin die Inzidenzen sowie die Hospitalisierungsrate die Durchführung dieser Fahrten möglich macht. Auch für diese Veranstaltungen gilt, daß wir sie auf keinen Fall unter 2G+ mit nur halber Auslastung durchführen werden. Auch hier wird die Gesundheit unserer Akteure und Gäste an oberster Stelle stehen. Bis dahin sind es jedoch noch über zwei Monate und deshalb werden wir auch diese Veranstaltung bei unserer Präsidiumssitzung am 07. Januar auf den Prüfstand stellen und im Falle einer Absage Euch rechtzeitig informieren.  

 

Mit der abschließenden Bitte, zunächst möglichst an Euren Fastnachtsveranstaltungen festzuhalten und in der Hoffnung, daß wir gegen Ende Dezember eine abnehmende Hospitalisierungsrate sowie eine abnehmende Zahl von Inzidenzen haben, verbleibe ich,

 

mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit,

Euer Rainer   

20.11.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Euch eine Zwischeninfo zukommen lassen über den aktuellen Stand der Gespräche mit den entsprechenden Ministerien zum Thema Durchführbarkeit von Fastnachtsveranstaltungen im Januar und Februar 2022.

 

Letzte und vorletzte Woche fanden jeweils ein Runder Tisch im Innenministerium sowie eine Videokonferenz statt, an denen Vertreter des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Verkehrsministeriums, des Städte- und Gemeindetags, der Landespolizeidirektion, des Normenkontrollrats sowie der Landesbranddirektor teilgenommen haben. Die in der ersten Novemberwoche in Kraft getretene Corona-Warnstufe hat natürlich bei allen Beteiligten zu einer Verunsicherung geführt.

 

Trotzdem kann grundsätzlich festgehalten werden, daß nicht nur das Land Baden-Württemberg sondern auch alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Brauchveranstaltungen an Fastnacht zuzulassen. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres haben wir gelernt, daß dies nur funktionieren kann, wenn von Seiten übergeordneter Institutionen eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindeverwaltungen ausgesprochen wird. Deshalb hat der Städte- und Gemeindetag bereits am 5. November auf unseren Wunsch hin das beiliegende Empfehlungsschreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 1065 Mitgliedsgemeinden im Land versandt, das Ihr als Kopie erhaltet und auf das Ihr Euch im Gespräch mit Eurer Gemeindeverwaltung berufen könnt.

 

Gleichzeitig waren sich aber auch alle einig, daß zum heutigen Zeitpunkt keine verlässlichen Prognosen sowie Aussagen zur Zulässigkeit von Veranstaltungen im Januar und Februar getroffen werden können. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab.

 

Wir Narrenverbände waren uns einig, daß wir für Saalveranstaltungen unseren Zünften die 2G-Plus Regel empfehlen (Plus bedeutet inclusive einem negativen Schnelltest). Dies bedeutet Zutritt nur für Geimpfte, Genesene sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. Allerdings befreit hier lediglich die Basisstufe von der Maskenpflicht. Wir empfehlen diese Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen.  

 

Für die Brauchveranstaltungen im Freien, die von unseren Zünften organisiert werden, werden wir Verbände eine Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe der Veranstaltung erstellen. Dies vor allem auch deshalb, weil in unseren Städten und Kommunen die vielfältigsten Formen und Ausprägungen zu sehen sind, die sich nicht einheitlich regeln lassen. Die Teilnehmerzahlen reichen von wenigen Personen bei kleinen örtlichen Anlässen bis zu großen Treffen mit mehr als 30.000 Zuschauern. Daher haben wir uns darauf verständigt, daß bei der Bewertung der Zulässigkeit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Als Orientierungshilfe für verschiedene Hygienekonzepte und Möglichkeiten, die wir gemeinsam erarbeiten wollen, könnte folgende Aufteilung gelten:

bis 250 Teilnehmende

bis 500 Teilnehmende

bis 1000 Teilnehmende

bis 5000 Teilnehmende

über 5000 Teilnehmende

 

Aufgrund der derzeit noch unübersichtlichen Lage sowie der sich exponentiell verändernden pandemischen Lage haben wir uns darauf verständigt, Anfang Dezember die Situation erneut zu bewerten und eine entsprechende Empfehlung zu geben. Dabei sollen die Erfahrungen mit den Fastnachtsveranstaltungen am 11.11. in den großen rheinischen Städten mit berücksichtigt werden. Ob es uns gelingt, zu diesem Zeitpunkt bereits eine Empfehlung auszusprechen, hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab und bleibt fraglich.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

 

  1. Die einzelnen Narrenzünfte sollen auf Ihre Gemeinden und Städte zugehen, um mit diesen die örtliche Fastnacht zu besprechen sowie zu prüfen, welche Formate möglich sein können und welche Hygienevoraussetzungen dafür erforderlich sind. Das beiliegende Schreiben des Städte- und Gemeindetags sowie die zu erwartenden Empfehlungen der Landespolitik sollen hierbei helfen.
  2. Seitens der Narrenverbände wird vorgeschlagen, die genehmigten Veranstaltungen auf den entsprechenden Plätzen und Umzugsstrecken als 2G- oder 3G-Veranstaltungen zu organisieren (je nach Lage) und gegebenenfalls zu empfehlen, eine Maske zu tragen. Städte  und Kommunen werden gemeinsam mit den Narrenzünften dies kommunizieren und die Bevölkerung bitten, sich an diese Regeln zu halten.
  3. Allen Beteiligten war klar, daß es nicht Aufgabe der Narrenzünfte sein kann, die Kontrolle dafür zu übernehmen, da sie keinerlei hoheitlichen Rechte haben. Dies obliegt ausschliesslich den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Das Innenministerium wird zu dieser Frage noch eine Stellungnahme erarbeiten.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesen Zwischeninfos bei Eurer weiteren Planung ein wenig behilflich sein konnten. Weitere Informationen werden wir Euch nach dem nächsten Gespräch Anfang Dezember zukommen lassen.

 

Bis dahin verbleibe ich,

mit herzlichen und herbstlichen Grüssen,

 

Euer Rainer         

30.10.2021


Liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

 

der 11.11. steht vor der Tür und viele von Euch wollen diesen Tag nutzen, um ihren Mitgliedern einen Überblick über geplante Veranstaltungen an Fastnacht zu geben. Die Art und Weise, wie und ob diese durchgeführt werden können, hängt selbstverständlich auch von der Corona-Lage ab. Deshalb wollte ich Euch noch einen kurzen Überblick geben, der sich größtenteils deckt mit den Ausführungen, die ich bereits am Gesamtkonvent gemacht habe:

 

Der befürchtete Anstieg der Hospitalisierungsrate nach der Urlaubsaison ist zwar ausgeblieben, doch zur Zeit steigen Hospitalisierungsrate und auch Inzidenzwerte wieder an. Die kommende Fastnacht wird wohl zwar deutlich präsenter als die letzte aber noch nicht in der sonst üblichen und von uns so geliebten Form stattfinden können. Weihnachtsmärkte finden teilweise statt. Sie werden jedoch abgesperrt und mit klar definierten Ein- und Ausgängen versehen, die hinsichtlich der 3G oder 2G-Regeln eine Kontrolle ermöglichen. Dies funktioniert bei größeren Narrentreffen in unseren Gemeinden nicht. Aus diesem Grund und aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufs wurden bereits viele Narrentreffen im Südwesten abgesagt. Auch unser Narrentag in Denkingen gehört dazu und in der vergangenen Woche hat auch Kirchen-Hausen seinen Narrentag abgesagt. Als Verband müssen wir hierfür größtes Verständnis haben, denn die veranstaltenden Zünfte tragen schließlich das Risiko. Sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Am 29. September, also vor gut vier Wochen, fand ein Treffen der ARGE südwestdeutscher Narrenverbände statt. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnten wir uns noch nicht zu einer generellen Absage aller Narrentreffen im Südwesten durchringen, da etliche Veranstalter nach wie vor an ihrer Planung festhalten wollen und gewisse Chancen zur Durchführung sehen. Auch bei uns sind die kommenden Gastgeber Wangen und Liggeringen noch am Planen.

Bei unserem Treffen am 29. September haben wir vereinbart, daß wir noch im Oktober ein gemeinsames Treffen mit dem Sozialministerium anstreben, bei dem wir eine klarere Regelung für unsere Fastnacht durch das Land erreichen wollen. In Rheinland-Pfalz funktioniert dies ebenfalls. Die Rosenmontagsumzüge sind dort nach wie vor geplant und das Land hält die schützende Hand über die Veranstaltungen.

Diese Besprechung fand vor zweieinhalb Wochen statt. In einem Vorgespräch bat uns Sozialminister Lucha, Euch liebe Zünfte, sehr herzlich von ihm zu grüßen. Er hat sich mehr als überschwänglich dafür bedankt, daß die Zünfte des deutschen Südwestens und wir als Arbeitsgemeinschaft die Impfkampagne des Landes „dran bleiben“ und „Narren, lasst Euch impfen“ unterstützt haben. Sie hat offensichtlich doch einen deutlichen Erfolg gebracht, was er mehrfach unterstrich. Er hat uns gebeten, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen.

Ich durfte aus dem Gespräch den Eindruck mitnehmen, daß auch die Politik alles auf eine Öffnung und das Zurücknehmen von Einschränkungen setzt.

Bezüglich unserer Saalveranstaltungen gibt es mit der neuen Corona-Verordnung vom 15.10. neben der bisher geltenden 3G-Regel bei einer Teilbelegung einer Halle und mit permanentem Maskentragen nun eine zweite Option: Die 2G-Regel. Neben dem Nachteil, daß in diesem Fall der verbleibende Anteil an Nicht-Geimpften von der Veranstaltung ausgeschlossen ist, hat diese Regelung viele Vorteile: Es entfällt die Maskenpflicht und auch Abstände müssen nicht mehr eingehalten werden. Eine volle Auslastung der Halle ist somit möglich und Besucher kommen in den Genuß einer größeren Freiheit. Auch Kindern und Jugendli-chen bis 17 Jahren ist der Zutritt gestattet mit dem Schülerausweis oder – sofern sie keine Schüler mehr sind – mit einem negativen Antigen Schnelltest. Mit genau diesem Test können auch Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen können, an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem bietet diese Regelung mehr Sicherheit für die gastgebenden Zünfte, speziell wenn mit zunehmendem Alkoholgenuß die Disziplin zum Tragen der Maske und zum Einhalten der Sicherheitsabstände nachläßt. Dies ist aus haftungsrechtlichen Gründen ein wichtiger Punkt für die Zünfte: Wenn bei 3G die Maskendisziplin nicht eingehalten wird und sich Personen infizieren, kann die Zunft haftbar gemacht werden. Bei der 2G-Regelung ist man diesbezüglich sicher unterwegs. Wir können uns deshalb vorstellen, daß sich eine Mehrzahl unserer Zünfte für diese 2G-Regel entscheiden wird und aus diesen Gründen empfehlen wir auch die 2G-Regel. Trotzdem steht es uns Verbänden nicht zu, die vom Land eingeräumten gesetzlichen Entscheidungsspielräume für unsere Zünfte weiter einzuengen. Die finale Entscheidung ob 2G oder 3G muss auch weiterhin bei den Zünften bleiben.

Trotz allem können mit diesen beiden Regelungen – 3G oder 2G - unsere Saalveranstaltungen stattfinden.

Anders sieht es bei der Strassenfastnacht aus, zu der nicht nur die Narrentreffen sondern auch beispielsweise der Schmotzige Dunschtig zählt. Eine 2 oder 3G-Regelung lässt sich hier kaum kontrollieren, da Eingänge und Ausgänge nicht klar definiert sind. Auch Abstände lassen sich nicht permanent einhalten, speziell wenn die gewollte Fröhlichkeit ihren Lauf nimmt. Hierzu hat auch das Land noch kein Patentrezept. Deshalb haben wir hierzu folgendes vereinbart:

Das Land wird hierzu rechtliche Vorgaben erstellen. Unter der Leitung des Städte- und Gemeindetags und unter Mitwirkung von uns Verbänden wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, basierend auf diesen gesetzlichen Vorgaben entwickelt, unter denen eine Strassenfastnacht stattfinden kann. Weiteren Treffen sind bereits geplant und wir werden Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.       

In diesem Zusammenhang bitten wir Euch, zumindest an der Ortsfastnacht und an den geplanten Saalveranstaltungen festzuhalten. Speziell bei letzteren ist eine Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln problemlos möglich. Auch wir halten weiterhin an der am 22. Januar geplanten Fasnetküchlefahrt und an der Tanzkreuzfahrt sowie an unserer Zunftmeistertagung fest.

Wie unsere Fastnacht verlaufen wird, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Impfquote ab. Ich persönlich wünsche mir, daß sich bis Fastnacht die Impfquote weiterhin so positiv entwickelt, daß wir überhaupt nicht mehr über 2G oder 3G diskutieren müssen. Deshalb unterstützen wir als Narrenvereinigung auch die Impfaktion „Dran bleiben“ sowie „Narren, lasst Euch impfen“ des Landes Baden-Württemberg mit dem Einsatz mobiler Impfteams.

Wir werden die weitere Entwicklung der Gesamtsituation und die Auswirkungen auf unsere Fastnacht auch weiterhin kritisch begleiten und Euch mit verantwortungsvollen Empfehlungen zur Seite stehen.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesem Statement ein wenig weiterhelfen konnten und verbleiben,

 

mit vor-fastnächtlichen Grüssen,

Euer Rainer  


09.09.2021

 

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

Das Impfen ist weiterhin unser wichtigster Weg aus der Pandemie – und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur wenn wir einen Großteil der Impfberechtigten davon überzeugen und dafür gewinnen können, können wir auf einen sicheren Herbst und auf eine närrische Fastnacht 2022 hoffen. In den letzten Wochen haben wir leider einen starken Rückgang bei der Nachfrage nach Impfungen beobachtet. Dieser Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten. Denn klar ist: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das Virus macht keine Sommerpause. Das Impfen ist für den Spätsommer unsere wichtigste Aufgabe – in der gesamten Gesellschaft. Es ist wichtig, niederschwellige Angebote zu unterbreiten, breit für die Impfung zu werben und aufzuklären, und so viele gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie möglich dafür zu gewinnen, sich daran zu beteiligen. Hier bitten wir um Eure Mithilfe. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Eine Möglichkeit ist: informiert und werbt fürs Impfen. Ihr könnt über Eure Reichweite eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen erreichen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr Eure Mitglieder über Eure Kanäle auf die Informations- und Aktionskampagne des Landes Baden-Württemberg zum Impfen aufmerksam machen würdet.

 

Viele sind bereits aktiv, sehr viele Menschen haben etwa während der landesweiten Aktionswoche vom 21. bis 28. Juli online Beiträge mit dem Hashtag #dranbleibenBW geteilt und auf Impfangebote aufmerksam gemacht. Das ist großartig. Mit dem Engagement der unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure während der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto „Impfen vor den Sommerferien“ konnte der Abwärtstrend der Wochen davor gebrochen werden.

 

Doch die weiterhin niedrigen Impfzahlen zeigen: wir müssen noch viel mehr Menschen erreichen und überzeugen. Daher unsere Bitte: Nutzt Eure Netzwerke vor Ort, gewinnt Menschen, die sich für eine Impfung entschieden haben, dafür, über die Impfung zu sprechen und über das Impfen aufzuklären. Die Erfahrung zeigt, dass sich neben Werbung im Vorfeld von Impfaktionen mittels Pressemitteilung, Flyern und Plakaten insbesondere die persönliche Ansprache vor und während der Impf-Aktion positiv auswirken. Auch der Einsatz von Sprachmittlerinnen und -mittlern ist für viele Menschen hilfreich bei der Entscheidung pro Impfen.

 

Die Informations- und Aktionskampagne #dranbleibenBW bietet Euch einige Möglichkeiten, mit denen Ihr die Impfkampagne unterstützen könnt:

•             Auf der Seite www.dranbleiben-bw.de stellt das Land Euch und den Aktiven vor Ort Material zur Verfügung – Textbausteine für die Ansprache der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für deren Kommunikation, Shareables für die Sozialen Medien, Testimonial-Videos, in denen Geimpfte von ihrer Impfentscheidung berichten, einen Plakatgenerator, mit dem ganz einfach Plakate und Flyer für Impfaktionen generiert werden können, ein Sharepic mit Gründen für die Impfung und vieles mehr. Alle diese Materialien findet Ihr auf https://www.dranbleiben-bw.de/#downloads. Das Material wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem hat das Sozialministerium speziell für uns ein Plakat entworfen, das Ihr im Anhang findet und das Ihr natürlich ebenfalls verwenden könnt.

•             Auf www.dranbleiben-bw.de könnt Ihr von Euch organisierte Impfaktionen veröffentlichen. Die Aktionen sind nach Datum oder Ort sortierbar sowie nach Stichworten durchsuchbar.

•             Die Informationskampagne ist bei Facebook unter www.facebook.com/dranbleibenBW sowie auf Instagram unter www.instagram.com/dranbleibenbw/ vertreten. Nutzt die Posts gerne zum Teilen. Außerdem hat auch unsere Narrenvereinigung in Facebook und Instagram diese Aktion gepostet, die gerne geteilt werden kann.

 

Derzeit bereitet die vom Land Baden-Württemberg beauftragte Agentur die nächste Phase der Informationskampagne vor. Seit 16. August will das Land verstärkt mit erlebnisorientierten Sommerimpfaktionen – an Freilichtbühnen, am Baggersee, bei Festivals und anderen Sommerhighlights – vor Ort sein und damit möglichst viele Menschen für die Impfung gewinnen. Macht mit und stoßt selbst solche Aktionen an, tragt  diese auf der Webseite ein oder sprecht direkt das Sozialministerium unter servicestelle@dranbleiben-bw.de an, wenn Ihr gemeinsam mit dem Land ein solches Spätsommerhighlight organisieren wollt.

 

Ihr und Eure Mitglieder seid die Expertinnen und Experten: wo lohnt sich eine Vor-Ort-Impfaktion, weil dort viele Menschen vorbeikommen? Welches gut besuchte Spätsommerhighlight in den kommenden Wochen kann Anlass für eine Impfaktion sein? Geht in so einem Fall auf das Kreisimpfzentrum vor Ort zu. Diese sind mit ihren Mobilen Impfteams sehr gern bereit, Vor-Ort-Impfaktionen an den unterschiedlichsten Orten durchzuführen und werden – sofern die Teams nicht bereits für Einsätze verplant sind – solche Ideen gern aufgreifen und können Euch bei der Organisation vor Ort mit Tipps und Hinweisen unterstützen. Daneben sind auch viele niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereit, sich an Vor-Ort-Impfaktionen zu beteiligen.

 

Es wurden in Summe in Baden-Württemberg bereits mehr als 12 Millionen Impfungen verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Leider reicht uns für die Bekämpfung dieses gefährlichen Virus die jetzt erreichte Impfquote von rund 65 Prozent der Bevölkerung bezogen auf die Erstimpfungen noch nicht aus. Das Robert Koch-Institut hat eine Zielimpfquote von 85 Prozent und für die ab 60-Jährigen sogar von 90 Prozent definiert. Jede einzelne Impfung zählt. Jetzt heißt es: #dranbleiben, Baden-Württemberg!

 

Vielen Dank für Euer Engagement!

Liebe Grüsse,

 

Euer Rainer


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


20.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

nach einem Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl, Manuel Hagel und Staatssekretär Wilfried Klenk waren wir vergangenen Mittwoch noch optimistisch was die Fastnacht betrifft, weil die aktuellen Inzidenzen der Delta-Variante sinken. Vorgesehen war zunächst, dass wir uns diese Woche noch einmal in einer Videoschalte mit dem Innen- und Sozialministerium auf Bedingungen und Konzepte verständigen, die für die Warn- und Basisstufe gelten sollten. Zwar rechnete man seitens des Landes durch die engen Kontakte in der Weihnachts- und Silvesterzeit mit einem nochmaligen Anstieg der Delta-Variante, die jedoch bis Ende Januar mit Sicherheit wieder abflauen würde. Daher wurden die bekannten einschränkenden Maßnahmen über die Weihnachts- und Silvesterzeit beschlossen.

 

Große Sorgen bereitet nun aber allen die explosionsartige Verbreitung der Omikron -Variante, was sich bereits jetzt in den europäischen Nachbarländern deutlich zeigt. Derzeit rechnen die Virologen und Experten damit, dass uns diese Welle genau in der Fastnachtzeit erreicht, so dass es zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, mit dem Land Baden-Württemberg Bedingungen auszuhandeln. Wir haben daher mit dem Innen- und Sozialministerium vereinbart, dass wir am 13. / 14. Januar 2022 eine erneute Bewertung der aktuellen Situation vornehmen, um dann für die Basis- und Warnstufe ein Veranstaltungs- bzw. Hygienekonzept für Straßen- und Saalveranstaltungen zu erarbeiten (sofern dies überhaupt aufgrund der genannten Umstände möglich ist).

 

So gerne wir alle eine entsprechende Planungssicherheit hätten, bleibt uns momentan aufgrund dieser unklaren Situation nur die Möglichkeit, auf Sicht zu fahren und von einer Woche zur anderen zu blicken.

Aus diesem Grund empfehlen wir aus heutiger Sicht, Veranstaltungen, die mit hohen finanziellen Vorleistungen oder mit nicht vertretbarem Organisationsaufwand verbunden sind, gegebenenfalls abzusagen. Wir bitten Euch jedoch gleichzeitig, an Veranstaltungen ohne großem Organisationsaufwand (z.B. Strassenveranstaltungen an Fastnacht) momentan noch festzuhalten. In der ersten Januarhälfte findet sowohl eine Präsidiumssitzung als auch das o.g. Treffen mit dem Innen- und Sozialministerium statt, bei dem wir die Situation neu bewerten wollen. Wir werden dann auch eine Entscheidung zu unseren Veranstaltungen, Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt als auch Zunftmeistertagung treffen und Euch selbstverständlich über die neuen Entwicklungen informieren.  

 

Trotz aller widriger Umstände wünsche ich Euch allen ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Mit weihnachtlichen Grüssen,

Euer Rainer   

07.12.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

wir möchten Euch heute ein weiteres Update zukommen lassen zu folgenden Themen:

 

1. Situation Corona und Veranstaltungen:

wir beziehen uns auf unsere Email vom 20. November 2021, in der wir Euch über den damaligen Zwischenstand zu den Gesprächen mit den diversen Ministerien informiert haben.

In dieser Email hatten wir Euch informiert, daß Anfang Dezember eine weitere Gesprächsrunde zwischen uns Verbänden und Vertretern der Landesregierung stattfinden wird, bei der wir die Erfahrungen des 11.11. in den rheinischen Karnevalshochburgen mit einfließen lassen und eventuell schon Empfehlungen und Hygienekonzepte ausarbeiten wollten. Hygienekonzepte, die sich auf die angesprochene Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe beziehen. Diese weitere Gesprächsrunde wurde nun auf kurz vor Weihnachten vertagt aus folgenden Gründen:

  1. Ende November und auch in der ersten Dezemberwoche wurden weitreichende Maßnahmen durch die Landesregierung erlassen. Die Wirkungen auf solche Maßnahmen zeigen sich in der Regel immer erst zwei Wochen später. Diese Auswirkungen wollen wir in die Gespräche mit einbeziehen.
  2. Anfang Dezember haben wir uns noch in der exponentiell ansteigenden Phase bzgl. der Inzidenz- und Hospitalisierungsrate befunden. In solch einer Phase lässt sich sehr schlecht über Möglichkeiten einer Straßenfastnacht diskutieren. Wir hoffen, daß die Basis für eine solche Diskussion kurz vor Weihnachten deutlich besser sein wird.

Selbstverständlich werden wir Euch sofort nach diesem Treffen mit Vertretern der diversen Ministerien über die Ergebnisse informieren.  

 

2. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Die Gestaltung, Organisation und Vorbereitung der Fastnacht 2022 gestaltet sich aufgrund der horrend gestiegenen Inzidenzen äußerst schwierig. Derzeit kann niemand ganz genau voraussagen, unter welchen Bedingungen Saal- und Straßenveranstaltungen stattfinden können. Eine erneute Bewertung erfolgt – wie oben bereits erwähnt - kurz vor Weihnachten.

Um das wirtschaftliche Risiko von Saal- und Strassenveranstaltungen zu minimieren, möchten wir heute auf den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hinweisen.

Dieser Sonderfonds wurde mit 2,5 Milliarden Euro ausgestattet und setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

-       Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmern

-       Eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden.

Dieser Fonds kann in Anspruch genommen werden, wenn seitens der Bundes- oder Landesregierung Einschränkungen in der Besucherzahl vorgenommen werden müssen bzw. die Veranstaltung ganz abgesagt wird.

Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass für die Veranstaltungen Eintritt bezahlt werden muss. Wir werden im nächsten Gespräch mit der Landesregierung klären, ob wir diesen Sonderfonds auch in Anspruch nehmen können, wenn beispielsweise Umzüge abgesagt werden müssen und dadurch ein wirtschaftliches Defizit besteht. In diesem Fall müssten wir die Umzugsbändel, Abzeichen etc. als Eintrittskarte ausweisen.

Für Saalveranstaltungen könnte dieser Fonds auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, sofern z.B. die Teilnehmerzahl auf 50% der Kapazität reduziert werden muss. Alles Weitere zu diesem Fonds bitte unter:

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Die Prüfung und Genehmigung möglicher Anträge für den Sonderfonds erfolgt für Baden-Württemberg durch die L-Bank. Möglicherweise können die Zünfte damit ihre Veranstaltungen planen, ohne durch vertragliche Verpflichtungen ein zu hohes Risiko einzugehen. Weitere Informationen zu Corona und Fastnacht 2022 erhaltet Ihr nach dem Gespräch mit der Landesregierung.

 

3. Verschiebung der Zunftmeistertagung auf Samstag. 05. Februar 2022

Wie Ihr wisst, war unsere Zunftmeistertagung in Gottmadingen ursprünglich auf den 29. Januar terminiert. Die Vereine in Gottmadingen haben nun, im Vorgriff auf einen Erlaß durch die Gemeinde, von sich aus alle Großveranstaltungen im Januar abgesagt. Aus diesem Grund haben wir mit der gastgebenden Gerstensackzunft vereinbart, daß wir die Zunftmeistertagung auf Samstag, den 05. Februar 2022 verschieben. Dies ist ein vorläufig geplanter Termin. Selbstverständlich sind wir uns der Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste bewußt. Niemand weiß, wie sich die Situation bis zu diesem Zeitpunkt darstellen wird. Selbstverständlich hoffen wir, daß sich die Inzidenz- und Hospitalisierungsrate bis dahin soweit zurückgebildet hat, daß wir uns wieder in der Basis- oder zumindest in der Warnstufe befinden. Sowohl Ministerpräsident Kretschmann als auch der neue Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach halten dies für möglich. Wir sind innerhalb von drei Wochen von der Basisstufe in die Alarmstufe II geschlittert und das letzte Frühjahr hat uns gelehrt, daß sich mit umfangreichen Maßnahmen, wie wir sie zur Zeit erleben, diese Zahlen in einer adäquaten Zeit auch wieder zurückführen lassen.  So viel können wir aber heute schon sagen: Eine Zunftmeistertagung unter 2G+ mit nur halber Auslastung werden wir nicht durchführen.  Auf den 07. Januar haben wir eine erneute Präsidiumssitzung einberufen, in der wir die Situation nochmals kritisch bewerten werden. Im Falle einer Absage werden wir Euch selbstverständlich rechtzeitig informieren.

 

4. Verschiebung der Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt auf Samstag, 12. Februar 2022

Aufgrund der schwierigen pandemischen Situation haben wir uns entschieden, auch die Fasnetküchle- und Tanzkreuzfahrt zu verschieben.  Und zwar um drei Wochen auf Samstag, den 12. Februar 2022. Auch hier hoffen wir, daß bis dahin die Inzidenzen sowie die Hospitalisierungsrate die Durchführung dieser Fahrten möglich macht. Auch für diese Veranstaltungen gilt, daß wir sie auf keinen Fall unter 2G+ mit nur halber Auslastung durchführen werden. Auch hier wird die Gesundheit unserer Akteure und Gäste an oberster Stelle stehen. Bis dahin sind es jedoch noch über zwei Monate und deshalb werden wir auch diese Veranstaltung bei unserer Präsidiumssitzung am 07. Januar auf den Prüfstand stellen und im Falle einer Absage Euch rechtzeitig informieren.  

 

Mit der abschließenden Bitte, zunächst möglichst an Euren Fastnachtsveranstaltungen festzuhalten und in der Hoffnung, daß wir gegen Ende Dezember eine abnehmende Hospitalisierungsrate sowie eine abnehmende Zahl von Inzidenzen haben, verbleibe ich,

 

mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit,

Euer Rainer   

20.11.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Euch eine Zwischeninfo zukommen lassen über den aktuellen Stand der Gespräche mit den entsprechenden Ministerien zum Thema Durchführbarkeit von Fastnachtsveranstaltungen im Januar und Februar 2022.

 

Letzte und vorletzte Woche fanden jeweils ein Runder Tisch im Innenministerium sowie eine Videokonferenz statt, an denen Vertreter des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Verkehrsministeriums, des Städte- und Gemeindetags, der Landespolizeidirektion, des Normenkontrollrats sowie der Landesbranddirektor teilgenommen haben. Die in der ersten Novemberwoche in Kraft getretene Corona-Warnstufe hat natürlich bei allen Beteiligten zu einer Verunsicherung geführt.

 

Trotzdem kann grundsätzlich festgehalten werden, daß nicht nur das Land Baden-Württemberg sondern auch alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Brauchveranstaltungen an Fastnacht zuzulassen. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres haben wir gelernt, daß dies nur funktionieren kann, wenn von Seiten übergeordneter Institutionen eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindeverwaltungen ausgesprochen wird. Deshalb hat der Städte- und Gemeindetag bereits am 5. November auf unseren Wunsch hin das beiliegende Empfehlungsschreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 1065 Mitgliedsgemeinden im Land versandt, das Ihr als Kopie erhaltet und auf das Ihr Euch im Gespräch mit Eurer Gemeindeverwaltung berufen könnt.

 

Gleichzeitig waren sich aber auch alle einig, daß zum heutigen Zeitpunkt keine verlässlichen Prognosen sowie Aussagen zur Zulässigkeit von Veranstaltungen im Januar und Februar getroffen werden können. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab.

 

Wir Narrenverbände waren uns einig, daß wir für Saalveranstaltungen unseren Zünften die 2G-Plus Regel empfehlen (Plus bedeutet inclusive einem negativen Schnelltest). Dies bedeutet Zutritt nur für Geimpfte, Genesene sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. Allerdings befreit hier lediglich die Basisstufe von der Maskenpflicht. Wir empfehlen diese Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen.  

 

Für die Brauchveranstaltungen im Freien, die von unseren Zünften organisiert werden, werden wir Verbände eine Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe der Veranstaltung erstellen. Dies vor allem auch deshalb, weil in unseren Städten und Kommunen die vielfältigsten Formen und Ausprägungen zu sehen sind, die sich nicht einheitlich regeln lassen. Die Teilnehmerzahlen reichen von wenigen Personen bei kleinen örtlichen Anlässen bis zu großen Treffen mit mehr als 30.000 Zuschauern. Daher haben wir uns darauf verständigt, daß bei der Bewertung der Zulässigkeit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Als Orientierungshilfe für verschiedene Hygienekonzepte und Möglichkeiten, die wir gemeinsam erarbeiten wollen, könnte folgende Aufteilung gelten:

bis 250 Teilnehmende

bis 500 Teilnehmende

bis 1000 Teilnehmende

bis 5000 Teilnehmende

über 5000 Teilnehmende

 

Aufgrund der derzeit noch unübersichtlichen Lage sowie der sich exponentiell verändernden pandemischen Lage haben wir uns darauf verständigt, Anfang Dezember die Situation erneut zu bewerten und eine entsprechende Empfehlung zu geben. Dabei sollen die Erfahrungen mit den Fastnachtsveranstaltungen am 11.11. in den großen rheinischen Städten mit berücksichtigt werden. Ob es uns gelingt, zu diesem Zeitpunkt bereits eine Empfehlung auszusprechen, hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab und bleibt fraglich.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

 

  1. Die einzelnen Narrenzünfte sollen auf Ihre Gemeinden und Städte zugehen, um mit diesen die örtliche Fastnacht zu besprechen sowie zu prüfen, welche Formate möglich sein können und welche Hygienevoraussetzungen dafür erforderlich sind. Das beiliegende Schreiben des Städte- und Gemeindetags sowie die zu erwartenden Empfehlungen der Landespolitik sollen hierbei helfen.
  2. Seitens der Narrenverbände wird vorgeschlagen, die genehmigten Veranstaltungen auf den entsprechenden Plätzen und Umzugsstrecken als 2G- oder 3G-Veranstaltungen zu organisieren (je nach Lage) und gegebenenfalls zu empfehlen, eine Maske zu tragen. Städte  und Kommunen werden gemeinsam mit den Narrenzünften dies kommunizieren und die Bevölkerung bitten, sich an diese Regeln zu halten.
  3. Allen Beteiligten war klar, daß es nicht Aufgabe der Narrenzünfte sein kann, die Kontrolle dafür zu übernehmen, da sie keinerlei hoheitlichen Rechte haben. Dies obliegt ausschliesslich den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Das Innenministerium wird zu dieser Frage noch eine Stellungnahme erarbeiten.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesen Zwischeninfos bei Eurer weiteren Planung ein wenig behilflich sein konnten. Weitere Informationen werden wir Euch nach dem nächsten Gespräch Anfang Dezember zukommen lassen.

 

Bis dahin verbleibe ich,

mit herzlichen und herbstlichen Grüssen,

 

Euer Rainer         

30.10.2021


Liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

 

der 11.11. steht vor der Tür und viele von Euch wollen diesen Tag nutzen, um ihren Mitgliedern einen Überblick über geplante Veranstaltungen an Fastnacht zu geben. Die Art und Weise, wie und ob diese durchgeführt werden können, hängt selbstverständlich auch von der Corona-Lage ab. Deshalb wollte ich Euch noch einen kurzen Überblick geben, der sich größtenteils deckt mit den Ausführungen, die ich bereits am Gesamtkonvent gemacht habe:

 

Der befürchtete Anstieg der Hospitalisierungsrate nach der Urlaubsaison ist zwar ausgeblieben, doch zur Zeit steigen Hospitalisierungsrate und auch Inzidenzwerte wieder an. Die kommende Fastnacht wird wohl zwar deutlich präsenter als die letzte aber noch nicht in der sonst üblichen und von uns so geliebten Form stattfinden können. Weihnachtsmärkte finden teilweise statt. Sie werden jedoch abgesperrt und mit klar definierten Ein- und Ausgängen versehen, die hinsichtlich der 3G oder 2G-Regeln eine Kontrolle ermöglichen. Dies funktioniert bei größeren Narrentreffen in unseren Gemeinden nicht. Aus diesem Grund und aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufs wurden bereits viele Narrentreffen im Südwesten abgesagt. Auch unser Narrentag in Denkingen gehört dazu und in der vergangenen Woche hat auch Kirchen-Hausen seinen Narrentag abgesagt. Als Verband müssen wir hierfür größtes Verständnis haben, denn die veranstaltenden Zünfte tragen schließlich das Risiko. Sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Am 29. September, also vor gut vier Wochen, fand ein Treffen der ARGE südwestdeutscher Narrenverbände statt. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnten wir uns noch nicht zu einer generellen Absage aller Narrentreffen im Südwesten durchringen, da etliche Veranstalter nach wie vor an ihrer Planung festhalten wollen und gewisse Chancen zur Durchführung sehen. Auch bei uns sind die kommenden Gastgeber Wangen und Liggeringen noch am Planen.

Bei unserem Treffen am 29. September haben wir vereinbart, daß wir noch im Oktober ein gemeinsames Treffen mit dem Sozialministerium anstreben, bei dem wir eine klarere Regelung für unsere Fastnacht durch das Land erreichen wollen. In Rheinland-Pfalz funktioniert dies ebenfalls. Die Rosenmontagsumzüge sind dort nach wie vor geplant und das Land hält die schützende Hand über die Veranstaltungen.

Diese Besprechung fand vor zweieinhalb Wochen statt. In einem Vorgespräch bat uns Sozialminister Lucha, Euch liebe Zünfte, sehr herzlich von ihm zu grüßen. Er hat sich mehr als überschwänglich dafür bedankt, daß die Zünfte des deutschen Südwestens und wir als Arbeitsgemeinschaft die Impfkampagne des Landes „dran bleiben“ und „Narren, lasst Euch impfen“ unterstützt haben. Sie hat offensichtlich doch einen deutlichen Erfolg gebracht, was er mehrfach unterstrich. Er hat uns gebeten, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen.

Ich durfte aus dem Gespräch den Eindruck mitnehmen, daß auch die Politik alles auf eine Öffnung und das Zurücknehmen von Einschränkungen setzt.

Bezüglich unserer Saalveranstaltungen gibt es mit der neuen Corona-Verordnung vom 15.10. neben der bisher geltenden 3G-Regel bei einer Teilbelegung einer Halle und mit permanentem Maskentragen nun eine zweite Option: Die 2G-Regel. Neben dem Nachteil, daß in diesem Fall der verbleibende Anteil an Nicht-Geimpften von der Veranstaltung ausgeschlossen ist, hat diese Regelung viele Vorteile: Es entfällt die Maskenpflicht und auch Abstände müssen nicht mehr eingehalten werden. Eine volle Auslastung der Halle ist somit möglich und Besucher kommen in den Genuß einer größeren Freiheit. Auch Kindern und Jugendli-chen bis 17 Jahren ist der Zutritt gestattet mit dem Schülerausweis oder – sofern sie keine Schüler mehr sind – mit einem negativen Antigen Schnelltest. Mit genau diesem Test können auch Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen können, an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem bietet diese Regelung mehr Sicherheit für die gastgebenden Zünfte, speziell wenn mit zunehmendem Alkoholgenuß die Disziplin zum Tragen der Maske und zum Einhalten der Sicherheitsabstände nachläßt. Dies ist aus haftungsrechtlichen Gründen ein wichtiger Punkt für die Zünfte: Wenn bei 3G die Maskendisziplin nicht eingehalten wird und sich Personen infizieren, kann die Zunft haftbar gemacht werden. Bei der 2G-Regelung ist man diesbezüglich sicher unterwegs. Wir können uns deshalb vorstellen, daß sich eine Mehrzahl unserer Zünfte für diese 2G-Regel entscheiden wird und aus diesen Gründen empfehlen wir auch die 2G-Regel. Trotzdem steht es uns Verbänden nicht zu, die vom Land eingeräumten gesetzlichen Entscheidungsspielräume für unsere Zünfte weiter einzuengen. Die finale Entscheidung ob 2G oder 3G muss auch weiterhin bei den Zünften bleiben.

Trotz allem können mit diesen beiden Regelungen – 3G oder 2G - unsere Saalveranstaltungen stattfinden.

Anders sieht es bei der Strassenfastnacht aus, zu der nicht nur die Narrentreffen sondern auch beispielsweise der Schmotzige Dunschtig zählt. Eine 2 oder 3G-Regelung lässt sich hier kaum kontrollieren, da Eingänge und Ausgänge nicht klar definiert sind. Auch Abstände lassen sich nicht permanent einhalten, speziell wenn die gewollte Fröhlichkeit ihren Lauf nimmt. Hierzu hat auch das Land noch kein Patentrezept. Deshalb haben wir hierzu folgendes vereinbart:

Das Land wird hierzu rechtliche Vorgaben erstellen. Unter der Leitung des Städte- und Gemeindetags und unter Mitwirkung von uns Verbänden wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, basierend auf diesen gesetzlichen Vorgaben entwickelt, unter denen eine Strassenfastnacht stattfinden kann. Weiteren Treffen sind bereits geplant und wir werden Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.       

In diesem Zusammenhang bitten wir Euch, zumindest an der Ortsfastnacht und an den geplanten Saalveranstaltungen festzuhalten. Speziell bei letzteren ist eine Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln problemlos möglich. Auch wir halten weiterhin an der am 22. Januar geplanten Fasnetküchlefahrt und an der Tanzkreuzfahrt sowie an unserer Zunftmeistertagung fest.

Wie unsere Fastnacht verlaufen wird, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Impfquote ab. Ich persönlich wünsche mir, daß sich bis Fastnacht die Impfquote weiterhin so positiv entwickelt, daß wir überhaupt nicht mehr über 2G oder 3G diskutieren müssen. Deshalb unterstützen wir als Narrenvereinigung auch die Impfaktion „Dran bleiben“ sowie „Narren, lasst Euch impfen“ des Landes Baden-Württemberg mit dem Einsatz mobiler Impfteams.

Wir werden die weitere Entwicklung der Gesamtsituation und die Auswirkungen auf unsere Fastnacht auch weiterhin kritisch begleiten und Euch mit verantwortungsvollen Empfehlungen zur Seite stehen.

 

Wir hoffen, daß wir Euch mit diesem Statement ein wenig weiterhelfen konnten und verbleiben,

 

mit vor-fastnächtlichen Grüssen,

Euer Rainer  


09.09.2021

 

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

Das Impfen ist weiterhin unser wichtigster Weg aus der Pandemie – und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur wenn wir einen Großteil der Impfberechtigten davon überzeugen und dafür gewinnen können, können wir auf einen sicheren Herbst und auf eine närrische Fastnacht 2022 hoffen. In den letzten Wochen haben wir leider einen starken Rückgang bei der Nachfrage nach Impfungen beobachtet. Dieser Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten. Denn klar ist: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das Virus macht keine Sommerpause. Das Impfen ist für den Spätsommer unsere wichtigste Aufgabe – in der gesamten Gesellschaft. Es ist wichtig, niederschwellige Angebote zu unterbreiten, breit für die Impfung zu werben und aufzuklären, und so viele gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie möglich dafür zu gewinnen, sich daran zu beteiligen. Hier bitten wir um Eure Mithilfe. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Eine Möglichkeit ist: informiert und werbt fürs Impfen. Ihr könnt über Eure Reichweite eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen erreichen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr Eure Mitglieder über Eure Kanäle auf die Informations- und Aktionskampagne des Landes Baden-Württemberg zum Impfen aufmerksam machen würdet.

 

Viele sind bereits aktiv, sehr viele Menschen haben etwa während der landesweiten Aktionswoche vom 21. bis 28. Juli online Beiträge mit dem Hashtag #dranbleibenBW geteilt und auf Impfangebote aufmerksam gemacht. Das ist großartig. Mit dem Engagement der unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure während der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto „Impfen vor den Sommerferien“ konnte der Abwärtstrend der Wochen davor gebrochen werden.

 

Doch die weiterhin niedrigen Impfzahlen zeigen: wir müssen noch viel mehr Menschen erreichen und überzeugen. Daher unsere Bitte: Nutzt Eure Netzwerke vor Ort, gewinnt Menschen, die sich für eine Impfung entschieden haben, dafür, über die Impfung zu sprechen und über das Impfen aufzuklären. Die Erfahrung zeigt, dass sich neben Werbung im Vorfeld von Impfaktionen mittels Pressemitteilung, Flyern und Plakaten insbesondere die persönliche Ansprache vor und während der Impf-Aktion positiv auswirken. Auch der Einsatz von Sprachmittlerinnen und -mittlern ist für viele Menschen hilfreich bei der Entscheidung pro Impfen.

 

Die Informations- und Aktionskampagne #dranbleibenBW bietet Euch einige Möglichkeiten, mit denen Ihr die Impfkampagne unterstützen könnt:

•             Auf der Seite www.dranbleiben-bw.de stellt das Land Euch und den Aktiven vor Ort Material zur Verfügung – Textbausteine für die Ansprache der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für deren Kommunikation, Shareables für die Sozialen Medien, Testimonial-Videos, in denen Geimpfte von ihrer Impfentscheidung berichten, einen Plakatgenerator, mit dem ganz einfach Plakate und Flyer für Impfaktionen generiert werden können, ein Sharepic mit Gründen für die Impfung und vieles mehr. Alle diese Materialien findet Ihr auf https://www.dranbleiben-bw.de/#downloads. Das Material wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem hat das Sozialministerium speziell für uns ein Plakat entworfen, das Ihr im Anhang findet und das Ihr natürlich ebenfalls verwenden könnt.

•             Auf www.dranbleiben-bw.de könnt Ihr von Euch organisierte Impfaktionen veröffentlichen. Die Aktionen sind nach Datum oder Ort sortierbar sowie nach Stichworten durchsuchbar.

•             Die Informationskampagne ist bei Facebook unter www.facebook.com/dranbleibenBW sowie auf Instagram unter www.instagram.com/dranbleibenbw/ vertreten. Nutzt die Posts gerne zum Teilen. Außerdem hat auch unsere Narrenvereinigung in Facebook und Instagram diese Aktion gepostet, die gerne geteilt werden kann.

 

Derzeit bereitet die vom Land Baden-Württemberg beauftragte Agentur die nächste Phase der Informationskampagne vor. Seit 16. August will das Land verstärkt mit erlebnisorientierten Sommerimpfaktionen – an Freilichtbühnen, am Baggersee, bei Festivals und anderen Sommerhighlights – vor Ort sein und damit möglichst viele Menschen für die Impfung gewinnen. Macht mit und stoßt selbst solche Aktionen an, tragt  diese auf der Webseite ein oder sprecht direkt das Sozialministerium unter servicestelle@dranbleiben-bw.de an, wenn Ihr gemeinsam mit dem Land ein solches Spätsommerhighlight organisieren wollt.

 

Ihr und Eure Mitglieder seid die Expertinnen und Experten: wo lohnt sich eine Vor-Ort-Impfaktion, weil dort viele Menschen vorbeikommen? Welches gut besuchte Spätsommerhighlight in den kommenden Wochen kann Anlass für eine Impfaktion sein? Geht in so einem Fall auf das Kreisimpfzentrum vor Ort zu. Diese sind mit ihren Mobilen Impfteams sehr gern bereit, Vor-Ort-Impfaktionen an den unterschiedlichsten Orten durchzuführen und werden – sofern die Teams nicht bereits für Einsätze verplant sind – solche Ideen gern aufgreifen und können Euch bei der Organisation vor Ort mit Tipps und Hinweisen unterstützen. Daneben sind auch viele niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereit, sich an Vor-Ort-Impfaktionen zu beteiligen.

 

Es wurden in Summe in Baden-Württemberg bereits mehr als 12 Millionen Impfungen verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Leider reicht uns für die Bekämpfung dieses gefährlichen Virus die jetzt erreichte Impfquote von rund 65 Prozent der Bevölkerung bezogen auf die Erstimpfungen noch nicht aus. Das Robert Koch-Institut hat eine Zielimpfquote von 85 Prozent und für die ab 60-Jährigen sogar von 90 Prozent definiert. Jede einzelne Impfung zählt. Jetzt heißt es: #dranbleiben, Baden-Württemberg!

 

Vielen Dank für Euer Engagement!

Liebe Grüsse,

 

Euer Rainer


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


20.11.2021


Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Euch eine Zwischeninfo zukommen lassen über den aktuellen Stand der Gespräche mit den entsprechenden Ministerien zum Thema Durchführbarkeit von Fastnachtsveranstaltungen im Januar und Februar 2022.

 

Letzte und vorletzte Woche fanden jeweils ein Runder Tisch im Innenministerium sowie eine Videokonferenz statt, an denen Vertreter des Innenministeriums, des Sozialministeriums, des Verkehrsministeriums, des Städte- und Gemeindetags, der Landespolizeidirektion, des Normenkontrollrats sowie der Landesbranddirektor teilgenommen haben. Die in der ersten Novemberwoche in Kraft getretene Corona-Warnstufe hat natürlich bei allen Beteiligten zu einer Verunsicherung geführt.

 

Trotzdem kann grundsätzlich festgehalten werden, dass nicht nur das Land Baden-Württemberg sondern auch alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben, möglichst viele Brauchveranstaltungen an Fastnacht zuzulassen. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres haben wir gelernt, dass dies nur funktionieren kann, wenn von Seiten übergeordneter Institutionen eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindeverwaltungen ausgesprochen wird. Deshalb hat der Städte- und Gemeindetag bereits am 5. November auf unseren Wunsch hin das beiliegende Empfehlungsschreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 1065 Mitgliedsgemeinden im Land versandt, das Ihr als Kopie erhaltet und auf das Ihr Euch im Gespräch mit Eurer Gemeindeverwaltung berufen könnt.

 

Gleichzeitig waren sich aber auch alle einig, dass zum heutigen Zeitpunkt keine verlässlichen Prognosen sowie Aussagen zur Zulässigkeit von Veranstaltungen im Januar und Februar getroffen werden können. Dies hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab.

 

Wir Narrenverbände waren uns einig, dass wir für Saalveranstaltungen unseren Zünften die 2G-Plus Regel empfehlen (Plus bedeutet inclusive einem negativen Schnelltest). Dies bedeutet Zutritt nur für Geimpfte, Genesene sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. Allerdings befreit hier lediglich die Basisstufe von der Maskenpflicht. Wir empfehlen diese Regelung aus haftungsrechtlichen Gründen.  

 

Für die Brauchveranstaltungen im Freien, die von unseren Zünften organisiert werden, werden wir Verbände eine Matrix nach Veranstaltungsformat und Größe der Veranstaltung erstellen. Dies vor allem auch deshalb, weil in unseren Städten und Kommunen die vielfältigsten Formen und Ausprägungen zu sehen sind, die sich nicht einheitlich regeln lassen. Die Teilnehmerzahlen reichen von wenigen Personen bei kleinen örtlichen Anlässen bis zu großen Treffen mit mehr als 30.000 Zuschauern. Daher haben wir uns darauf verständigt, dass bei der Bewertung der Zulässigkeit die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Als Orientierungshilfe für verschiedene Hygienekonzepte und Möglichkeiten, die wir gemeinsam erarbeiten wollen, könnte folgende Aufteilung gelten:

bis 250 Teilnehmende

bis 500 Teilnehmende

bis 1000 Teilnehmende

bis 5000 Teilnehmende

über 5000 Teilnehmende

 

Aufgrund der derzeit noch unübersichtlichen Lage sowie der sich exponentiell verändernden pandemischen Lage haben wir uns darauf verständigt, Anfang Dezember die Situation erneut zu bewerten und eine entsprechende Empfehlung zu geben. Dabei sollen die Erfahrungen mit den Fastnachtsveranstaltungen am 11.11. in den großen rheinischen Städten mit berücksichtigt werden. Ob es uns gelingt, zu diesem Zeitpunkt bereits eine Empfehlung auszusprechen, hängt von der weiteren Entwicklung der pandemischen Situation ab und bleibt fraglich.

 

Zusammenfassend können wir folgendes festhalten:

 

  1. Die einzelnen Narrenzünfte sollen auf Ihre Gemeinden und Städte zugehen, um mit diesen die örtliche Fastnacht zu besprechen sowie zu prüfen, welche Formate möglich sein können und welche Hygienevoraussetzungen dafür erforderlich sind. Das beiliegende Schreiben des Städte- und Gemeindetags sowie die zu erwartenden Empfehlungen der Landespolitik sollen hierbei helfen.
  2. Seitens der Narrenverbände wird vorgeschlagen, die genehmigten Veranstaltungen auf den entsprechenden Plätzen und Umzugsstrecken als 2G- oder 3G-Veranstaltungen zu organisieren (je nach Lage) und gegebenenfalls zu empfehlen, eine Maske zu tragen. Städte  und Kommunen werden gemeinsam mit den Narrenzünften dies kommunizieren und die Bevölkerung bitten, sich an diese Regeln zu halten.
  3. Allen Beteiligten war klar, dass es nicht Aufgabe der Narrenzünfte sein kann, die Kontrolle dafür zu übernehmen, da sie keinerlei hoheitlichen Rechte haben. Dies obliegt ausschließlich den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei. Das Innenministerium wird zu dieser Frage noch eine Stellungnahme erarbeiten.

 

Wir hoffen, dass wir Euch mit diesen Zwischeninfos bei Eurer weiteren Planung ein wenig behilflich sein konnten. Weitere Informationen werden wir Euch nach dem nächsten Gespräch Anfang Dezember zukommen lassen.

 

Bis dahin verbleibe ich,

mit herzlichen und herbstlichen Grüßen,

 

Euer Rainer       


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


30.10.2021


Liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

 

der 11.11. steht vor der Tür und viele von Euch wollen diesen Tag nutzen, um ihren Mitgliedern einen Überblick über geplante Veranstaltungen an Fastnacht zu geben. Die Art und Weise, wie und ob diese durchgeführt werden können, hängt selbstverständlich auch von der Corona-Lage ab. Deshalb wollte ich Euch noch einen kurzen Überblick geben, der sich größtenteils deckt mit den Ausführungen, die ich bereits am Gesamtkonvent gemacht habe:

 

Der befürchtete Anstieg der Hospitalisierungsrate nach der Urlaubsaison ist zwar ausgeblieben, doch zur Zeit steigen Hospitalisierungsrate und auch Inzidenzwerte wieder an. Die kommende Fastnacht wird wohl zwar deutlich präsenter als die letzte aber noch nicht in der sonst üblichen und von uns so geliebten Form stattfinden können. Weihnachtsmärkte finden teilweise statt. Sie werden jedoch abgesperrt und mit klar definierten Ein- und Ausgängen versehen, die hinsichtlich der 3G oder 2G-Regeln eine Kontrolle ermöglichen. Dies funktioniert bei größeren Narrentreffen in unseren Gemeinden nicht. Aus diesem Grund und aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufs wurden bereits viele Narrentreffen im Südwesten abgesagt. Auch unser Narrentag in Denkingen gehört dazu und in der vergangenen Woche hat auch Kirchen-Hausen seinen Narrentag abgesagt. Als Verband müssen wir hierfür größtes Verständnis haben, denn die veranstaltenden Zünfte tragen schließlich das Risiko. Sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Am 29. September, also vor gut vier Wochen, fand ein Treffen der ARGE südwestdeutscher Narrenverbände statt. Im Gegensatz zum letzten Jahr konnten wir uns noch nicht zu einer generellen Absage aller Narrentreffen im Südwesten durchringen, da etliche Veranstalter nach wie vor an ihrer Planung festhalten wollen und gewisse Chancen zur Durchführung sehen. Auch bei uns sind die kommenden Gastgeber Wangen und Liggeringen noch am Planen.

Bei unserem Treffen am 29. September haben wir vereinbart, dass wir noch im Oktober ein gemeinsames Treffen mit dem Sozialministerium anstreben, bei dem wir eine klarere Regelung für unsere Fastnacht durch das Land erreichen wollen. In Rheinland-Pfalz funktioniert dies ebenfalls. Die Rosenmontagsumzüge sind dort nach wie vor geplant und das Land hält die schützende Hand über die Veranstaltungen.

Diese Besprechung fand vor zweieinhalb Wochen statt. In einem Vorgespräch bat uns Sozialminister Lucha, Euch liebe Zünfte, sehr herzlich von ihm zu grüßen. Er hat sich mehr als überschwänglich dafür bedankt, dass die Zünfte des deutschen Südwestens und wir als Arbeitsgemeinschaft die Impfkampagne des Landes „dran bleiben“ und „Narren, lasst Euch impfen“ unterstützt haben. Sie hat offensichtlich doch einen deutlichen Erfolg gebracht, was er mehrfach unterstrich. Er hat uns gebeten, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen.

Ich durfte aus dem Gespräch den Eindruck mitnehmen, dass auch die Politik alles auf eine Öffnung und das Zurücknehmen von Einschränkungen setzt.

Bezüglich unserer Saalveranstaltungen gibt es mit der neuen Corona-Verordnung vom 15.10. neben der bisher geltenden 3G-Regel bei einer Teilbelegung einer Halle und mit permanentem Maskentragen nun eine zweite Option: Die 2G-Regel. Neben dem Nachteil, dass in diesem Fall der verbleibende Anteil an Nicht-Geimpften von der Veranstaltung ausgeschlossen ist, hat diese Regelung viele Vorteile: Es entfällt die Maskenpflicht und auch Abstände müssen nicht mehr eingehalten werden. Eine volle Auslastung der Halle ist somit möglich und Besucher kommen in den Genuss einer größeren Freiheit. Auch Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren ist der Zutritt gestattet mit dem Schülerausweis oder – sofern sie keine Schüler mehr sind – mit einem negativen Antigen Schnelltest. Mit genau diesem Test können auch Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen sich nicht impfen lassen können, an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem bietet diese Regelung mehr Sicherheit für die gastgebenden Zünfte, speziell wenn mit zunehmendem Alkoholgenuss die Disziplin zum Tragen der Maske und zum Einhalten der Sicherheitsabstände nachlässt. Dies ist aus haftungsrechtlichen Gründen ein wichtiger Punkt für die Zünfte: Wenn bei 3G die Maskendisziplin nicht eingehalten wird und sich Personen infizieren, kann die Zunft haftbar gemacht werden. Bei der 2G-Regelung ist man diesbezüglich sicher unterwegs. Wir können uns deshalb vorstellen, dass sich eine Mehrzahl unserer Zünfte für diese 2G-Regel entscheiden wird und aus diesen Gründen empfehlen wir auch die 2G-Regel. Trotzdem steht es uns Verbänden nicht zu, die vom Land eingeräumten gesetzlichen Entscheidungsspielräume für unsere Zünfte weiter einzuengen. Die finale Entscheidung ob 2G oder 3G muss auch weiterhin bei den Zünften bleiben.

Trotz allem können mit diesen beiden Regelungen – 3G oder 2G - unsere Saalveranstaltungen stattfinden.

Anders sieht es bei der Straßenfastnacht aus, zu der nicht nur die Narrentreffen sondern auch beispielsweise der Schmotzige Dunschtig zählt. Eine 2 oder 3G-Regelung lässt sich hier kaum kontrollieren, da Eingänge und Ausgänge nicht klar definiert sind. Auch Abstände lassen sich nicht permanent einhalten, speziell wenn die gewollte Fröhlichkeit ihren Lauf nimmt. Hierzu hat auch das Land noch kein Patentrezept. Deshalb haben wir hierzu folgendes vereinbart:

Das Land wird hierzu rechtliche Vorgaben erstellen. Unter der Leitung des Städte- und Gemeindetags und unter Mitwirkung von uns Verbänden wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, basierend auf diesen gesetzlichen Vorgaben entwickelt, unter denen eine Straßenfastnacht stattfinden kann. Weiteren Treffen sind bereits geplant und wir werden Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.       

In diesem Zusammenhang bitten wir Euch, zumindest an der Ortsfastnacht und an den geplanten Saalveranstaltungen festzuhalten. Speziell bei letzteren ist eine Umsetzung der 2G- oder 3G-Regeln problemlos möglich. Auch wir halten weiterhin an der am 22. Januar geplanten Fasnetküchlefahrt und an der Tanzkreuzfahrt sowie an unserer Zunftmeistertagung fest.

Wie unsere Fastnacht verlaufen wird, hängt wesentlich von der weiteren Entwicklung der Impfquote ab. Ich persönlich wünsche mir, dass sich bis Fastnacht die Impfquote weiterhin so positiv entwickelt, dass wir überhaupt nicht mehr über 2G oder 3G diskutieren müssen. Deshalb unterstützen wir als Narrenvereinigung auch die Impfaktion „Dran bleiben“ sowie „Narren, lasst Euch impfen“ des Landes Baden-Württemberg mit dem Einsatz mobiler Impfteams.

Wir werden die weitere Entwicklung der Gesamtsituation und die Auswirkungen auf unsere Fastnacht auch weiterhin kritisch begleiten und Euch mit verantwortungsvollen Empfehlungen zur Seite stehen.

 

Wir hoffen, dass wir Euch mit diesem Statement ein wenig weiterhelfen konnten und verbleiben,

 

mit vor-fastnächtlichen Grüßen,

Euer Rainer 


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


04.09.2021

 

Liebe Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

Das Impfen ist weiterhin unser wichtigster Weg aus der Pandemie – und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur wenn wir einen Großteil der Impfberechtigten davon überzeugen und dafür gewinnen können, können wir auf einen sicheren Herbst und auf eine närrische Fastnacht 2022 hoffen. In den letzten Wochen haben wir leider einen starken Rückgang bei der Nachfrage nach Impfungen beobachtet. Dieser Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten. Denn klar ist: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das Virus macht keine Sommerpause. Das Impfen ist für den Spätsommer unsere wichtigste Aufgabe – in der gesamten Gesellschaft. Es ist wichtig, niederschwellige Angebote zu unterbreiten, breit für die Impfung zu werben und aufzuklären, und so viele gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie möglich dafür zu gewinnen, sich daran zu beteiligen. Hier bitten wir um Eure Mithilfe. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Eine Möglichkeit ist: informiert und werbt fürs Impfen. Ihr könnt über Eure Reichweite eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen erreichen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr Eure Mitglieder über Eure Kanäle auf die Informations- und Aktionskampagne des Landes Baden-Württemberg zum Impfen aufmerksam machen würdet.

 

Viele sind bereits aktiv, sehr viele Menschen haben etwa während der landesweiten Aktionswoche vom 21. bis 28. Juli online Beiträge mit dem Hashtag #dranbleibenBW geteilt und auf Impfangebote aufmerksam gemacht. Das ist großartig. Mit dem Engagement der unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure während der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto „Impfen vor den Sommerferien“ konnte der Abwärtstrend der Wochen davor gebrochen werden.

 

Doch die weiterhin niedrigen Impfzahlen zeigen: wir müssen noch viel mehr Menschen erreichen und überzeugen. Daher unsere Bitte: Nutzt Eure Netzwerke vor Ort, gewinnt Menschen, die sich für eine Impfung entschieden haben, dafür, über die Impfung zu sprechen und über das Impfen aufzuklären. Die Erfahrung zeigt, dass sich neben Werbung im Vorfeld von Impfaktionen mittels Pressemitteilung, Flyern und Plakaten insbesondere die persönliche Ansprache vor und während der Impf-Aktion positiv auswirken. Auch der Einsatz von Sprachmittlerinnen und -mittlern ist für viele Menschen hilfreich bei der Entscheidung pro Impfen.

 

Die Informations- und Aktionskampagne #dranbleibenBW bietet Euch einige Möglichkeiten, mit denen Ihr die Impfkampagne unterstützen könnt:

• Auf der Seite www.dranbleiben-bw.de stellt das Land Euch und den Aktiven vor Ort Material zur Verfügung – Textbausteine für die Ansprache der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für deren Kommunikation, Shareables für die Sozialen Medien, Testimonial-Videos, in denen Geimpfte von ihrer Impfentscheidung berichten, einen Plakatgenerator, mit dem ganz einfach Plakate und Flyer für Impfaktionen generiert werden können, ein Sharepic mit Gründen für die Impfung und vieles mehr. Alle diese Materialien findet Ihr auf https://www.dranbleiben-bw.de/#downloads. Das Material wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem hat das Sozialministerium speziell für uns ein Plakat entworfen, das Ihr im Anhang findet und das Ihr natürlich ebenfalls verwenden könnt.

• Auf www.dranbleiben-bw.de könnt Ihr von Euch organisierte Impfaktionen veröffentlichen. Die Aktionen sind nach Datum oder Ort sortierbar sowie nach Stichworten durchsuchbar.

• Die Informationskampagne ist bei Facebook unter www.facebook.com/dranbleibenBW sowie auf Instagram unter www.instagram.com/dranbleibenbw/ vertreten. Nutzt die Posts gerne zum Teilen. Außerdem hat auch unsere Narrenvereinigung in Facebook und Instagram diese Aktion gepostet, die gerne geteilt werden kann.

 

Derzeit bereitet die vom Land Baden-Württemberg beauftragte Agentur die nächste Phase der Informationskampagne vor. Seit 16. August will das Land verstärkt mit erlebnisorientierten Sommerimpfaktionen – an Freilichtbühnen, am Baggersee, bei Festivals und anderen Sommerhighlights – vor Ort sein und damit möglichst viele Menschen für die Impfung gewinnen. Macht mit und stoßt selbst solche Aktionen an, tragt  diese auf der Webseite ein oder sprecht direkt das Sozialministerium unter servicestelle@dranbleiben-bw.de an, wenn Ihr gemeinsam mit dem Land ein solches Spätsommerhighlight organisieren wollt.

 

Ihr und Eure Mitglieder seid die Expertinnen und Experten: wo lohnt sich eine Vor-Ort-Impfaktion, weil dort viele Menschen vorbeikommen? Welches gut besuchte Spätsommerhighlight in den kommenden Wochen kann Anlass für eine Impfaktion sein? Geht in so einem Fall auf das Kreisimpfzentrum vor Ort zu. Diese sind mit ihren Mobilen Impfteams sehr gern bereit, Vor-Ort-Impfaktionen an den unterschiedlichsten Orten durchzuführen und werden – sofern die Teams nicht bereits für Einsätze verplant sind – solche Ideen gern aufgreifen und können Euch bei der Organisation vor Ort mit Tipps und Hinweisen unterstützen. Daneben sind auch viele niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereit, sich an Vor-Ort-Impfaktionen zu beteiligen.

 

Es wurden in Summe in Baden-Württemberg bereits mehr als 12 Millionen Impfungen verabreicht. Das ist eine beeindruckende Zahl. Leider reicht uns für die Bekämpfung dieses gefährlichen Virus die jetzt erreichte Impfquote von rund 65 Prozent der Bevölkerung bezogen auf die Erstimpfungen noch nicht aus. Das Robert Koch-Institut hat eine Zielimpfquote von 85 Prozent und für die ab 60-Jährigen sogar von 90 Prozent definiert. Jede einzelne Impfung zählt. Jetzt heißt es: #dranbleiben, Baden-Württemberg!

 

Vielen Dank für Euer Engagement!

Liebe Grüße,

 

 

Euer Rainer


04.02.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

in den vergangenen Tagen wurden wir von etlichen Zünften angesprochen, daß in Bezug auf das Verhalten an Fastnacht eine gewisse Unsicherheit vorhanden wäre. Aus diesem Grund möchten wir uns nochmals an Euch wenden mit der folgenden Erklärung:

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor unser Schreiben vom 18. Januar 2021, in dem wir Euch mitgeteilt haben, daß die Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sind. Alles was dort nicht gestattet ist, darf auch nicht stattfinden. Darüber hinaus ist zu beachten, daß eventuell geplante, coronakonforme Aktivitäten zuvor mit den zuständigen Bürgermeistern, Gemeindeverwaltungen bzw. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Hier geht es auch um haftungsrechtliche Gründe.

 

Hinsichtlich der geltenden Corona-Richtlinien möchten wir Euch darauf aufmerksam machen, daß zur Zeit sowohl nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als auch tagsüber von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen bestehen, die einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur aus triftigen Gründen zulassen. Diese triftigen Gründe sind sehr einfach und übersichtlich aufgelistet unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF . Selbstverständlich ist es beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründen auch erlaubt, ein Narrenhäs zu tragen. Bitte achtet jedoch darauf, daß dabei nicht mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zugegen ist.

Das Tragen eines Narrenhäses beim Verlassen des Hauses aus einem dieser triftigen Gründe wird auch von den beiden Sprechern des Sozialministeriums, zuständig für die Aufstellung der Corona-Richtlinien und des Innenministeriums als höchster Polizeichef im Land in dem anhängenden Südkurier-Bericht vom 02. Februar 2021 bestätigt. Wir empfehlen Euch, diesen Bericht aufmerksam durchzulesen.

 

Darüber hinaus bitten wir Euch nochmals um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gegenwärtigen Situation. Insbesondere Ansammlungen von Menschen, die zu einem erhöhten Infektionsrisiko beitragen können, sind zu vermeiden.

 

Mit der Anmerkung, daß ich mich über die vielen kreativen Ideen von Euch, speziell auch über die digitalen Formate sehr freue und in der Hoffnung, daß wir trotz allem auch in diesem Jahr noch ein wenig fastnächtliches Flair verbreiten können, verbleibe ich,

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.01.2021

 

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten,

liebe Zunftmeisterinnen und Zunftmeister,

 

die Fastnacht 2021 liegt nun vor uns und sie wird anders sein als sonst. Sämtliche Narrentreffen und Saalveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen sind im gesamten Südwesten abgesagt. Und das ist auch gut so. Die Gesundheit unserer Akteure, Teilnehmer und Gäste muss Vorrang haben. Besonders wichtig ist hierbei, dass wir alle uns an die geltenden Corona-Regeln halten. Private Feiern in Hinterzimmern oder Kellerbars darf es nicht geben.

 

Um genau dieser Entwicklung vorzubeugen, bleiben wir bei unseren bisherigen Aussagen und empfehlen Euch, unseren Zünften, die diesjährige Fastnacht nicht gänzlich ausfallen zu lassen sondern bestimmte Aktivitäten und Bräuche unter Einhaltung der geltenden Corona-Richtlinien und in enger Abstimmung mit den Gemeindeverwaltungen durchzuführen. Gerade auch im Hinblick auf unsere kleinsten Narren oder auch ältesten Narren. Für einige von ihnen könnte es die letzte Fastnacht sein. Grundsätzlich sollten bei der Planung folgende Regeln eingehalten werden:

 

1. Grundlage all unserer geplanten Aktivitäten müssen die geltenden Corona-Richtlinien des Landes Baden-Württemberg sein.

Alles, was dort nicht gestattet ist, darf es nicht geben. Alles was aufgrund dieser Richtlinien möglich wäre, kann zunächst als Idee herangezogen werden. Die aktuell geltenden Corona-Richtlinien des Landes findet Ihr auch in sehr übersichtlicher Darstellung auf unserer Homepage www.narrenvereinigung-hegau-bodensee.de

2. Die gemäß geltenden Corona-Richtlinien möglichen Aktivitäten sollten vor der Umsetzung unbedingt mit dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung bzw. dem Ordnungsamt besprochen werden. Dies ist auch aus haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, damit Ihr als Narrenzunft im Falle eines Vorfalls eine entsprechende Rückendeckung habt und nicht im Regen steht.

3. Bei der Durchführung von bestimmten Aktivitäten oder Bräuchen appellieren wir an die Vernunft und Disziplin der einzelnen Teilnehmer. Ausartungen oder Ausschreitungen darf es nicht geben. Dazu gehört auch, dass Aktivitäten eine klare zeitliche Begrenzung haben.

 

Auch wir haben uns Gedanken gemacht, inwieweit wir Euch noch weiter unterstützen können. Im Gespräch war beispielsweise auch ein Hygienekonzept. Dies haben wir jedoch wieder verworfen, weil Hygienekonzepte von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen wie z.B. Art der Veranstaltung, Lokalität, Anzahl der Teilnehmer etc.. Solltet Ihr diesbezüglich jedoch Unterstützung benötigen, könnt Ihr Euch gerne an Euren Landvogt, an eines unserer Präsidiumsmitglieder oder auch an Eure Gemeindeverwaltung wenden. Auch auf klare Vorgaben: „Was ist möglich und was nicht?“ müssen wir verzichten. Einerseits, weil die sich ständig ändernden Corona-Richtlinien, die heute gelten, schon morgen keine Gültigkeit mehr besitzen können. Und andererseits, weil wir durch die klare Definition von möglichen und nicht möglichen Aktivitäten nie alle Ideen abdecken können und somit die Gefahr von „Schlupflöchern“ entsteht. Deshalb halten wir es für angebracht, auf die oben genannten Regeln zu verweisen. 

 

Wir stellen jedoch fest, dass viele unserer Zünfte eine enorme Kreativität entwickeln und sich neben einzelner Aktivitäten gerade im Bereich virtuelle Darstellung der Fastnacht vieles tut. Das freut uns sehr und für diese Kreativität und dieses Engagement möchten wir uns bei Euch allen sehr herzlich bedanken. Diese ganzen Ideen werden von uns gesammelt. Solltet Ihr Interesse an solchen Ideen haben, könnt Ihr Euch jederzeit gerne an Euren Landvogt oder auch an ein anderes Präsidiumsmitglied wenden.  

 

Ich wünsche uns allen nun eine sehr kreative und trotz allem schöne Fastnacht.  

 

Mit närrischen Grüssen,

Euer

Rainer Hespeler, Präsident


18.09.2020

 

Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,


ich hoffe, dass Ihr alle gut und gesund durch die Urlaubszeit gekommen seid und dass Ihr erholsame Sommerferien genießen konntet.

 

Viele von Euch werden sich fragen, wie es um die Fastnacht 2021 und speziell um die vor der eigentlichen Fastnacht geplanten Narrentreffen steht. Bereits im Juli hatten wir vereinbart, mit dieser Entscheidung bis nach den Sommerferien zu warten. Nun liegt die Entscheidung auf dem Tisch und wir müssen Euch leider mitteilen, dass alle Narrentreffen innerhalb der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee für 2021 in Abstimmung mit den gastgebenden Zünften abgesagt sind. Davon betroffen sind unsere beiden Narrentage in Owingen und Hoppetenzell, der Höri-Umzug in Wangen sowie das Seenarrentreffen in Liggeringen.

 

Wir haben diese Entscheidung deshalb auf September vertagt, weil wir noch abwarten wollten, wie sich die Urlaubszeit auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirkt. Dieses Ergebnis liegt nun vor und es ist leider Gottes so, dass wir es aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht verantworten können, aus heutiger Sicht ein Narrentreffen stattfinden zu lassen. Das Risiko für Veranstalter, Akteure und Gäste ist einfach zu groß. Gesundheit geht vor. Mit dieser Entscheidung wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Außerdem wurde auch von politischer Seite das Untersagen von Großveranstaltungen bekanntlich bis Ende des Jahres verlängert.

 

Die gastgebenden Zünfte von solchen Narrentreffen benötigen einen entsprechenden Planungshorizont und Planungssicherheit für die Durchführung solcher Großveranstaltungen. Mit dieser Entscheidung wollen wir auch in ihrem Sinne Klarheit schaffen.

 

Zwischenzeitlich haben bereits die meisten Gastgeber von Narrentreffen und Narrensprüngen in Südwestdeutschland ihre Veranstaltungen abgesagt. Die Präsidenten der 14 Verbände innerhalb der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, die etwa 700 Narrenzünfte im Südwesten vertreten, werden sich am 30. September zu weiteren Gesprächen treffen. Wir können uns vorstellen, dass man sich bei diesem Treffen auch auf eine Absage der restlichen Narrentreffen einigt, sodass im gesamten Südwesten keinerlei Treffen stattfinden werden.

 

Dies bedeutet jedoch nicht die Absage anderer fastnächtlicher Aktivitäten. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Fastnacht 2021 zumindest in kleinerer Form stattfinden wird. Welche Formate hier denkbar und möglich sind, müssen die zukünftige Entwicklung der Pandemie, deren Möglichkeiten zur Bekämpfung sowie die politischen Richtlinien zeigen. Wir werden hierzu in der Diskussion mit unseren Zünften bleiben.

 

Lasst uns deshalb trotz allem optimistisch auf die Fastnacht 2021 blicken und mit viel Kreativität auch 2021 unvergessliche Momente schaffen, die zum gesellschaftlichen Zusammenhalt einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Hierzu wünsche ich Euch gute Ideen, viel Spaß und dass Ihr gesund bleibt,

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident


11.07.2020


Liebe Narrenfreundinnen und Narrenfreunde,

in den letzten Wochen wurde ich von vielen von Euch gefragt, ob aus Sicht der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee die Fastnacht 2021 stattfinden wird und wenn ja, in welchem Umfang. Speziell geht es dabei natürlich auch um die vor der Fastnacht geplanten Narrentage und Freundschaftstreffen.

Grundsätzlich können wir sagen, dass vor fünf Monaten das Wort Corona bei uns noch kaum jemand kannte. Von der mexikanischen Biersorte einmal abgesehen. Wir haben in dieser kurzen Zeit so ziemlich alles erlebt, von anfänglichen Verboten über strikte Restriktionen bis hin zu weitgehenden Lockerungen, wie wir sie zur Zeit erleben. Bis zur Fastnacht sind es noch sechs Monate. Das ist länger als die Zeit, in der wir uns bereits mit Corona beschäftigen. Wenn der Verlauf so weiter gehen würde, könnte man annehmen, dass die Fastnacht nicht in Gefahr wäre. Corona ist jedoch noch lange nicht überstanden. Wir sehen in einzelnen Ländern, wie sich zur Zeit eine zweite Welle breit macht. Auch wir bleiben, zumindest durch Hotspots, nicht gänzlich verschont. Die Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern, Weihnachtsmärkte oder auch unsere Fastnacht wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, ein wirksames Medikament oder einen wirksamen Impfstoff auf den Markt zu bringen. Dies alles macht eine Prognose zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Natürlich würden wir gerne Fastnacht feiern, keine Frage. Aber wir haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung für die Gesundheit unserer Akteure und Gäste. Dies hat Vorrang.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass wir in der Narrenvereinigung Hegau-Bodensee keine Alleingänge machen werden sondern dass wir uns bezüglich des weiteren Vorgehens mit der Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Narrenvereinigungen und -verbände, in der wir Mitglied sind, abstimmen. Dies ist notwendig, um landesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Immerhin vertritt diese Arbeitsgemeinschaft die Interessen von etwa 700 Narrenzünften im Südwesten. In dieser Arbeitsgemeinschaft und darüber hinaus mit dem Bund Deutscher Karneval haben wir uns darauf verständigt, dass wir bis Ende August bzw. Anfang September die Situation neu bewerten wollen. Dies beinhaltet je nach Situation auch die Frage, in welcher kleineren Form fastnächtliche Aktivitäten möglich sind. Bis dahin werden auch unsere gastgebenden Zünfte von Narrentagen und Freundschaftstreffen mit ihrer Organisation fortfahren. Bei der Entscheidungsfindung muss uns jedoch klar sein, dass die finale Entscheidung, ob die Fastnacht stattfinden kann, von der Politik und nicht von uns Verbänden getroffen wird. Wir können lediglich mit kreativen Ideen und Konzepten einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Lasst uns deshalb nach wie vor mit einem gewissen Optimismus in die Zukunft blicken und hoffen, dass unser wertvolles Kulturgut Fastnacht – in welcher Form auch immer – stattfindet, denn es trägt durch unser ehrenamtliches Engagement im kulturellen und sozialen Bereich wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich wünsche Euch eine erholsame Urlaubszeit und bleibt gesund, 

 

Euer
Rainer Hespeler, Präsident